Tarifrunde TV-L 2019
19.11.2018
Am 21. Januar 2019 starten die Tarifverhandlungen der Länder. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter formuliert bereits jetzt seine Forderungen an die Vertreter Arbeitgeberseite, die sog. Tarifgemeinschaft der Länder (TdL).
„Angesicht drohender Dieselfahrverbote und als bislang einmaliger Beitrag zum Umweltschutz folgen wir dem beispielgebenden Verhandlungsergebnis aus Hessen und fordern für die ca. 3,3 Millionen Beschäftigen, davon ca. 1 Million Tarifbeschäftigte, der Länder ein kostenfreies Jobticket.“, erläutert die stellvertretende Bundesvorsitzende Alexandra Blochum.
Die Finanzierung des kommenden Tarifabschlusses kann nicht an leeren Kassen scheitern. Die Haushalte der Länder weisen im ersten Halbjahr 2018 einen Überschuss von 17,1 Milliarden Euro auf. Die Einnahmen steigen bis zum Jahresende weiter. Alle öffentlichen Haushalte haben eine Rekordeinnahme von 715,4 Milliarden Euro eingenommen. Dabei erzielen vor allem die Länder deutliche Überschüsse.
„Die Tarifbeschäftigten der Länder müssen dringend die in der Vergangenheit verpassten Lohnangleichungen nachholen. Im Vergleich zum TVöD hinkt der TV-L mit 2,4 % weniger Einkommen hinterher. Die Inflationsrate liegt deutlich über 2 %, sodass unsere Forderung nach einer 5,4%igen Lohnsteigerung tatsächlich nur einem einprozentigen Zuwachs gleichkommt.“, erläutert die Tarifpolitische Sprecherin des BDK, Katrin Ruhmann. Sie ergänzt: „Um es deutlich zu sagen: Diese Zahl muss hinten rauskommen. Wir alle wissen, dass die Forderungen von ver.di & Co. sowieso nur den Regeln der Basarmethode folgen und in die pauschale 6 %-Forderung schon Abschläge eingepreist wurden, die dann wie immer den `harten` und langwierigen Verhandlungen zum Opfer fallen. Das ist reine Augenwischerei.“
Seit Jahren wird der stufengleiche Aufstieg gefordert. Die Tarifbeschäftigten beim Bund und in Hessen haben ihn bereits, in den Ländern ist er längst überfällig. Bei einer Höhergruppierung wird ein Landesbeschäftigter einer Stufe seiner neuen Entgeltgruppe zugeordnet, die seinem alten Gehalt entspricht. Unter gewissen Voraussetzungen reduziert sich sein Einkommen sogar.
Wir fordern: Höhergruppierungen müssen sich für Jeden sofort auszahlen!
Die „kleine“ Entgeltgruppe 9 im TV-L ergibt sich aus der Überleitung von sehr verschiedenen Gehalts- und Lohngruppen des BAT und MTArb in den TV-L im Jahre 2006. Einige wurden in die reguläre EG 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenlaufzeiten übergeleitet, andere in die EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, ohne die Möglichkeit in Stufe 5 aufzusteigen.
Die Bezeichnung "kleine EG 9" hat sich mit den Jahren verbreitet, auch wenn diese offiziell nicht existiert. Diese Eingruppierung ist schon lange nicht mehr zeitgemäß und stellt keine wirkliche Option für unsere Tarifbeschäftigten dar und muss daher wegfallen.
Im Anschluss an die Tarifverhandlungen ist es eine politische Pflicht, das lineare Tarifergebnis zeitnah und inhaltsgleich auf unsere Beamtinnen und Beamten zu übertragen.