Tschüss alte Dienstvereinbarung – Hallo Rundschreiben!

15.05.2024

Senat macht aus „freiwillig mobilem“ „grundsätzlich nonterritoriales“ Arbeiten – ohne die Beschäftigtenvertretungen zu beteiligen.
Vernehmung

„Tschüss alter Computer – Hallo Notebook“ [1] hieß es noch bis vor kurzem auf der Homepage der Senatskanzlei zum Thema Digitalisierung.

„One device“ (Ein Gerät für jeden Ort) war Kernbotschaft eines Senatsbeschlusses vor genau vier Jahren. Alle Mitarbeiter bekommen ein Laptop um damit sowohl im Büro als auch ortsunabhängig, ggf. zuhause zu arbeiten.

„Nur auf freiwilliger Basis“ war und ist die Kernbotschaft der Beschäftigtenvertretungen zu diesem Thema und auch Inhalt aller hierzu abgeschlossenen Dienstvereinbarungen.

Dies hat nun möglicher Weise ein Ende:

In einem Rundschreiben der Senatsfinanzverwaltung zur fiskalischen Betrachtung der stadtweiten Liegenschaftsthematik vom 29.04.24 [2] heißt es u.a.: „non-territoriales Arbeiten ist die Kombination aus der flexiblen Nutzung von Arbeitsplätzen und dem ortsunabhängigen Arbeiten. Flexible Arbeitsplatznutzung heißt, dass Arbeitsplätze nicht personengebunden genutzt werden müssen. Ortsunabhängiges Arbeiten heißt, dass auch von anderen Orten aus gearbeitet werden kann.“.

 Und weiter:

2.2.5. Sofern der vorgegebene Zielwert für den Flächenverbrauch je überschritten wird, muss ein Optimierungskonzept erstellt werden, in dem die Maßnahmen zur Verdichtung beschrieben und der jeweilige Umsetzungszeitraum benannt wird.

Hierbei sind insbesondere folgende Verdichtungsmaßnahmen vorzusehen:

  •   Es wird grundsätzlich non-territorial gearbeitet. Sofern noch nicht vorhanden, werden die organisatorischen, technischen und kulturellen Voraussetzungen hierfür geschaffen.
  •   Die Nutzung von Einzelzimmern ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Durchführung von vertraulichen Gesprächen sowie eine untere oder mittlere Führungsposition begründen keinen Einzelzimmeranspruch. Besprechungs-, Aufenthalts- und Lagerflächen sowie Flächen für vertrauliche Telefongespräche und Videokonferenzen sind grundsätzlich nicht personengebunden und getrennt von den Büroräumen vorzuhalten.

Es dürfte klar sein, dass die zuständigen Beschäftigtenvertretungen an diesen Regelungen nicht beteiligt wurden.

Klar ist auch, dass sich der BDK beim Thema Digitalisierungen weiter für die Berücksichtigung der Besonderheiten kriminalpolizeilicher Ermittlungstätigkeiten einbringen wird.

Der geschäftsführende Landesvorstand

Berlin, 10. Mai 2024

[1] https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/aktuelles/immer-gut-informiert/artikel.999526.php

 [2] https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4329013

 

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