Terrorismusbekämpfung erfordert wehrhafte Demokratie und die richtigen Instrumente für die Ermittlungsbehörden
12.01.2015
„Wir sind gemeinsam gefordert, jeglicher Art von Extremismus, Ausgrenzung und Unterdrückung von Bevölkerungsgruppen wehrhaft entgegenzustehen. Zudem müssen wir gemeinsam wachsam sein. Eine funktionierendes soziales Umfeld ist der beste Seismograph für fatale persönliche Entwicklungen“, ergänzt Fiedler.
Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern analysieren derzeit die Lage und prüfen vorsorglich nochmals alle derzeit laufenden Maßnahmen und Vorkehrungen, um unsere Bevölkerung vor derartigen Anschlägen zu schützen. Einen absoluten Schutz kann es jedoch nicht geben.
Blinder Aktionismus ist nun ebenso fehl am Platze wie störrische Schönfärberei. Sebastian Fiedler erinnert daher an die nicht erst jetzt, sondern bereits seit mehreren Jahren vorgetragenen Forderungen des Bund Deutscher Kriminalbeamter:
Die Sicherheitsbehörden, auch und gerade in NRW, brauchen für Ihre Arbeit hervorragend ausgebildetes Personal und die richtigen Instrumente. Fiedler erläutert: „Hier gibt es Parallelen zur Medizin. Ein Gehirnchirurg benötigt eine hochspezialisierte Aus- und Fortbildung und kann nicht mit den medizinischen Instrumenten eines Allgemeinmediziners arbeiten. Ebenso verhält es sich mit den Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei, die im Bereich des Polizeilichen Staatsschutzes arbeiten. Sie müssen, versehen mit einer exzellenten Aus- und Fortbildung, das Hochreck der Kriminalistik beherrschen und über die bestmöglichen Ermittlungsinstrumente verfügen, um komplexe Netzwerke aufzuklären. Nur so können Straftaten im Bereich des islamistischen Terrorismus aufgeklärt und Anschläge verhindert werden.“
Zu diesen erforderlichen Instrumenten gehören:
1. Die europarechts- und verfassungskonforme Wiedereinführung einer 6-monatigen Mindestspeicherfrist für Telekommunikationsdaten.
Jedes Netzwerk, sei es terroristisch, korruptiv oder eine kriminelle Bande, besteht aus zahlreichen Kommunikationsverbindungen der einzelnen Mitglieder untereinander. Wenn diese Verbindungslinien der Kriminalpolizei verborgen bleiben, kann sie die Struktur nicht ermitteln. Wann, welcher Täter in der Vergangenheit mit wem Kontakt über Telekommunikationsmedien hatte, kann in Deutschland nicht mehr festgestellt werden, weil die Daten von den Providern nicht mehr gespeichert werden dürfen.
2. Die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung an der Quelle.
Täter kommunizieren zunehmend verschlüsselt. Wenn die Politik den Ermittlungsbehörden keine Überwachungsmöglichkeit dieser Kommunikation zugesteht, macht sie sie bewusst blind und taub und nimmt diese Schutzlücke in Kauf.
3. Die Telekommunikationsüberwachung zur Gefahrenabwehr.
Die Polizeigesetze der Länder müssen dringend eine rechtliche Möglichkeit enthalten, Telekommunikation gefahrenabwehrend zu überwachen, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können und zum Beispiel auch drohende Anschläge zu verhindern.
4. Qualifiziertes Personal bei der Kriminalpolizei in ausreichender Zahl.
Umfangreiche und hochanspruchsvolle Ermittlungen des Polizeilichen Staatsschutzes, also spezialisierter Einheiten der Kriminalpolizei, klären Straftaten auf und tragen zur Anschlagsverhinderung bei. Zu wenig Personal mit diesen Qualifikationen gefährdet die Sicherheit der Bevölkerung.
„Bei all diesen Forderungen ist das Augenmaß absolut gewahrt und der notwendige Grundrechtsschutz sowie die Freiheit unser Bürgerinnen und Bürgern stehen im Gleichgewicht zur inneren Sicherheit“, so Fiedler weiter, "Viele Politiker müssen endlich lernen zu agieren und nicht immer erst zu reagieren, wenn etwas passiert ist."
Rückfragen bitte an:
Bund Deutscher Kriminalbeamter NRW (BDK)
Telefon: +49 173 54 37 253