Tarif- und Besoldungsrunde Bund und Kommunen 2023
02.12.2022
Die vertragsschließenden Gewerkschaften haben dazu ihre Forderungen aufgestellt:
- Lineare Erhöhung der Entgelte um 10,5 %, mindestens 500 Euro
- Laufzeit 12 Monate
- Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 200 Euro
- Unbefristete Übernahme von Auszubildenden nach erfolgreicher Ausbildung
- Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit (Tarifvertrag für flexible Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte – TVFlexAZ)
- zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich des Bundes
Der Fachbereich Tarif des Bund Deutscher Kriminalbeamter hat die Tarifrunde Bund und Kommunen in seiner Onlinesitzung am 19. Oktober 2022 thematisiert. Katrin Ruhmann, Sprecherin des Fachbereiches Tarif des BDK dazu:
„Es stehen schwere Verhandlungen bevor. Eine Erhöhung von 10,5 % wird die derzeitige Inflation und die aktuellen Lebenshaltungskosten kaum ausgleichen. Wir sind gespannt, was am Ende der Tarifrunde davon übrigbleiben wird. Das Ergebnis wird richtungsweisend für die Tarifverhandlungen der Länder sein, die im Herbst 2023 beginnen werden.“
Bundesinnenministerin Nancy Faser würdigt in ihrer Pressemitteilung vom 12.10.2022 die wertvolle Arbeit der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, weist jedoch auf die angespannte Haushaltslage hin. Die Entgeltforderungen würden im Bereich des Bundes insgesamt Kosten von rund 6,1 Milliarden Euro verursachen. Trotzdem ist sie zuversichtlich, dass gute und sachgerechte Lösungen gefunden werden und dass der öffentliche Dienst auch weiterhin ein sicherer und attraktiver Arbeitgeber bleiben wird.
Laut einer Pressemitteilung vom 11.10.2022 werden die Forderungen der Gewerkschaften vom kommunalen Arbeitgeberverband (VKA) als nicht leistbar abgelehnt, weil die kommunalen Arbeitgeber für deren Umsetzung 15,4 Milliarden Euro aufbringen müssten und dies die Handlungsfähigkeit der Kommunen gefährden würde. Amelie Kley, Tarifpolitische Sprecherin des Verbandes BKA:
„Bedauerlicherweise ist die Rückführung der im Jahr 2006 auf 41 Stunden angehobene wöchentliche Regelarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes auch diesmal kein Thema.“
Diese Forderungen zur Arbeitszeitverkürzung, welche im Rahmen der letzten Tarifrunden immer wieder gestellt wurden, spielen bei den bevorstehenden Tarifverhandlungen keine Rolle. Für die Gewerkschaften liegt der Schwerpunkt diesmal ausdrücklich auf der Einkommenssicherung für die Beschäftigten.
„Sollten die Gewerkschaften zu Aktionen und Maßnahmen aufrufen, dann werden wir uns als BDK wieder daran beteiligen und für die Durchsetzung der Forderungen gemeinsam Flagge zeigen.“
bekräftigt Yasmin Broll, Sprecherin des Fachbereiches Tarif aus dem Saarland.
Die Tarifverhandlungen finden am 24. Januar 2023, am 22./23. Februar 2023 sowie vom 27. bis 29. März 2023 in Potsdam statt.