TKÜ-Maßnahmen sind häufig die einzigen Instrumente
18.03.2024
Ein Einbruch in die eigene Wohnung kann für die Betroffenen schwerwiegende Auswirkungen haben, die sowohl emotional als auch praktisch sind. Einbruchsdiebstähle führen bei den Geschädigten sehr häufig dazu, dass der Aufenthalt in der eigenen Wohnung, insbesondere in der unmittelbaren Nachtatphase, von Ängsten und Unsicherheit geprägt sind und das Gefühl der Privatsphäre und Sicherheit erheblich beeinträchtigt wird. In Teilen sind Einbruchsdiebstähle für die Opfer traumatische Erlebnisse, die zu langfristigen psychischen Belastungen führen können und sich in Schlafstörungen, Angstzuständen oder Depressionen äußern.
Im Jahre 2019 wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens1 die Befugnisse für die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls im Bereich der Telekommunikationsüberwachung erweitert. Diese Erweiterung wurde allerdings nur befristet für fünf Jahre aufgenommen. Sie endet mithin am 11.12.20242.
Der Deutsche Richterbund führt hierzu in seiner Stellungnahme aus:
"Bleibt der Gesetzgeber untätig, wird den Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland, mit Ablauf des 11. Dezembers 2024 die Möglichkeit genommen werden, Einbruchsdiebstähle in dauerhaft genutzte Privatwohnungen – kurz: Privatwohnungseinbruchdiebstähle mithilfe einer Telekommunikationsüberwachung aufzuklären."
Um dies zu verhindern, hat die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf2 vorgelegt, zu dem es heute am 18.03.2024 eine Anhörung im Deutschen Bundestag gab. Für den BDK war der Bundesvorsitzende Dirk Peglow anwesend. Er nahm wie folgt Stellung:
"Der BDK begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit gibt, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellen.
Die Schaltung von Telekommunikationsüberwachungen ist gerade beim Wohnungseinbruchsdiebstahl eine unverzichtbare Maßnahme. Ein Für oder Wider sollte aus unserer Sicht mehr an dem Anspruch tausender Opfer und der polizeilichen Praxis orientiert sein, als an statistisch fragilen Zahlen."
Aus Sicht der Praxis kann es dazu keine zwei Meinungen geben. Die Auswertung von Funkzellendaten, dabei festgestellte Kreuztreffer und anschließende Telefonüberwachungsmaßnahmen sind die Instrumente, die wir brauchen, um erfolgreich zu sein. Häufig die einzigen Instrumente.
Die Anhörung im Bundestag gibts hier als Video.
Unsere schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf findet sich an dieser Stelle.
1Bundestagsdrucksache 19/14747; BGBl. 2019 I Nr. 46
2https://www.bundestag.de/resource/blob/986964/9b56221689b44cb185f191775ec06e09/Gesetzentwurf.pdf