Tarifverhandlungen 2019 - Die Umsetzung?
25.04.2019
Wir fassen kurz zusammen: Am 2. März einigten sich die Tarifpartner der Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf den bereits bekannten Abschluss (wir berichteten an dieser Stelle). Einen Tag später begrüßte das Finanzministerium den Abschluss und verwies darauf, dass die Übertragung für die Beamtenschaft geprüft würde. Am 19. März dann die positive Mitteilung aus dem Staatsministerium, Ministerpräsident Kretschmann übersandte zudem einen Dankesbrief mit der freudigen Botschaft: zeit- und systemgleiche Übertragung auf die aktiven Beamtinnen und Beamten sowie auf diejenigen, die ihrem Dienstgrad inzwischen ein a.D. hinzufügen. So weit so gut.
In den letzten Tagen werden wir häufiger angesprochen und gefragt, ja wann kommt denn die Gehaltserhöhung auch im Geldbeutel an? Zumindest für unsere Kolleginnen und Kollegen im Tarifbereich sollte das ein einfacher Umsetzungsvorgang sein. Auf der Seite des LBV gibt es allerdings noch keine Hinweise zu einem konkreten Umsetzungszeitpunkt, vermutlich war das LBV mit der Auszahlung in Sachen rechtswidriger Absenkung der Eingangsbesoldung ausgelastet, diese wurde mit dem Aprilgehalt ausgezahlt. Dann wäre aber jetzt Luft für den Mai - die Berechnungen sind erfolgt, die Tabellen vorbereitet, soviel ist hier bekannt.
Bei der Beamtenschaft heißt das Zauberwort BVAnpGBW (vermutlich diesmal mit dem Zusatz 2019/2020/2021), es bedarf hier also noch eines Gesetzes, das den Landtag passieren muss. Noch ist in der parlamentarischen Dokumentation des Landtags nichts dazu zu finden. Das dauert deswegen sicher noch, vielleicht ja dann mit dem Urlaubsgeld im Juli? Nein halt, das gibt es ja gar nicht mehr...
Fazit zum Umsetzungszeitpunkt: Es verbleibt derzeit ein Fragezeichen.
Externe Links:
- Ministerium für Finanzen, PM vom 3. März 2019
- Staatsministerium, PM vom 19. März 2019
- LBV BW, Sachstand (unveränderter Sachstand, 7. März 2019)