Tief im Südwesten… Neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz unterzeichnet

10.04.2022

Das BMI teilte am 05.04.2022 via Pressemitteilung mit, dass die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit an der deutsch-schweizerischen Grenze neue geregelt wird.
Stau

Deutschland hat mit allen seinen Nachbarländern Abkommen über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit geschlossen. Die Verträge sind dabei durchaus sehr unterschiedlich. Mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde bereits 1999 eine entsprechende weitreichende Vereinbarung getroffen. Die direkte Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen läuft sehr gut.

Tief im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland sind die Grenzverläufe kompliziert. Das hängt nicht nur mit dem Schwäbischen Meer, dem Bodensee zusammen. Vielmehr verfügt Deutschland mit Büsingen über eine echte Enklave auf schweizerischem Staatsgebiet. Rund 350 Kilomater Grenze werden es am Ende sein (Deutschland und die Schweiz sind sich diesbezüglich nicht einig, wenn man Wikipedia in diesem Punkt Glauben schenken darf).

Die Schweiz ist bekanntermaßen nicht EU-Mitglied, aber Teil des Schengener Abkommens. Vertragliche Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung und der Gefahrenabwehr sind deswegen besonders sinnvoll.

Zu den Inhalten führt das BMI aus: „Neue Regelungen zur polizeilichen Zusammenarbeit wurden unter anderem zum Zeugen- und Opferschutz, zu polizeilichen Maßnahmen in Zügen und Schiffen, zur Beförderung von Personen, zu verkehrsbedingten Grenzübertritten und für eine engere Zusammenarbeit von Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberatern sowie Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten aufgenommen. Außerdem werden Grenzübertritte von Beamtinnen und Beamten zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben ermöglicht.“

Das Bundeskabinett wird sich laut dpa mit dem noch notwendigen Vertragsgesetz aller Voraussicht nach der Sommerpause befassen.

 

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