Tote fotografierende Gaffer bestrafen – BDK unterstützt Justizministerin

02.02.2018

Justizministerin Katy Hoffmeister will mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat erreichen, dass der § 201a des Strafgesetzbuches (StGB) um den Schutz getöteter Unfallopfer erweitert wird.
Tote fotografierende Gaffer bestrafen – BDK unterstützt Justizministerin

Recht so - hier galt und gilt es, eine Rechtslücke zu schließen. Bislang kam der § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) zur Anwendung, wenn hilflose oder in „intimen“ bzw. sehr persönlichen Situationen befindliche Personen abgelichtet oder die entsprechenden Aufnahmen verbreitet wurden. Jetzt soll durch die geplante Gesetzesänderung auch die Würde und der Schutz von Unfalltoten unter einem besonderen Schutz gestellt werden.

Neugier stellt eine anerkannte Triebfeder des menschlichen Forschungsdranges und Verhaltens dar. Leider scheinen nach unserer Auffassung heutige Lebenseinflüsse wie beispielsweise niveaulose und die Abgründe menschlichen Verlangens bedienende Medienveröffentlichungen oder ausbleibende bzw. fehlerhafte Erziehung, Eigenschaften wie Sensationslust oder ein besonderes Interesse am Leid anderer Menschen (verstärkt) hervorzurufen. Natürlich kann hier nur eine gezielte gesamtgesellschaftliche Prävention unter Federführung der Polizei oder des DRK, verbunden mit einem Verzicht von Veröffentlichung in den Medien, wirklich helfen. Doch eine wie auch immer geartete Prävention wird letztlich wohl erfolglos bleiben (müssen), wenn eine erfolgsorientierte Repression der (zukünftigen) Straftaten fehlt.

Daher sehen wir das Ziel von Ministerin Hoffmeister als richtig an, zumal scheinen sich auch in Mecklenburg-Vorpommern die Vorfälle des „Gaffertums“ zu häufen. Denn nicht nur Würde und Ansehen von Toten stehen hier zu Debatte. Mit dem „Gaffen“ werden zusätzlich noch Rettungs- und Ordnungskräfte bei ihrem lebensrettenden Einsatz ge- oder behindert.

Ein Wermutstropfen bleibt leider übrig.

Die Zahl der bislang zu Rettungs- und Hilfseinsätzen gerufenen Mediziner oder Polizisten orientierte sich eher am reinen Unfallgeschehen. Es ist kaum anzunehmen, dass die vor Ort agierenden Polizistinnen und Polizisten auch noch den Part der Strafverfolgung übernehmen können. Folglich müssten weitere Polizeikräfte den Ereignisort ansteuern, um präventiv bzw. repressiv eingreifen zu können. Dieses Personal ist nach den jahrelangen Personalreduzierungen in MV definitiv nicht mehr vorhanden. Folglich muss endlich eine deutliche Erhöhung des Personals bei unserer Landespolizei erfolgen. Während offenbar Frau Hoffmeister, Innenminister Lorenz Caffier oder CDU-Landeschef Vincent Kokert aus den aktuellen Verhandlungen über die Bildung einer schwarz-roten Bundesregierung eine – wenn auch zu geringe – Polizeiverstärkung kommen sehen, scheinen die SPD-Landesminister weiterhin jedweder Verstärkung der Landespolizei eine Abfuhr zu erteilen.

Unabhängig vom politischen Standpunkt befürworten wir als Berufsvertretung der kriminalpolizeilich Beschäftigten den Vorstoß von Ministerin Katy Hoffmeister ausdrücklich und hoffen darüber hinaus auf ein Einsehen aller beteiligten politischen Verantwortlichen, das Personal unserer Landespolizei endlich bedarfsorientiert zu berechnen.

Für Rückfragen:

Ronald Buck

0171-1440304

ronald.buck (at) bdk.de