"The same procedure as ..."
19.03.2017
Mit medialer Aufbereitung der Unterzeichnung einer Vereinbarung[1] sowie einem Mitarbeiterbrief des Ministerpräsidenten, in welchem er die getroffene Vereinbarung als Bestätigung für die tagtäglich hervorragende Arbeit wertet, haben die Beamtinnen und Beamten am vergangenen Freitag von den für sie geplanten Besoldungsanpassungen erfahren.
Fast schon obligatorisch sollen die Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg dabei ihre Besoldungsanpassung erst wieder mit zeitlicher Verzögerung erhalten und somit, bei sprudelnden Steuereinnahmen und einer soliden Haushaltslage abermals einen einseitigen Sparbeitrag für den Landeshaushalt aufbringen. Anders als das Tarifergebnis sollen also die Anpassungen für die Beamtinnen und Beamten wieder erst mit zeitlich abgestuften Verzögerungen von bis zu fünf Monaten wirksam werden.
Die Kriminalisten im BDK erkennen dabei durchaus an, dass ihnen mit der inhaltlichen Übertragung des Tarifergebnisses eine weitere Abkopplung von den Einkommensverhältnissen auf Dauer erspart bleibt. Gleichwohl gehen sie angesichts der Steigerungen der Verbraucherpreise (Februar 2,2%) zunächst mit einem Minus ins laufende Jahr.
Anerkennung für tagtäglich hervorragend geleistete Arbeit, wie sie der Ministerpräsident noch in seinem Mitarbeiterbrief zum Ausdruck brachte, sieht anders aus. ... sind sich die Kriminalisten einig.
"Wir begrüßen es auch ausdrücklich, dass die bislang abgesenkte Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2018 nun vollständig zurückgenommen werden soll." so der baden-württembergische BDK-Vorsitzende Manfred Klumpp. Diese Sparmaßnahme war nicht nur leistungsfremd, sondern auch ein Handicap im enger werdenden Ringen um Nachwuchskräfte sowie verfassungsrechtlich zumindest bedenklich, wie die aktuelle Vorlage einer Rechtssache durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht dokumentiert. "Die Rücknahme dieser Regelung war längst überfällig und passt nicht in den Kontext von Besoldungsanpassungen." so Klumpp weiter.
Die geplanten Besoldungsanpassungen im Einzelnen:
(Quelle: www.baden-wuerttemberg.de)
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Das Tarifergebnis von 2 Prozent im Jahr 2017 und 2,35 Prozent in 2018 wird in voller Höhe übertragen. Dabei erhalten Beamtinnen und Beamte mit einer Besoldung von unter 3.750 Euro mindestens 75 Euro monatlich mehr. Zusätzlich gibt es in 2018 einen strukturellen BW-Bonus von 0,325 Prozent, der die im Tarifbereich neu geschaffene Entgeltstufe abbildet.
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Wie in der Vergangenheit auch, werden entsprechend der bestehenden gesetzlichen Vorgaben im Jahr 2017 0,2 Prozent der Versorgungsrücklage zugeführt.
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Es gibt in beiden Jahren nach den Besoldungsgruppen gestaffelte zeitliche Verschiebungen von 2 Monaten bis zur Besoldungsgruppe A 9, 4 Monaten für A 10 und A 11 sowie 5 Monaten ab der Besoldungsgruppe A 12.
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Die abgesenkte Eingangsbesoldung soll zum 1. Januar 2018 wieder vollständig angehoben werden. Sie gilt damit auch für die Beamtinnen und Beamten, die bereits im Landesdienst stehen.
[1] Anders als bei Tarifverhandlungen und dem notwendigen Einvernehmen der Tarifparteien erfolgen Besoldungsanpassungen in einem Gesetzgebungsverfahren durch das Parlament und bedürfen keiner formalen Zustimmung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Eine zwischen der Landesregierung und einzelnen Organisationen geschlossene Vereinbarung signalisiert nur eine informelle Übereinstimmung der Beteiligten.
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