Tagung des Fachbereiches Tarif

04.05.2022

Catherine Schaus, unsere Tarifsprecherin des Landesverband Brandenburg, nahm an der zweitägigen Tagung des Fachbereiches Tarif des BDK in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin teil und berichtet.
Michal Jarmoluk - Pixabay

Nicht nur ich für Brandenburg, fast alle Bundesländer entsandten ihre Tarifsprecher:innen zur Tagung nach Berlin. Die erfahrenen Mitglieder hießen die Neuen in der Runde ganz herzlich willkommen.

Unser Bundesvorsitzender Dirk Peglow präsentierte über ein Zoom-Meeting die Aktivitäten und Anliegen des Bundesvorstandes und auch das Thema der Namensänderung vom Bund Deutscher Kriminalbeamter blieb nicht unerwähnt. Vorangemeldete Fachthemen sind durch Katrin Ruhmann, Sprecherin Fachbereich Tarif im Bundesvorstand und in Thüringen, vorgestellt worden. Dies sind z.B. Zulagen / Zuschläge, Sonderurlaub sowie Bildungsurlaub und Möglichkeiten der Mitgliedergewinnung.

Es erfolgte ebenfalls ein Vortrag durch Rechtsanwalt Dr. Hensche (Fachanwalt für Arbeitsrecht), in dem die Bereiche Arbeitskampf und Tariffähigkeit erläutert wurden. Über die zwei Tagungstage durften alle anwesende Tarifsprecher:innen über die Aktivitäten im jeweiligen Bundesland berichten, sowie die dort brennenden Anliegen der Tarifbeschäftigten ansprechen. In den so entstehenden konstruktiven Diskussionen ist schnell festgestellt worden, dass in verschiedenen Bundesländern die gleichen Probleme auftreten, so auch in Brandenburg.
Viele Fragen konnten beantwortet, diverse Schwerpunkte identifiziert und Lösungsansätze skizziert werden.

Ein Thema möchte ich hier besonders herausstellen: Bürokräfte und Ermittlungsunterstützer:innen in Kriminalkommissariaten mutieren oftmals zu “Alles-Könnern” und “Alles-Tuern”. Die Tarifbeschäftigten werden mit Aufgaben betraut die weit außerhalb ihrer Zuständigkeiten liegen. Während höherwertige Leistungen als vertraglich vereinbart betrachtet werden, erfolgt jedoch keine Höhergruppierung. Ein weiterer Schwerpunkt besteht innerhalb der Gewinnung von Arbeitskräften im IT-Bereich sowie im KiPo-Bereich. Die tarifliche Eingruppierung wird versucht durch Zulagen attraktiver zu gestalten. Teilweise werden den "Neueinstellungen" befristete Zuschläge angeboten oder die Tarifbeschäftigten müssen sich auf Zuschläge erst bewerben, bekommen diese aber nicht immer.

Für viele war es überraschend, dass Tarifbeschäftigte sogar im operativen Dienst (Kriminaltechnik) arbeiten. Die Befürchtung vieler ist, dass hier in einer “Grauzone” gearbeitet wird. Es gibt eben immer noch keine klaren Regelungen zur Durchführung von Tatortarbeit durch Tarifbeschäftigte.
Außerdem wurde das wichtige Thema der Eigensicherung bemängelt. Die Tatortwache ist durch bewaffnete Beamte aufgrund des hohen Einsatzaufkommens oft nicht möglich. Durch die Polizeidienststellen gibt es keine Sicherheitstrainings für Angestellte, nicht einmal Sportstunden zum Ausgleich der Gesundheit bei Schichtarbeit oder Rufbereitschaft werden angeboten. Regelmäßig werden Vorkenntnisse im kriminalistischen Bereich oder gar tätigkeitsrelevante Ausbildungen (z.B. Universitätsabschluss in Forensik oder IT) bei der TV-L Eingruppierung und Erfahrungseinstufung einfach ignoriert. So gibt es tatsächlich viele Angestellte, u.a. auch in Brandenburg, mit Bachelor- oder Masterstudienabschlüssen, die in einer Entgeltgruppe eingestuft sind, die ihrer Ausbildung nicht gerecht wird und dem mittleren Dienst gleichgestellt werden kann.

Die Leidenschaft der Tarifbeschäftigten für ihre Arbeit wird leider allein nicht genug sein, um sie auf Dauer in der Polizei zu halten. Für die meisten Bereiche wurden die Probleme des (nicht vorhandenen) Dienstausweises, der Bekleidung mit Polizeiaufschrift und das Führen von polizeilichen Fahrzeugen angesprochen. Eine “Schnell-Verbeamtung” (ca. 6 Monate Ausbildung) wird einigen Tarifbeschäftigten in manchen Bereichen angeboten, in anderen Bereichen desselben Bundeslandes aber nicht. Es fehlen eben einheitliche Regelungen. Insgesamt fehlt das Wissen bei den Vorgesetzten und in manchen Fällen auch in der Rechtsabteilung, was ein Arbeitsverhältnis mit Tarifbeschäftigten bedeutet. Eine Höhergruppierung der Angestellten wird in der Regel durch den Arbeitgeber nicht gefördert. Es beschleicht einen das Gefühl, dass Tarifbeschäftigte innerhalb der Polizei vielfach vernachlässigt oder gar vergessen werden.

“Die Tätigkeiten von Beamten und Tarifbeschäftigten sind ganz einfach nicht zu vergleichen, denn es handelt sich nicht um dieselbe Rechtsgrundlage.”

Ich blicke zurück auf einen erfolgreichen und interessanten Erfahrungsaustausch innerhalb einer sehr diversen, offenen und diskussionsfreudigen Gruppe. Ich freue mich schon auf die nächste Präsenztagung, die für das Jahr 2023 geplant ist.

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