Tausende DNA-Spuren liegen auf Halde
12.12.2007
Seit dem Umzug des Kriminaltechnischen Institutes (KTI) im September und der überquellenden Asservatenkammer der Bundespolizeidirektion und dem damit verbundenen Annahmestopp stapeln sich darüber hinaus auch auf den Dienststellen der Bundespolizei die DNA-Spurenträger, womit die tatsächliche Menge noch deutlich höher ausfallen dürfte.
Das hieße im Klartext, so der Vorsitzende des Verband Bund Thomas Mischke, dass vom Versand eines Spurenträgers bis zur Antwort des BKA und der Einstellung in die DNA-Analyse-Datei (DAD) mittlerweile mindestens 6 bis 12 Monate vergingen. Das, so Mischke weiter, sei ein unhaltbarer Zustand, zumal auch im Bereich der Bundespolizei mittlerweile eine Vielzahl von schweren Straftaten durch die DNA-Analyse aufgeklärt werden konnten. Durch diese Erfolge, aber auch durch die zum 1.11.05 erfolgte Gesetzesnovellierung befeuert, wird sich die Anzahl der Untersuchungsanträge der BPOL bis zum Jahresende in nur drei Jahren fast verdreifacht haben. Die Tendenz ist deutlich steigend, zumal die Bundespolizei die entsprechenden Kapazitäten des BKA bereits jetzt zu gut 75 % auslastet.
Seitens des BKA und der BPOL wurde dem BMI gegenüber bereits Anfang 2006 auf die steigende Problematik der Bearbeitungsrückstände im DNA-Bereich hingewiesen. Der interne Kostenstreit der beiden Fachabteilungen Bundespolizei und BKA im BMI dauert seitdem an. Es geht dabei um die Frage, ob der wissenschaftliche Dienst im BKA personell gestärkt wird und wer die Kosten hierfür trägt, um die Auftragsuntersuchungen der Bundespolizei im Bereich der DNA-Analytik zu gewährleisten. Zwar wurden die Notwendigkeit einer Personalmehrung, die zusätzliche Ausstattung mit technischem Gerät und die Aufstockung der Finanzmittel für Verbrauchsmaterial im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung erkannt, doch konnte man sich bis zum heutigen Tag nicht darauf einigen, wessen Haushalt damit belastet werden soll. Eine Entscheidung in der Sache sei aber dringend erforderlich, denn jede weitere Verzögerung widerspräche dem Erfordernis einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung, so der Verbandsvorsitzende Thomas Mischke.
Die molekular-genetische Untersuchung von Körperzellen zum Nachweis der Identität eines Spurenlegers habe sich zu einem unverzichtbaren Instrument der Strafverfolgung entwickelt. Wenn das BKA diese Aufgabe nicht mehr umfassend erfüllen könne, müsste die Bundespolizei entweder eigene Untersuchungsstrukturen aufbauen, oder sich vermehrt an teure Privatinstitute wenden, um ihre Spuren und Proben abzuarbeiten. Beide Lösungen seien unsinnig und in jedem Fall teurer als die Bearbeitung der DNA-Komplexe des Bundes im eigens neu errichteten Kriminaltechnischen Institut des BKA in Wiesbaden.
Es sei ein Armutszeugnis der Politik, so Mischke abschließend, dem BKA nicht die Mittel zur Verfügung zu stellen, die es zur Erfüllung seiner wichtigen Zentralstellenaufgaben für ganz Deutschland benötigt. Dies sei ein weiterer Beleg dafür, wie notwendig eine Bündelung von BKA und BPOL unter einem Behördendach ist, da dieser Schildbürger-Streit um die Verteilung von Haushaltsmitteln eines Ministeriums letztlich nur einem nutzt: dem Straftäter.