Strukturprüfung der Ermittlungsdienste in der Bundespolizei
20.08.2017
Am 15.08.17 kam es im BPOLP zu einem Treffen zwischen dem Leiter des Referats 31- Grundsatzangelegenheiten, Herrn PD Nicolai Schipfer, dem Referenten des Referats, Herrn POR Dr. Jan-Peter Germann und dem Vorsitzenden des BDK Bundespolizei, Thomas Mischke. In dem zweistündigen Gespräch ging es um verschiedene Facetten der Kriminalitätsbekämpfung, den Schwerpunkt aber bildete das Thema Strukturprüfung oder wie es etwas sperrig in der entsprechenden Weisung des Präsidenten heißt:
"Organisationsuntersuchung Ermittlungsdienste der Bundespolizei"
Der BDK BPOL hatte sich dem Thema bereits vor einigen Wochen vorsichtig optimistisch genähert. Ziel des Gesprächs war es nun, mehr zu den Absichten und den Stand der Dinge zu erfahren.
Zunächst die Rahmendaten. Das Referat 82 - Organisation und Controlling wurde durch Herrn Präsident Dr. Romann mit der Durchführung der Organisationsuntersuchung beauftragt. Das Referat 31 wird bei der Durchführung eng eingebunden. Das Projekt soll binnen 18 Monaten abgeschlossen sein. Herr Schipfer äußerte sich sehr zufrieden über die nunmehr bestehende "Prüforganisation" zumal es gelungen sei, entsprechend erfahrene Fachleute in das Projekt einzubinden.
Anfangs habe die Schwierigkeit bestanden, den Prüfumfang von der reinen Betrachtung der Ermittlungskernaufgaben auf den Gesamtumfang des heutigen Ermittlungsgeschäftes auszudehnen. Das sei nunmehr erfolgt, so dass auch die vielen im Ermittlungsbereich angesiedelten Querschnittsaufgaben untersucht werden. Gegenwärtig befindet sich das Projekt am Ende der Phase 1. Um eine repräsentative Untersuchungstiefe zu erlangen, bezieht man bereits in dieser Phase exemplarisch die Ermittlungsbereiche einer Flughafendienststelle (München) einer Grenzdienststelle (Ludwigsdorf) einer Bahndienststelle (Frankfurt) und einer KB (Köln) ein.
Noch in diesem Monat soll die Prüfgruppe damit beginnen, besagte Dienststellen aufzusuchen, um sämtliche Tätigkeiten in den Ermittlungsdiensten mittels Interviews zu erfassen. Das soll pro Dienststelle ca. ein bis zwei Tage dauern. Anschließend werden die Ergebnisse validiert und zusammengefasst, so dass am Ende eine Übersicht über alle ermittlungsrelevanten Tätigkeiten der ausgewählten Dienststellen aufgestellt werden kann.
Nach dieser Validierungsphase werden die erstellten "Aufgabenkataloge" in alle 71 Ermittlungsdienststellen der BPOL einschließlich der neun Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung gegeben, wo eine individuelle Erfassung der Zeitanteile für die verschiedenen dienstlichen Verrichtungen in den Ermittlungsbereichen durch die Beschäftigten erfolgen soll. Daraus resultiert eine Übersicht über den Gesamtumfang der Ermittlungsaufgaben.
Ziel des Ganzen ist es, von dem jetzigen statischen zu einem bedarfsorientierten System der Personalmessung in den Ermittlungsbereichen zu kommen.
Es soll also nicht mehr nach dem bekannten Prozentanteil, bezogen auf die Summe der KSB in einer Dienststelle, Ermittlungsstellen bereitgestellt werden, sondern nach dem tatsächlichen Bedarf und Aufgabenspektrum jeder einzelnen Dienststelle. Das könnte dann dazu führen, dass der bestehende ODP mit seinen jetzt 1922 Stellen im Ermittlungsbereich entsprechend angepasst werden muss
Soweit zur Absicht und zum Umfang des Projektes.
Aus Sicht des BDK ist zu begrüßen, dass nun erstmals die sich stetig vermehrenden Nebenaufgaben im Ermittlungsbereich, von der Dateneingabe über die Datenpflege bis hin zur IT-Forensik, einer Betrachtung unterzogen werden. Auch sollte es bedeuten, dass dort, wo eine erhebliche Belastung durch diese vielen Nebenaufgaben besteht, am Ende eine Personalmehrung durch ODP-Anpassung stehen sollte. Im Umkehrschluss bedeutet dies natürlich auch, dass Ermittlungsdienststellen mit einer geringen Belastungsrate einen Personalschwund erleben könnten.
Auch stellt sich dem BDK die Frage, ob nicht nach einer solchen Strukturprüfung der ODP im Ermittlungsbereich nicht nur quantitativ sondern auch qualitativ fortgeschrieben werden muss. Es wird aus Sicht des BDK nämlich dabei herauskommen, dass alle Tätigkeitsfelder im Ermittlungsbereich für sich allein betrachtet, ein hohes Fachwissen und eine Spezialisierung beinhalten. Da jedoch bei allen Beschäftigten mehrere verschiedene Kompetenzfelder vorhanden sind, also neben dem "normalen ermitteln" z. B. auch Fähigkeiten der IT-Forensik oder der Kriminaltechnik erforderlich sein können, wäre eine Anhebung der Dienstposten im Ermittlungsbereich die logische Folge. Hier wird sich der BDK einbringen und entsprechende Forderungen erheben.
Gleiches gilt im Übrigen für das Personalentwicklungskonzept (PEK), welches trotz leichter Nachbesserungen weit davon entfernt ist, der in der Kriminalitätsbekämpfung notwendigen Spezialisierung Rechnung zu tragen. Die Lösung kann aus Sicht des BDK nur sein, die gesamte Kriminalitätsbekämpfung in die Gruppe der Spezialisten der Ziff. 9.4 oder der Fachkräfte nach Ziff. 9.5 aufzunehmen. Auch hier wird sich der BDK weiter einbringen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass einmal mehr ein offenes und vertrauensvolles, vor allem aber intensives und konstruktives Gespräch zwischen der Abteilung 3 und dem BDK stattfand.
In der Bewertung durch den BDK überwiegt trotz einer möglicherweise anstehenden Personalverschiebung und/oder der Nichtumsetzung des zu erwartenden Ergebnisses (also einer Personalmehrung) ein positives Gefühl für dieses Projekt.
Es wird erstmalig eine belastbare und nicht wegzudiskutierende Datengrundlage für die Situation in den Ermittlungsbereichen der BPOL liefern. Auch wird es so sein, dass die Vielfalt der bestehenden und noch auf uns zukommenden „Ermittlungskompetenzfelder“ nur einen Schluss zulassen wird. Und zwar den, dass die Kriminalitätsbekämpfung in der Bundespolizei dringend und massiv gestärkt werden muss, wenn sie nicht weiter ins Hintertreffen geraten soll.
Viele Aufgaben erfordern nun einmal viel und vor allem qualifiziertes Personal. Ohne eine massive Steigerung der Fortbildung, eine Möglichkeit zur Durchbrechung der Karrierebausteine im PEK, eine baldige Verjüngung der Ermittlungsbereiche und natürlich adäquate und attraktive Dienstposten wird die Kriminalitätsbekämpfung der BPOL sich nicht fortentwickeln können. Und das wäre nun wirklich mehr als schade.