Streifzug durch das Netz (QU 04-2023)

10.03.2024

Newsletter, Urteile und Informationen – außerhalb der polizeilichen Mainstream-Informationen.
Kriminalpolizei

10.03.2024

Vorwort zur Ausgabe IV: Die Übersicht speist sich aus verschiedenen Newslettern und Datenbanken, alle öffentlich zugänglich und im offenen Netz ohne Anmeldung zu erreichen.

Mit dem Jahreswechsel 2024 gab es diverse Veränderungen bei Newslettern zur baden-württembergischen Rechtsprechung: zahlreiche RSS-Feeds wurden eingestellt. Dafür gibt es jetzt als Bürgerservice die Internetseite Landesrecht BW: https://www.landesrecht-bw.de – diese gliedert sich in zwei große Bereiche: Rechtsprechungsdatenbank und die Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Positiv ist anzumerken, dass neben der Landesgesetzgebung auch Verordnungen oder Vorschriften der Exekutive zu finden sind. Der ähnliche Service im polizeilichen Intranet wurde im Übrigen damit zum Jahreswechsel eingestellt.

Durch die Umstellung kann es dazu kommen, dass einzelne Links zur Rechtsprechung, die bereits im letzten Jahr angelegt worden sind, nicht mehr funktionieren, In diesem Falle hilft die Rechtsprechungsdatenbank auf der neuen Seite weiter (am besten nur mit dem Aktenzeichen suchen).

Bitte weiterhin beachten: Die Zeitverzögerung bei der Veröffentlichung von Urteilen bzw. den Volltextveröffentlichungen bedingen eine zeitversetze Besprechung im Netz. Weitgehend wurde als Datum und damit als Sortierreihenfolge hier der Entscheidungszeitpunkt der Gerichte genutzt. Einige Daten liegen damit außerhalb des 4. QU 2023.

Datum

Quelle/Link

Inhalt/Links

25.05.2023

VG Stuttgart

11 K 942/22

Augenblicksversagen bei Rotlicht-Verstoß im Rahmen einer polizeilichen Einsatzfahrt - Haftung des Polizeibeamten“

Leitsätze:

1. Einzelfall des Fehlens von grober Fahrlässigkeit bei einem sog. Rotlicht-Verstoß im Rahmen einer polizeilichen Einsatzfahrt. (Rn.26)

2. Umstände im Sinne eines sog. „Augenblicksversagens“ können es gebieten, vom Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit abzusehen. (Rn.35)

3. In objektiver Hinsicht kann ein Augenblicksversagen nur bei einmaligen und auch nicht bei länger andauernden Umständen angenommen werden („Augenblick“). (Rn.37) (Rn.37)

4. Zusätzlich müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (…). (Rn.38)

5. Welche hinzutretenden Gründe geeignet sein können, den Schuldvorwurf zu mindern, ist eine Frage des Einzelfalles (…). (Rn.39)

6. Die Tatsache einer Einsatzfahrt eines Polizeibeamten unter Inanspruchnahme von Sonderzeichen allein stellt insoweit keinen besonderen Umstand dar. (Rn.39)

Besprechung auf Beck Aktuell vom 07.12.2023

7. Allerdings können die speziellen Einsatzumstände geeignet sein, den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen zu lassen. (Rn.39)

14.06.2023

BVerwG

2 WD 11.22

Leitsätze:

1. Eine verfassungsfeindliche Betätigung früherer Soldaten im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG setzt Aktivitäten feindseliger Art voraus. Darunter fällt auch die Diffamierung und Delegitimierung demokratisch gewählter Staatsorgane.
2. Bei objektiv verfassungsfeindlichen Betätigungen, die nicht von einer verfassungsfeindlichen Gesinnung getragen sind, bildet die Kürzung des Ruhegehaltes den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen, sofern nicht der Eindruck einer besonders hohen Identifikation mit einer verfassungswidrigen Weltanschauung entsteht. 

RN1: „Das Verfahren betrifft den Vorwurf, sich als Offizier im Ruhestand im sozialen Netzwerk "Facebook" durch Äußerungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt zu haben.“ 

26.06.2023

OLG Zweibrücken

1 OLG 2 Ss 33/22

„Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung unter Geltung des alten Rechts bei Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erstellung eines digitalen Impfzertifikats

Besprechung auf Beck Aktuell vom 04.10.2023: „Gebrauch eines gefälschten Impfausweises bereits nach altem Recht strafbar“

13.07.2023

BVerwG

2 C 3.22

Dienstunfallschutz bei Verletzung eines Beamten durch einen körperlichen Angriff eines Kollegen nach scherzhafter oder provozierender Bemerkung“

Leitsatz: Der Kontakt zu Kollegen während des Dienstes gehört grundsätzlich zur Ausübung des Dienstes i. S. v. § 31 BeamtVG, sodass hieraus resultierende Körperschäden von der Dienstunfallfürsorge des Dienstherrn umfasst sind. Anderes gilt etwa, wenn das schädigende Ereignis nach den Umständen des Einzelfalls in einem dienstfremden Zusammenhang steht, wenn sich der Geschädigte dienstpflichtwidrig verhalten, das schädigende Ereignis selbst provoziert oder sich aktiv an einer "Rauferei" beteiligt hat.

13.07.2023

LAG Berlin-Brandenburg

10 Sa 625/23

Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht - außerordentliche Kündigung – Abmahnung

Leitsatz: Eine Arbeitnehmerin, die sich in stationärer Behandlung befindet, fehlt nicht unentschuldigt. (Rn.68)

Besprechung auf Haufe vom 13.12.2023: „Fristlose Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung unwirksam“

28.07.2023

OVG Bautzen

2 A 411/22

Hinweis aus Newsletter Rehm-Verlag vom 13.11.2024: „Mit Blaulicht bei Rot über die Ampel: Polizist haftet persönlich!“

Hier war eine defekte Kennzeichenbeleuchtung der Grund für die Nutzung von Sonderrechten – nicht ausreichend, so das OVG und damit haftet der Beamte für den Unfall mit einem Verkehrsteilnehmer.

01.08.2023

BGH

VI ZR 307/21

„Die zutreffende Sinndeutung einer Äußerung ist unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalts. Sie unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht. Ziel der Deutung ist stets, den objektiven Sinngehalt zu ermitteln. Dabei ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden maßgeblich noch das subjektive Verständnis des Betroffenen, sondern das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums. Ausgehend vom Wortlaut - der allerdings den Sinn nicht abschließend festlegen kann - und dem allgemeinen Sprachgebrauch sind bei der Deutung der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen, soweit diese für das Publikum erkennbar sind. Zur Erfassung des vollständigen Aussagegehalts muss die beanstandete Äußerung stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. Fernliegende Deutungen sind auszuschließen.“ 

Besprechung auf Rechtslupe vom 05.10.2023: „Äußerungen – und ihre Sinndeutung“

14.08.2023

BVerwG

6 C 6.22

„Unionsrechtswidrigkeit der im Telekommunikationsgesetz geregelten Verpflichtungen zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten“

Leitsätze:

1. Die in § 175 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 176 TKG (§ 113a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 113b TKG a. F.) geregelte Verpflichtung der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zur Speicherung der dort genannten Telekommunikations-Verkehrsdaten ist in vollem Umfang unvereinbar mit Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG und daher nicht anwendbar, weil eine anlasslose, flächendeckende und personell, zeitlich und geografisch undifferenzierte Vorratsspeicherung eines Großteils der Verkehrs- und Standortdaten vorgeschrieben wird und - soweit das Unionsrecht einer eingeschränkten Vorratsdatenspeicherung nicht von vornherein entgegensteht - die Voraussetzungen hinsichtlich der Bestimmtheit und Normenklarheit der Regelung, der zulässigen Zwecke sowie der weiteren inhaltlichen und verfahrensmäßigen Anforderungen nicht vorliegen (…)-

2. Soweit sich die in § 175 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 176 Abs. 3 und 4 Satz 2 und 3 TKG (§ 113a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 113b Abs. 3 und 4 Satz 2 und 3 TKG a. F.) geregelte Pflicht zur allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung auf die Bereitstellung von Internetzugangsdiensten und in diesem Rahmen u. a. auf die dem Teilnehmer zugewiesene IP-Adresse bezieht, fehlt es jedenfalls an der unionsrechtlich gebotenen Beschränkung der Speicherungszwecke auf den Schutz der nationalen Sicherheit, der Bekämpfung schwerer Kriminalität oder der Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit.

16.08.2023

BAG

4 AZR 339/22

Leitsatz: Die Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung, nach denen die Arbeitgeberin die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher angenommenen Bewertung der Tätigkeit trägt, sind nur anzuwenden, wenn sich aus der bislang vorgenommenen Zuordnung zu einer Entgeltgruppe oder einem Tätigkeitsmerkmal zwingend die durch die Beschäftigte begehrte Eingruppierung ergibt. Sie gelten ihrem Sinn und Zweck nach nicht, wenn die Beschäftigte ihr Vertrauen nur auf ein Element der bisherigen tariflichen Bewertung durch die Arbeitgeberin stützt, aber weitere rechtliche Folgeüberlegungen erforderlich sind, die erst zur beanspruchten Entgeltgruppe führen.

Besprechung auf Rechtslupe

23.08.2023

BAG

5 AZR 349/22

Leitsatz: Ist dem Arbeitnehmer auf der Grundlage der betrieblichen Regelungen bekannt, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag in Bezug auf Uhrzeit und Ort konkretisieren wird, ist er verpflichtet, eine solche, per SMS mitgeteilte Weisung auch in seiner Freizeit zur Kenntnis zu nehmen.

Besprechung auf Haufe vom 08.12.2023: „SMS vom Chef in der Freizeit darf nicht immer ignoriert werden“

Aufarbeitung des Thema auf Haufe, 22.12.2023: „Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub?“

02.09.2023

ArbG Aachen

8 Ca 2199/22

PM vom 25.09.2023

Vorab: Das ist der Sachstand Baden-Württemberg in Sachen Radleasing für Tarifbeschäftigte (BDK BW vom 25.09.2023)

Andere Arbeitgeber sind weiter. Das Arbeitsgericht Aachen hatte nun einen Fall zu entscheiden, bei dem der Arbeitnehmer ein JobRad-Modell in Anspruch nahm, dann längerfristig erkrankte und ins Krankengeld fiel. Da der Einbehalt der Rate aus dem Lohn durch den Arbeitgeber nicht möglich war, rechnete er nach Rückkehr in die Arbeit die angefallenen Kosten ab. Das Arbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber hierzu berechtigt war.

Ergänzende Besprechung auf Haufe, 20.10.2023: „Arbeitnehmer muss Dienstradleasingrate bei Krankheit zahlen“

12.09.2023

VG Koblenz

Az. 2 K 354/23.KO

Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen eines antisemitischen Whats-App-Posts.

Besprechung in Beck-Aktuell vom 29.09.2023

13.09.2023

BGH

5 StR 200/23

StGB § 26, zur Anstiftung eines Strafunmündigen

Besprechung auf Beck Aktuell

14.09.2023

LSG BW

S 2 VG 2208/22

Leitsätze:

1. Das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut, dessen Verteidigung die Rechtswidrigkeit eines Angriffs entfallen lassen kann.

2. Mit der Ablehnung eines Versorgungsanspruchs liegt eine Verwaltungsentscheidung über alle möglichen Ansprüche auf Versorgung vor.

3. Im gerichtlichen Verfahren muss das Begehren konkretisiert werden, ein Grundurteil über "Versorgung" ist zu unbestimmt. Ebenso sind die Sachleistungsansprüche auf Heilbehandlung keinem Grundurteil zugänglich.

4. § 2 Abs.1 OEG ist eine Gegennorm zum Anspruch aus § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG und als zwingender Versagungstatbestand als negatives Tatbestandsmerkmal Teil des Versorgungsanspruchs.

5. Eine fahrlässige Selbstgefährdung kann darin liegen, in einer bereits zugespitzten Situation zu einem körperlichen Angriff überzugehen, selbst wenn ein solcher durch Notwehr zu rechtfertigen wäre.

6. Ein vernunftwidriges Vorgehen, dass eine Entschädigung unbillig erscheinen lässt, kann insbesondere bei einem körperlichen Angriff des Opfers gegen einen sichtlich alkoholisierten Täters trotz dessen erkennbarer körperlicher Überlegenheit bestehen.

Besprechung auf Beck Aktuell vom 06.10.2023: „Keine Opferentschädigung für verletzten Ladendetektiv“

14.09.2023

BVerwG

2 A 1.22

Leitsätze:

1. Der Erlass eines Rückforderungsbescheids nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG ist konstitutiv für das Entstehen der Forderung. Der durch Widerspruch oder Klage gegen den Rückforderungsbescheid ausgelöste Suspensiveffekt hindert daher die Aufrechnung mit dem Rückzahlungsanspruch.

2. Umsetzungen sind formfrei möglich und können demzufolge auch mündlich ergehen. Eine an in der Vergangenheit liegende Zeitabschnitte anknüpfende und daher "rückwirkende" Umsetzung ist unwirksam.

Besprechung auf Beck Aktuell vom 18.12.2023

19.09.2023

Haufe

„Deutscher Richterbund warnt vor Personallücke in der Justiz

Besonders betroffen ist Ostdeutschland, dort gehen in den kommenden 10 Jahren 50 Prozent der Jurist:innen in Ruhestand.

25.09.2023

LSG BW

L 1 U 1485/23

Leitsätze:

1. Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg mit dem eigenen Pkw zu einem beruflich bedingten Geschäftsessen, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um eine private Tätigkeit zu verrichten. (Rn.48)

2. Zu einer solchen nicht versicherten privaten Tätigkeit gehört auch das Verrichten der Notdurft. (Rn.49)

3. Der Versicherungsschutz lebt auch dann nicht vorzeitig wieder auf, wenn während der Unterbrechung das benutzte Fahrzeug wegrollt und es der Versicherte aufzuhalten versucht, weil er nur mit diesem Fahrzeug den versicherten Arbeitsweg fortsetzen kann. Die Grundsätze zu einem Fortbestehen des Versicherungsschutzes bei einer pannenbedingten Reparatur auf einem Arbeitsweg sind hier schon deshalb nicht anwendbar, weil der versicherte Weg bereits zuvor aus privaten Gründen unterbrochen war (zu diesem Punkt hat der Senat die Revision zugelassen). (Rn.53) (Rn.56)

Hinweise auf Haufe Arbeitsschutz v. 15.11.2023

27.09.2023

OVG NRW

5 B 757/23

Auszug aus dem Artikel aus Beck Aktuell vom 28.09.2023 „Seit langem kämpft die AfD vor Gericht gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.“ (…) „Einen Eil­an­trag der Par­tei gegen die Ein­stu­fung hat das OVG Müns­ter ab­ge­lehnt. Das VG Köln habe be­reits rechts­kräf­tig über einen iden­ti­schen Eil­an­trag ent­schie­den, so die Be­grün­dung.“

Besprechung auf Rechtslupe, 29.09.2023: „Die AfD-Bundespartei als verfassungsfeindlicher Verdachtsfall“

28.09.2023

Beck Online

Titel:“ Keine kriminelle Vereinigung: Ehemaliger Hells Angels-Boss Frank Hanebuth freigesprochen“

28.09.2023

LAG MV

5 Sa 15/23

Leitsätze:

1. Der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt ganz oder teilweise, wenn der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt, es sei denn, die Vergütung ist aus anderen Rechtsgründen fortzuzahlen, z. B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. (Rn.33)

2. Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast, dass und in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat. Auf den entsprechenden Prozessvortrag des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer sodann substantiiert zu erwidern. Das gilt auch bei Arbeitsleistungen im Home-Office. (Rn.34)

Besprechung auf Haufe Personal vom 27.11.2023

28.09.2023

Beck Aktuell

Cannabis-Legalisierung: Bayern plant zentrale Kontrolleinheit“ (…) „Eine "zen­tra­le Kon­troll­ein­heit" soll im Frei­staat den Kon­sum "so weit wie mög­lich ver­hin­dern", so Ge­sund­heits­mi­nis­ter Klaus Ho­let­schek“

29.09.2023

Beck Aktuell

„StGB-Änderungen: Geschlechtsspezifische Motive und ein neuer "Hang" (…)

Unter anderem wird der Katalog der Strafzumessungskriterien in § 46 Abs. 2 StGB um "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Tatmotive erweitert.“

29.09.2023

Haufe

Titel: „Müssen Arbeitgeber diskriminierende Äußerungen der Mitarbeitenden dulden?“

Und ja: „Das Netz ist kein rechtsfreier Raum“

05.10.2023

BGH

RiZ(R) 1/23

PM 167/2023

„Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes – bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand

Auszug: „Der Antragsgegner trat am 1. April 1992 in den Justizdienst des Antragstellers ein. Er war seit 1997 bis zum Beginn seiner Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag als gewählter Abgeordneter der Partei "Alternative für Deutschland (AfD)" (im Folgenden: AfD) am 24. Oktober 2017 als Richter am Landgericht tätig.“

Besprechung auf Beck-Aktuell vom 05.10.2023: „Der Fall Jens Maier: BGH definiert Maßstäbe gegen Verfassungsfeinde in der Justiz“

Besprechung auf Rechtslupe vom 21.11.2023

05.10.2023

VG Köln

13 L 1907-/23

PM Justiz NRW vom 05.10.2023

PM: „Verwaltungsgericht Köln lehnt Eilantrag der AfD zur befürchteten Einstufung als "gesichert extremistische Bestrebung" ab“. Die entsprechende Einstufung erfolgte durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, die von der AfD eingelegte Berufung ist beim OVG NRW anhängig (Az. 5 A 1218/22).

Besprechung auf Rechtslupe vom 20.10.2023: „Die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung““

06.10.2023

BVerwG

2 VR 3.23

Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

Leitsätze:

1. Die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens vermittelt keine rechtlich gesicherte Position auf die Vergabe des höherwertigen Statusamts.

2. Art. 33 Abs. 2 GG vermittelt ein grundrechtsgleiches Recht auf fehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl. Hieraus folgt kein Anspruch auf die (weitere) Verengung des möglichen Bewerberfeldes durch die Vorgabe eines Anforderungsprofils.

3. Die fehlende Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten kann gemäß § 46 VwVfG unbeachtlich sein.

Ausführliche Besprechung auf Rechtslupe.

09.10.2023

Baden-württemberg.de

„Justiz: Geringfügiger Anstieg an Verurteilungen“ (…)

„In Baden-Württemberg gab es im Jahr 2022 mit rund 96.100 rechtskräftigen Verurteilungen einen geringfügigen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr.“

09.10.2023

Beck Aktuell

Zu VG Wiesbaden, Az. 6 K 642/19

Artikel-Titel: „BKA muss Studie zu Hells-Angels-Kriminalität nicht vollständig offenlegen“.

10.10.2023

Beck Aktuell

Zu LG Saarbrücken Urteil vom 31.03.2023, Az. 3 KLs 35/22

K. O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug bei einer Vergewaltigung?

11.10.2023

Beck Aktuell

Schärfere Geldwäschebekämpfung: Kabinett beschließt Gesetzentwurf“

18.10.2023

Beck Aktuell

„Nach Anti-Israel-Demos: Union fordert schärfere Strafen bei Volksverhetzung“. CDU und CSU fordern eine Anhebung des Strafrahmens von § 130 Abs. 1 StGB (derzeit drei Monate bis fünf Jahre).

18.10.2023

Rechtslupe zu

BAG

5 AZR 335/22

vom 28.06.2023

Ausführliche Besprechung der BAG-Rechtsprechung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ihrem Beweiswert

19.10.2023

LSG BW

L 10 U 129/23

Urteil zur Frage der Anerkennung einer Bedrohungssituation (durch Kunde) als Arbeitsunfall mit zeitverzögerten Auswirkungen.

Leitsatz: Für einen Arbeitsunfall ist ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis erforderlich, das auf den Körper bzw die Psyche dergestalt einwirkt, dass durch einen solchen Vorgang eine Änderung des physiologischen Körperzustands ausgelöst wird. Eine solche Einwirkung lässt sich nicht feststellen, wenn die Versicherte nach einer telefonisch ausgesprochenen Bedrohung durch einen Kunden die zuständigen Stellen informiert, normal weiterarbeitet und erst Jahre später ein halbes Jahr nach dem Ereignis aufgetretene Symptome wie Durchfälle und Schwindel auf die Bedrohung zurückführt. (Rn.40)

Orientierungssatz: Von einem zum Tatbestand des Versicherungsfalls gehörenden Primärschaden sind diejenigen Gesundheitsschäden zu unterscheiden, die rechtlich wesentlich erst durch den Erstschaden verursacht (unmittelbare Unfallfolgen) oder der versicherten Tätigkeit aufgrund der Spezialvorschrift des § 11 SGB VII als Versicherungsfall zuzurechnen sind (mittelbare Unfallfolgen). (Rn.38)

23.10.2023

Haufe

„Strafen für Hass-Chatgruppen im öffentlichen Dienst“

Auf Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein setzt sich der Bundesrat für eine Gesetzesverschärfung ein. Der Gesetzesentwurf wird in den Deutschen Bundestag eingebracht.

25.10.2023

Beck Aktuell

„Kabinett beschließt Gesetzentwurf für schnellere Abschiebungen“. Personen ohne Bleiberecht sollen nach Vorschlag des BMI künftig schneller abgeschoben werden.

02.11.2023

Bundesregierung

„Terrororganisationen – Verbote gegen Hamas und Samidoun sind in Kraft“ (…)

„Beide Organisationen haben das Ziel, den Staat Israel zu vernichten. Mit den nun ausgesprochenen Verboten setzt die Bundesregierung diesen Aktivitäten in Deutschland ein Ende.“ (…)

„Die Teilorganisation „Samidoun Deutschland“, auch agierend unter den Bezeichnungen „HIRAK – Palestinian Youth Mobilization Jugendbewegung (Germany)“ und „Hirak e.V.“ ist nun ebenfalls verboten und wird aufgelöst.“

Es handelt sich um ein Vereinsverbot nach VereinsG.

02.11.2023

BGH

6 StR 128/23

„Auch nach Wegfall des § 217 StGB a.F. beginnt bei regulärem Verlauf die Geburt und damit der Anwendungsbereich der §§ 211 ff. StGB mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen.“

Zusammenfassung auf Beck Aktuell

07.11.2023

Beck Aktuell

„Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) als auch die Bundesärztekammer (BÄK) begründeten ihre Haltung in einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses vom Montag über das Cannabisgesetz der Bundesregierung insbesondere mit der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Es sei unrealistisch, so die BÄK, dass Kinder und Jugendliche vor einem Zugang zu Cannabis wirksam geschützt werden könnten.“

08.11.2023

Beck Aktuell zu VG Stuttgart

1 K 167/23

Teaser: „Der Ver­fas­sungs­schutz darf in Baden-Würt­tem­berg den Lan­des­ver­band der AfD bis auf wei­te­res als Ver­dachts­fall be­ob­ach­ten und dies auch pu­blik ma­chen. Es gebe tat­säch­li­che An­halts­punk­te für ver­fas­sungs­feind­li­che Be­stre­bun­gen, ent­schied das VG Stutt­gart am Mon­tag in einem Eil­ver­fah­ren.“

Leitsatz: „Zu den Voraussetzungen der Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz und der diesbezüglichen Unterrichtung der Öffentlichkeit (hier: AfD Baden-Württemberg). (Rn.54)“

08.11.2023

Beck Aktuell

Titel: „Verfassungsschutz: AfD Sachsen-Anhalt gesichert rechtsextremistisch“

Teaser: „In Sach­sen-An­halt hat der Ver­fas­sungs­schutz den AfD-Lan­des­ver­band als ge­si­chert rechts­ex­tre­mis­ti­sche Be­stre­bung ein­ge­stuft. Das teil­te Be­hör­den­lei­ter Jo­chen Holl­mann am Diens­tag mit. Die Be­hör­de habe zahl­rei­che mus­lim­feind­li­che, ras­sis­ti­sche und an­ti­se­mi­ti­sche Aus­sa­gen von Funk­ti­ons- und Man­dats­trä­gern aus­ge­wer­tet.“

09.11.2023

BVerwG

2 C 12.22

„Über die Teilzeitquote hinausgehende Arbeitsleistung ist nicht ruhegehaltfähig“

Leitsatz: Für die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei Teilzeitbeschäftigung ist ausschließlich die sich aus der Teilzeitquote im Teilzeitbewilligungsbescheid ergebende Dienstzeit maßgeblich; darüber hinaus geleistete Arbeitszeiten bleiben außer Betracht.

Ergänzend PM 83/2023

09.11.2023

BKA

Bundeslagebild Gewalt gegen Polizei 2022

 

Bundesweit 42.777 Fälle Gewalt gegen PVB = + 7,9 %

86,5 % fallen auf Widerstand und tätlichen Angriff

„Die Tatverdächtigen waren meistens männlich (84,1 %), deutsch (69,9 %) und über 25 Jahre alt (71,8 %).

Sie waren in der Regel allein handelnd (95,4 %), oft polizeilich bekannt (74,3 %) und mehr als jeder Zweite stand unter Alkoholeinfluss (50,5 %).“

15.11.2023

BVerfG

1 BvR 52/23

PM 115/2023 vom 15.12.2023

„Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur Ermittlung seiner Einkommensverhältnisse in einem Strafverfahren“

20.11.2023

Beck Aktuell

Titel: „Viele Hundert Jahre Haft in Mammutprozess gegen Mafia“

Teaser: „In Ita­li­ens grö­ß­tem Mafia-Pro­zess seit Jahr­zehn­ten hat die Jus­tiz Haft­stra­fen von vie­len Hun­dert Jah­ren ver­hängt. Die höchs­ten Stra­fen gab es heute von einem Ge­richt in der süd­ita­lie­ni­schen Re­gi­on Ka­la­bri­en gegen zwei Bosse der Ver­bre­cher­or­ga­ni­sa­ti­on 'Ndran­ghe­ta: Beide müs­sen 30 Jahre ins Ge­fäng­nis.“

20.11.2023

OLG Frankfurt/Main

17 U 121/23

PM v. 04.12.2023

Zusammenstoß mit Rettungsfahrzeug an Ampelanlage

Leitsätze:

1. Auch wenn ein Fahrzeug des Rettungsdienstes nach § 35 Abs. 5a StVO bei einer Einsatzfahrt von den Vorschriften der StVO befreit ist, kann eine Sorgfaltsverletzung darin liegen, dass dessen Fahrer bei der Wahrnehmung der Sonderrechte sorgfaltswidrig gehandelt hat. Nach § 35 Abs. 8 StVO kommt den Erfordernissen der Verkehrssicherheit stets Vorrang gegenüber dem Interesse des Einsatzfahrzeuges am raschen Vorwärtskommen zu. Je mehr der Sonderrechtsfahrer von Verkehrsregeln abweicht, umso höhere Anforderungen sind an seine Sorgfalt zu stellen (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2016 - 1 U 248/13; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 04.06.1998 - 1 U 42/97).

2. Er darf die Kreuzung nur dann bei Rot überqueren, wenn er sich überzeugt hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen und sich auf seine Absicht eingestellt haben (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.11.2012 - 24 U 45/1).

3. Solange bei einer querenden Straße mit mehreren Fahrspuren eine Fahrspur frei ist und nicht durch wartende Fahrzeuge blockiert wird, sodass der Fahrer des Sonderrechtsfahrzeugs glauben kann, der gesamte Querverkehr habe seine Warnzeichen wahrgenommen und stelle sich darauf ein, darf er nicht darauf vertrauen, die Kreuzung gefahrlos überqueren zu können (BGH, Urteil vom 30.10.1968 - 4 StR 341/68).

4. Genügt der Fahrer eines Sonderrechtsfahrzeugs diesen Sorgfaltsanforderungen nicht, weil er nicht auf den Querverkehr achtet, und übersieht bzw. überhört der Fahrer eines querenden Fahrzeugs die Sondersignale des Sonderrechtsfahrzeugs und fährt in die Kreuzung ein, obwohl vor ihm andere Verkehrsteilnehmer trotz Grünlichts stehen bleiben, kommt bei einer Kollision eine Schadensteilung in Betracht.

Besprechung auf Haufe vom 18.12.2023

22.11.2023

VGH BW

4 S 362/23

Neubescheidung eines beamtenrechtlichen Antrags auf Erfüllungsübernahme eines Schmerzensgeldanspruchs

Leitsätze:

1. § 80a Abs. 1 LBG (juris: BG BW) räumt der zuständigen Behörde ein Ermessen hinsichtlich der Erfüllungsübernahme eines titulierten Schmerzensgeldanspruchs ein. (Rn.21)

2. Eine Prüfung der Angemessenheit des Schmerzensgeldes ist nicht vom Zweck der Ermächtigung gedeckt und damit ermessensfehlerhaft. (Rn.24)

23.11.2023

BMJ

Eckpunktepapier Fortentwicklung Strafrecht

Pressemitteilung 71/2023

I. Aufzuhebende oder inhaltlich anzupassende Tatbestände:

- Verletzung amtlicher Bekanntmachungen – § 134 StGB

- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – § 142 StGB

- Ausübung der verbotenen Prostitution – § 184f StGB

- Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung – § 217 StGB

- Entziehung Minderjähriger – § 235 StGB

- Erschleichen von Leistungen – § 265a StGB

- Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten – § 266b StGB

- Unerlaubtes Glücksspiel – §§ 284 ff. StGB

- Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen – § 290 StGB

- Gefährdung einer Entziehungskur – § 323b StGB

- Gebührenüberhebung – § 352 StGB

II. Änderungen bei Tatbeständen mit Bezug zum Nationalsozialismus:

- Mord, Totschlag, minder schwerer Fall des Totschlags – §§ 211, 212, 213 StGB

- Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer – § 316a StGB

III. Tatbestände, die Gegenstand anderer Vorhaben sind bzw. waren:

- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte - § 184b StGB

- Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten - §§ 202a ff. StGB

- Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft - § 219a StGB

23.11.2023

BMJ

 

Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung

Beck Aktuell vom 22.11.2023: „Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um hat einen Re­fe­ren­ten­ent­wurf zur Um­set­zung der EU-Richt­li­nie zur Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung ver­öf­fent­licht. Er sieht Än­de­run­gen der §§ 89a und 89c StGB vor: Ter­ro­ris­ti­sche Straf­ta­ten wer­den de­fi­niert, der Straf­ta­ten­ka­ta­log aus­ge­wei­tet, der Tat­be­stand der Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung er­wei­tert.“

28.11.2023

VGH BW

4 S 1616/23

Rechtsweg bei Konkurrentenstreitverfahren: Fall zwischenzeitlicher Verbeamtung bei gemischtem Bewerberkreis

Leitsatz: Zum Rechtsweg bei Konkurrentenstreitverfahren, wenn eine Stelle im Angestelltenverhältnis vergeben werden soll, ein Beteiligter aber (zwischenzeitlich) von einem vom künftigen Arbeitgeber verschiedenen Dienstherrn in ein Beamtenverhältnis berufen wurde (…). (Rn.6) (Rn.11)

28.11.2023

VGH BW

DB 16 S 699/23

Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Leugnung der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschland

Leitsätze:

1. Ein Beamter, der Erklärungen abgibt, die als Leugnung der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschland verstanden werden müssen, verletzt in schwerwiegender Weise seine Verfassungstreuepflicht (§ 60 Abs 1 S 3 BBG (juris: BBG 2009)), wenn dieses Verhalten Ausdruck einer mit dessen objektivem Erklärungswert korrespondierenden inneren Überzeugung ist. Die Entfernung aus dem Dienst bildet daher den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (…)). (Rn.43) (Rn.50) (Rn.51)

2. Ob das Verhalten des Beamten von einer entsprechenden inneren Überzeugung getragen wird, ist vom Disziplinargericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles festzustellen (…). (Rn.50)

30.11.2023

Haufe Arbeitsschutz

Der Artikel befasst sich mit: „Cannabis-Legalisierung: Konsequenzen für den betrieblichen Arbeitsschutz“

04.12.2023

VG Berlin

5 K 77/21

Besprechung auf Beck Aktuell vom 04.12.2023: „Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig“

Teaser aus dem Newsletter: „Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte "Hauptstadtzulage" in Höhe von 150 Euro monatlich ist verfassungswidrig. Nach Ansicht des VG Berlin verstößt sie gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot. Nun soll das BVerfG entscheiden.“

Ergänzende Besprechung auf Rechtslupe.

04.12.2023

Beck Aktuell

 

Beck Aktuell kommentiert den Menschenrechtsbericht 2022/2023 des Deut­schen Instituts für Men­schen­rech­te (DIMR).

Zum Bericht an den Deutschen Bundestag: „Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2022 – Juni 2023“

05.12.2023

Bundesverfassungsgericht

2 BvR 1749/20

Newsletter-Teaser: „Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen einer sogenannten „Adbusting-Aktion

Adbusting nach Wikipedia: „Adbusting (aus den englischen Wörtern ad – Kurzform von advertisement = ‚Werbung‘ und dem Verb to bust – umgangssprachlich = ‚zerschlagen‘) ist eine Aktionsform, bei der Werbung im öffentlichen Raum (Außenwerbung) verfremdet, überklebt oder auf andere Weise umgestaltet wird, um so ihren Sinn umzudrehen oder lächerlich zu machen.“

Im vorliegenden Fall wurde die Voraussetzung für eine Wohnungsdurchsuchung verneint, wenngleich nach RN 29 festzustellen ist: „Je nach Begehungsweise kann „Adbusting“ strafbar sein. Dies gilt etwa dann, wenn das jeweils abgehängte Plakat nicht (zusammengerollt) im Schaukasten verbleibt, sondern mitgenommen wird (§ 242 Abs. 1 StGB). Wird ein derart entwendetes Originalplakat selbst verfälscht, so liegt zudem noch eine Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) vor (vgl. Lampe/Uphues, NJW 2021, S. 730 <731 f.>). Die Meinungs- oder Kunstfreiheit stehen der Strafbarkeit des „Adbustings“ nicht zwingend entgegen. Es dürfte zwar nicht auszuschließen sein, dass „Adbusting“, welches stets auf die eigenmächtige Inanspruchnahme fremden Eigentums angewiesen ist, je nach Einzelfall eine Art der künstlerischen Betätigung darstellen kann. Ein prinzipieller Vorrang der Eigentumsgarantie vor der Gewährleistung der Kunstfreiheit lässt sich – wie auch umgekehrt ein prinzipieller Vorrang der Kunstfreiheit vor dem Eigentum – nicht aus der Verfassung herleiten (vgl. BVerfGE 142, 74 <104 Rn. 90>). Selbst wenn eine „Adbusting“-Aktion im Einzelfall dem Schutzbereich der Kunst- oder Meinungsfreiheit unterfallen sollte, besteht daher die Möglichkeit der strafrechtlichen Ahndung, wenn eine Abwägung ergibt, dass die Kunstfreiheit hinter den Eigentumsinteressen des Geschädigten zurücktreten muss (vgl. BVerfGE 142, 74 <104 Rn. 90>).“

06.12.2023

Haufe

Beitrag zum Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower).

07.12.2023

Gemeinsamer Bundesausschuss

PM vom 7.12.

Telefonische Krankschreibung zur Entlastung von Praxen und Versicherten wieder möglich“

-        Patient/-in muss in der Praxis bekannt sein

-        Keine schwere Symptomatik

-        Erstbescheinigung für bis zu 5 Kalendertage möglich

Bei fortgesetzter Erkrankung ist ein Praxisbesuch erforderlich.

07.12.2023

EuGH

C-518/22

Besprechung auf Haufe Online vom 18.12.2023: „EuGH: Zulässige Altersbeschränkung in einer Stellenanzeige

13.12.2023

BAG

5 AZR 137/23

Zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen

Besprechung auf Rechtslupe vom 14.12.2023: „Die ‚passgenau‘ AU-Bescheinigung“ – „Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt (…)“

14.12.2023

EGMR

59433/18 u.a.

Streikverbot für verbeamtete Lehrer, die von der GEW untersützten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheiterte.

Besprechung auf Beck Aktuell

Besprechung auf LTO

(Urteil vom 14.12.2023, Beschw.-Nr.: 59433/18, 59477/18, 59481/18, 59494/18)

14.12.2023

EuGH

C-340/21

Bericht auf Beck Aktuell vom 14.12.2023: „Cyberkriminalität: Allein die Angst vor Datenmissbrauch kann einen Schaden darstellen“

18.12.2023

BGH

PM 208/2023

Messerangriff auf wie Kinder in Illerkirchberg

BGH-Beschluss vom 12. Dezember 2023 – 1 StR 428/23

Ergänzende Mitteilung: „In diesem Verfahren wurde das Rechtsmittel ohne weitere Begründung verworfen. Rechtskräftig ist somit die Entscheidung der Vorinstanz geworden, das Aktenzeichen der Vorinstanz können Sie der Pressemitteilung entnehmen.“

LG Ulm, 04.07.2023 - 3 Ks 42 Js 27310/22 (ohne Volltextveröffentlichung) – Berichterstattung auf zeit.de vom 04.07.2023

21.12.2023

EuGH

C-261/22

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Berücksichtigung des Kindeswohls

Info über Beck Aktuell vom 21.12.2023: „EU-Haftbefehl ist grundsätzlich auch gegenüber Mutter mit Kleinkindern zu vollstrecken“