Streifzug durch das Netz (QU 01-2024)
16.06.2024
Datum |
Quelle/Link |
Inhalt/Links |
19.09.2023 |
BVerwG |
Nicht vorhandene Regelbeurteilung rechtfertigt nicht die Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren über eine Beförderung Leitsätze: 1. Die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist keine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Sinne des § 22 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) BBG und begründet deshalb keine Wartezeit für eine Beförderung. 2. Erfüllt ein Bewerber die weiteren Anforderungen in einem nach den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG durchzuführenden Auswahlverfahren, darf ihm die Einbeziehung in das Auswahlverfahren nicht unter Hinweis auf eine nicht vorhandene Regelbeurteilung versagt werden; wenn nicht auf eine aktuelle dienstliche Beurteilung zurückgegriffen werden kann, ist vielmehr eine solche zu erstellen. |
12.10.2023 |
BVerwG |
Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung Leitsätze: 1. Weicht eine Regelbeurteilung bei der Leistungsbewertung und bei der Gesamtnote wesentlich von der vorangegangenen Regelbeurteilung ab, bedarf dies einer Begründung. 2. Ist ein Beamter während des Beurteilungszeitraums befördert worden, bezieht sich die Bewertung in der Regelbeurteilung nur auf den Zeitraum im Anschluss an die Beförderung. Der Zeitraum vor der Beförderung ist zwar zur Vermeidung von Beurteilungslücken in der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigen, fließt aber nicht in die Leistungsbewertung und in die Gesamtnote ein (Aufgabe von BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 C 37.91 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15). |
31.10.2023 |
BVerfG |
Zur Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen Leitsätze: 1. Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 3 GG enthält kein bloßes Mehrfachbestrafungsverbot, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot, das Verurteilte wie Freigesprochene gleichermaßen schützt. 2. Es entfaltet seine Wirkung auch gegenüber dem Gesetzgeber, wenn dieser die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erneute Strafverfolgung durch die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens schafft. 3. Das in Art. 103 Abs. 3 GG statuierte Mehrfachverfolgungsverbot trifft eine Vorrangentscheidung zugunsten der Rechtssicherheit gegenüber der materialen Gerechtigkeit. Diese Vorrangentscheidung steht einer Relativierung des Verbots durch Abwägung mit anderen Rechtsgütern von Verfassungsrang nicht offen, sodass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wiederaufnahmerechts insoweit kein Gestaltungsspielraum zukommt. 4. Art. 103 Abs. 3 GG umfasst nur eine eng umgrenzte Einzelausprägung des Vertrauensschutzes in rechtskräftige Entscheidungen. Er schützt den Einzelnen allein vor erneuter Strafverfolgung aufgrund der allgemeinen Strafgesetze, wenn wegen derselben Tat bereits durch ein deutsches Gericht ein rechtskräftiges Strafurteil ergangen ist. 5. Im Rahmen dieses begrenzten Schutzgehalts verbietet Art. 103 Abs. 3 GG die Wiederaufnahme von Strafverfahren zum Nachteil des Grundrechtsträgers nicht generell, jedenfalls aber die Wiederaufnahme aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel. 6. Freigesprochene dürfen darauf vertrauen, dass die Rechtskraft des Freispruchs nur aufgrund der zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft geltenden Rechtslage durchbrochen werden kann. Der Grundsatz ne bis in idem erkennt die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in ein freisprechendes Strafurteil an und Art. 103 Abs. 3 GG verleiht diesem Vertrauensschutz Verfassungsrang. Erg. Besprechung auf Beck-Aktuell (mit Zeitverzug aus der Jahresübersicht 2023 übernommen) |
23.11.2023 |
BAG |
Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellung - Ersatztermin - Genderstern in der Stellenausschreibung Leitsatz: Die Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung schwerbehinderter Menschen zu einem Vorstellungsgespräch nach § 165 Satz 3 SGB IX beinhaltet auch das Erfordernis einen Ersatztermin anzubieten, wenn der sich bewerbende schwerbehinderte Mensch seine Verhinderung vor der Durchführung des vorgesehenen Termins unter Angabe eines hinreichend gewichtigen Grundes mitteilt und dem Arbeitgeber die Durchführung eines Ersatztermins zumutbar ist. Besprechung auf Beck-Aktuell vom 18.01.2024: „Schwerbehinderung: Ersatztermin für Bewerbungsgespräch“ |
29.11.2023 |
BGH |
Verabredung einem Verbrechen Leitsätze: 1. Die Verabredung zur Anstiftung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 Variante 3 Alt. 2 StGB) setzt eine vom ernstlichen Willen getragene Einigung von mindestens zwei Personen voraus, gemeinschaftlich einen Dritten zur Begehung eines bestimmten Verbrechens anzustiften. 2. Der Verwirklichung steht nicht stets entgegen, dass im Zeitpunkt der Übereinkunft die Person des präsumtiven Täters noch nicht feststeht und unklar ist, ob überhaupt ein solcher gefunden und bestimmt werden kann. Besprechung auf Beck Aktuell vom 29.11.2023: „Hass auf den Nachbarn: BGH präzisiert Verabredung zur Anstiftung zum Mord“ Besprechung auf Rechtslupe vom 11.01.2024: „Verabredung zur Anstiftung zu einem Verbrechen“ |
01.12.2023
17.04.2024 |
BDK Bundesverband |
Polizeiliche Analyse-Software „Bundes-VeRA“ Auf der Informationsseite finden sich Anträge der Opposition im Bundestag, ein Video zur Beratung im Parlament und eine entsprechende Dokumentensammlung.
|
06.12.2023 |
AG Buchen |
Gefährliche Körperverletzung durch das Halten eines brennenden Feuerzeugs über der Kleidung des Opfers in der Nähe des Unterleibes Orientierungssätze: 1. Wenn von einem vorgesetzten Soldat ein brennendes Feuerzeug über der Kleidung so lange in die Nähe des Unterleibes eines Untergebenen gehalten wird, bis dieser für einen kurzen Augenblick dort einen intensiven Schmerz fühlt, so stellt dies sowohl eine "körperliche Misshandlung" im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB, als auch im Sinne von § 30 WStG dar. (Rn.22) 2. Da hierbei die Gefahr besteht, dass Kleidung in Brand gesetzt wird und/oder unter Hitzeentwicklung schmilzt, wird das brennende Feuerzeug hierbei als "gefährliches Werkzeug" im Sinn von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB verwendet. (Rn.24) |
07.12.2023 |
Beschluss zur Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Telefonische Feststellung von Arbeitsunfähigkeit In der Corona-Pandemie erprobt, ist die telefonisch Krankschreibung für leichte Erkrankungen wieder möglich. |
|
07.12.2023 |
VG Karlsruhe |
Wirksamkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens Leitsätze: 1. Aus dem Aktenvermerk nach § 8 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 und 3 DG BW (juris: DG BW) muss klar hervorgehen, auf welche konkreten Sachverhalte sich die Anschuldigung nach Zeit, Ort und Geschehen bezieht (stRspr). Die bloße Erwähnung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens führt nicht dazu, dass klar ist, auf welche konkreten Sachverhalte sich die Anschuldigung nach Zeit, Ort und Geschehen bezieht.(Rn.40) 2. Weder eine vorläufige Dienstenthebung, eine Anhörung hierzu, eine Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens, ein Ermittlungsbericht noch eine abschließende Anhörung eines Beamten sind für sich genommen auf die Einleitung bzw. Ausdehnung eines Disziplinarverfahrens gerichtet.(Rn.58) Orientierungssatz: Vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.05.2023 - DL 16 S 1134/22 - u. v. 13.02.2023 - DL 16 S 821/22 -. (Rn.40) |
08.12.2023 |
LG Freiburg 64/23 17 NBs 450 Js 23772/22, 64/23 - 17 NBs 450 Js 23772/22 |
Strafbarkeit einer Klimaprotest-Sitzblockade im Kreuzungsbereich einer Straße Die Leitsätze (neun an der Zahl) sind so ausführlich, dass auf einen Abdruck verzichtet wird. Interessierte finden sie online… |
15.12.2023 |
Dr. Christian Walburg, Uni Münster: „Expertise - Jugenddelinquenz in der Einwanderungsgesellschaft: Ursachen und neuere Entwicklungen“ (Via Newsletter von Prof. Dr. Thomas Görgen/DHPol) |
|
19.12.2023 22.01.2024
13.03.2024
31.01.2024
05.02.2024
07.02.2024
13.03.2024 |
BMJ PM Stellungnahmen u.a. BDK Bundesverband
|
Referentenentwurf zum Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen im Strafverfahren Direkt zum BDK-Papier
|
19.12.2023 |
BVerwG |
Mitbestimmung beim Absehen von Ausschreibung Leitsatz: Besteht grundsätzlich eine Ausschreibungspflicht, greift die Mitbestimmung wegen des Verzichts auf die Ausschreibung zu besetzender Stellen (§ 88 Abs. 1 Nr. 25 HmbPersVG) unabhängig davon ein, ob die Nichtvornahme der Ausschreibung nach dem zugrunde zu legenden speziellen Regelwerk auf einer zwingenden Ausnahme beruht oder ins Ermessen des Dienststellenleiters gestellt ist. Ausführliche Besprechung auf Rechtslupe |
22.12.2023/ 15.01.2024 06.05.2024 |
|
Gesetz zur Umsetzung des Digital Service Act // Digitale-Dienste-Gesetz Langfassung: „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze“ |
02.01.2024
18.03.2024 |
KriPoZ NL
BDK Bundesverband |
Unter anderem mit Beiträgen zu - Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung – Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG) und - Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls Siehe BDK-Beitrag „TKÜ-Maßnahmen sind häufig die einzigen Instrumente“ |
05.01.2024 |
Veröffentlichung dbb-Monitor Öffentlicher Dienst 2024 |
|
17.01.2024 |
„Gesundheitsrisiko für Berufspendler: Mit jedem Kilometer zum Arbeitsort steigen Beschwerden“ „Eine aktuelle Meta-Studie im Auftrag der Techniker Krankenkasse belegt, dass die gesundheitliche Belastung von Pendlern mit zunehmender Entfernung zum Arbeitsort steigt.“ Anmerkung BDK BW: Mit den großen Dienststellenreformen 2014 und 2020 wurden insbesondere die Strukturen der Kriminalpolizei in Baden-Württemberg verändert, was zu einer steigenden Anzahl an Berufspendlern in unserem Arbeitsfeld geführt hat. |
|
18.01.2024 |
EuGH |
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 7 – Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Finanzielle Vergütung für nicht genommenen Jahresurlaub, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird – Nationale Regelung, die die Zahlung dieser Vergütung verbietet, wenn ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausscheidet – Eindämmung der öffentlichen Ausgaben – Organisatorische Erfordernisse des öffentlichen Arbeitgebers“ Direkt zur Besprechung auf Beck Aktuell vom 18.01.2024: „Urlaub nicht genommen: Vergütung auch bei vorzeitigem Ruhestand“ |
23.01.2024 |
BVerfG |
NL-Text: „Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen“ |
24.01.2024 |
EU-Einigung: Neue Regeln sollen Kampf gegen Menschenhandel verbessern Teaser-Text: „In der EU soll der Kampf gegen den Menschenhandel deutlich effektiver werden. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments verständigten sich am späten Dienstagabend darauf, eine bereits existierende Richtlinie zur Strafverfolgung umfassend zu ergänzen.“ EU: RL 2011/36/EU |
|
25.01.2024 |
Zu OLG Stuttgart, Az. 4 U 129/23 „Stuttgarter Polizeiaffäre: Verteidigerin muss ehrverletzende Äußerungen unterlassen“ Teaser-Text: „Die Strafverteidigerin eines wegen sexueller Nötigung angeklagten Polizisten aus Baden-Württemberg darf bestimmte Äußerungen über die damalige Nebenklägerin nicht mehr tätigen. Bei der Presseerklärung der Juristin handelt es sich laut OLG Stuttgart um eine ehrverletzende Litigation-PR.“ |
|
26.01.2024 |
VG Freiburg |
Strafverfolgungsvorsorge – Verwertbarkeit des Inhalts von Chatverläufen Leitsätze: 1. Relevanz der Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO für eine Maßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung (sog. Strafverfolgungsvorsorge) nach § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO. (Rn.8) 2. Verwertbarkeit des Inhalts von Chatverläufen des Krypto-Messengerdienstes Anom“ (hier für Zwecke der Gefahrenabwehr im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität bejaht) (Rn.13) |
31.01.2024 |
BAG |
Verfall von Urlaub bei Langzeiterkrankung Leitsatz: Die bei einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG (juris: EGRL 88/2003) konformen Auslegung von § 7 BUrlG bei Langzeiterkrankungen geltende 15-monatige Verfallfrist kann ausnahmsweise unabhängig von der Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten beginnen, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers so früh im Urlaubsjahr eintritt, dass es dem Arbeitgeber tatsächlich nicht möglich war, zuvor seinen Obliegenheiten nachzukommen. Ausführliche Besprechung Haufe, 04.01.2024: „Verfall von Urlaub bei Langzeiterkrankung“ |
31.01.2024 |
KG Berlin |
Verwerflichkeit einer Straßenblockade; Darlegungsanforderungen an die Aufklärungsrüge Leitsätze: 1. Bei Blockadeaktionen mit Versammlungscharakter hat die Abwägung im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StGB im Einzelfall zu erfolgen, so dass die in der Vergangenheit durch die Rechtsprechung verschiedentlich erfolgte Zusammenstellung einzelner Abwägungskriterien (BVerfG: „wichtige Abwägungselemente“; Senat: „erörterungsbedürftige Aspekte“ und „zu beachtende Gesichtspunkte“) als Orientierung und Leitlinie zu verstehen ist und keine in jeder Konstellation zwingende oder abschließende Aufzählung darstellen kann. (Rn.12) 2. Die Tatgerichte sind im Rahmen ihrer Amtsaufklärungspflicht gehalten, die zur Durchführung der Abwägung in dem konkreten Einzelfall wesentlichen Umstände und Beziehungen zu erfassen und festzustellen, wobei hinsichtlich des Umfangs dieser Amtsaufklärungspflicht die allgemeinen Grundsätze gelten. (Rn.12) 3. Wird ein Aufklärungsmangel aus dem Inhalt einer in der Akte befindlichen Strafanzeige, einer zeugenschaftlichen Äußerung oder einem erstinstanzlichen Hauptverhandlungsprotokoll über die Vernehmung eines Zeugen hergeleitet, bedarf es regelmäßig deren bzw. dessen (vollständiger) inhaltlicher Wiedergabe. (Rn.35) Besprechung auf Rechtslupe |
05.02.2024 |
VG Bremen |
NL-Text aus Beck-Aktuell: „Man muss zu seinen Worten stehen: Erklärt das Land Bremen die Corona-Impfung seiner Polizeibeamten zur dienstlichen Veranstaltung, kann es – trotz Freiwilligkeit der Teilnahme – nach einem Impfschaden nicht behaupten, dass doch alles privat gewesen sei.“ – Besprechung auf Beck-Aktuell vom 28.02.2024 |
07.02.2024 |
Recht auf faires Verfahren bei "Deal" im Strafprozess Teaser-Text: „Ein "Deal" im Strafprozess kann Prozesse beschleunigen – zum Vorteil für alle Seiten. Verständigungen sind aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Das BVerfG hat in zwei Fällen das Recht auf ein faires Verfahren durch Verurteilungen verletzt gesehen, denen eine Verständigung vorangegangen war.“ |
|
08.02.2024 |
Urteilsdatenbank zum Völkerstrafrecht gestartet Direkt zur Rechtsprechungsdatenbank „Völkerstrafrecht in Deutschland: https://vstgb-datenbank.de/strafrechtsdb |
|
08.02.2024 |
EU einigt sich auf besseren Gewaltschutz für Frauen „Eine neue Richtlinie soll die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt voranbringen. Der Rat der EU und das Europäische Parlament legen Wert auf die Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema und wollen im Internet auftretende Formen der Gewalt gegen Frauen thematisieren.“ |
|
14.02.2024 |
VG Freiburg |
Ruhegehaltfähige Dienstzeit: mehrere aufeinander folgende Beamtenverhältnisse; Förderlichkeit einer Hochschulausbildung i.S.v. § 23 Abs. 6 BeamtVG BW) Leitsätze: 1. § 23 Abs. 6 LBeamtVG (juris: BeamtVG BW) ist auch auf Hochschulausbildungszeiten anwendbar, die während einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge in einem früheren Beamtenverhältnis absolviert wurden. (Rn.18) 2 .Im Falle mehrerer aufeinander folgender Beamtenverhältnisse kommt es für die Frage der Förderlichkeit einer Hochschulausbildung i.S.v. § 23 Abs. 6 LBeamtVG (juris: BeamtVG) grundsätzlich auf das Beamtenverhältnis an, aus dem der Beamte in den Ruhestand tritt, da aus diesem Beamtenverhältnis die Versorgung gewährt wird (Anschluss an ständige Rechtsprechung zu § 10 Abs. 1 BeamtVG a.F. (juris: BeamtVG J 2006)). (Rn.22) |
14.02.2024 |
VG Freiburg |
Rückforderung des als Familienzuschlag ausgezahlten Teils der Dienstbezüge Leitsätze: 1. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge gemäß § 12 Abs. 2 BBesG ist auf die inhaltsgleiche Vorschrift des § 15 Abs. 2 LBesGBW (juris: BesG BW 2010) zu übertragen. (Rn.23) 2. Ein offensichtlicher Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung im Sinne von § 15 Abs 2 S 2 LBesGBW (juris: BesG BW 2010) liegt dann vor, wenn der Empfänger die Überzahlung nur deshalb nicht bemerkt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat oder - mit anderen Worten - er den Fehler etwa durch Nachdenken oder logische Schlussfolgerung hätte erkennen müssen (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 2 C 7.19 - juris Rn. 17). (Rn.28) 3. Wiederholten Schreiben des Landesamtes für Besoldung und Versorgung, in denen die Voraussetzungen für den Erhalt von Besoldungsbestandteilen - hier: ehebezogener Teil des Familienzuschlags (Familienzuschlag Stufe 1) - erläutert werden, kommt für die Frage des Erkennenmüssens des Mangels des rechtlichen Grundes bei Wegfall einer Anspruchsvoraussetzung eine erhebliche Bedeutung zu. (Rn.30) |
15.02.2024 |
Zu BGH-Urteil 5 StR 283/23 (bis dato noch keine Volltextveröffentlichung) Beck Aktuell: „Verrat von Dienstgeheimnissen durch Polizisten kein "Whistleblowing"“ |
|
19.02.2024 |
Verfahren gegen früheren KSK-Kommandeur gegen Geldauflage eingestellt Teaser-Text: „Im Prozess um eine Munitionsaffäre hat das LG Tübingen das Verfahren gegen einen früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) gegen eine Geldauflage eingestellt. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung den Vorschlag des Gerichts angenommen, den Prozess gegen Zahlung von 8.000 Euro zu beenden.“ |
|
20.02.2024 |
OLG Karlsruhe |
Beurteilung der Verwerflichkeit von Straßenblockaden durch sog. Klimaaktivisten Leitsätze: 1. Bei Blockadeaktionen mit Versammlungscharakter ist bei der Prüfung der Verwerflichkeit (§ 240 Abs. 2 StGB) eine Beurteilung aller für die Mittel-Zweck-Relation wesentlicher Umstände und eine Abwägung der auf dem Spiel stehenden Rechte, Güter und Interessen nach ihrem Gewicht im jeweiligen Einzelfall vorzunehmen, ohne dass das mit der Blockade verfolgte inhaltliche Anliegen bewertet werden darf. (Rn.16) 2. Um die so vorgenommene Bewertung nachvollziehbar zu machen, müssen die tatsächlichen Grundlagen der im Einzelfall wesentlichen Umstände im Urteil festgestellt sein. (Rn.17) Besprechung auf Beck-Aktuell und Rechtslupe |
21.02.2024 |
BGH 3 StR 368/23 |
Verurteilung eines in Deutschland als Spendensammler tätigen IS-Mitglieds rechtskräftig Besprechung auf Rechtslupe |
23.02.2024 |
Neue Regelungen beim Elterngeld ab April 2024 Angepasst wurden Anspruchsgrenzen, Parallelbezug, Elterngeld bei Frühgeburten und Teilzeitregelungen. Mehr dazu im Beitrag. |
|
23.02.2024 |
Frankfurt wird Sitz der neuen EU‑Behörde zur Geldwäschebekämpfung (AMLA) |
|
23.02.2024 |
Bundestag beschließt kontrollierte Cannabis-Freigabe |
|
27.02.2024 |
Cannabisunternehmen aufgepasst! Cannabisgesetz tritt im April in Kraft |
|
28.02.2024 |
VG Koblenz |
Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis rechtmäßig Auszug: „Der Kläger war im Jahr 2021 nach bestandener Laufbahnprüfung in das Probebeamtenverhältnis berufen und als Einsatzsachbearbeiter in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei eingesetzt worden. Bereits zuvor, noch während seines Vorbereitungsdienstes, hatte er über mehrere Monate hinweg wiederholt Bilddateien (sog. Sticker) in verschiedene WhatsApp-Chatgruppen mit diskriminierenden, antisemitischen, rassistischen, menschenverachtenden sowie frauen- und behindertenfeindlichen und gewaltverherrlichenden Inhalten hochgeladen.“ Besprechung auf Beck-Aktuell |
28.02.2024 |
Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche NSU-Unterstützerin an Teaser-Text „Die Bundesanwaltschaft hat am Montag vor dem OLG Dresden Anklage gegen eine mutmaßliche Helferin der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) erhoben. Susann E. wird Unterstützung der Vereinigung und Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung mit Waffen vorgeworfen.“ |
|
06.03.2024 |
VG Hannover |
Entlassung einer Polizeianwärterin aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung Besprechung auf Rechtslupe: „Die Social Media Posts einer Polizeikommissar-Anwärterin“ |
07.03.2024 |
BVerwG |
Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls Leitsätze: 1. Der Dienstherr ist gemäß § 78 Abs. 3 Satz 2 SBG verpflichtet, für angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit innerhalb eines Jahres Dienstbefreiung zu gewähren. Dieser vorrangige Freizeitausgleich darf nur unterbleiben, wenn die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht realisierbar ist. In diesem Fall eröffnet § 78 Abs. 3 Satz 3 SBG die Möglichkeit einer finanziellen Abgeltung. 2. Der Umstand, dass die wegen Mehrarbeit zu gewährende Dienstbefreiung nicht innerhalb der Jahresfrist des § 78 Abs. 3 Satz 2 SBG erfolgen konnte, weil der Beamte infolge eines Dienstunfalls erkrankt und sodann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, stellt keinen zwingenden dienstlichen Grund i. S. d. § 78 Abs. 3 Satz 3 SBG dar. Der Gesetzgeber ist nicht aus Gründen der Gleichbehandlung verpflichtet, für diese Konstellation eine finanzielle Ausgleichsregelung zu schaffen. Besprechung auf Beck-Aktuell: „Saarland: Beamte müssen Überstunden in einem Jahr abfeiern - oder bekommen sie bezahlt“ – Besprechung auf Rechtslupe |
15.03.2024 |
Cannabis-Gesetz: BMJ schlägt Kompromiss vor Teaser-Text: „Nach Kritik aus den Landesregierungen und der Justiz am Cannabis-Gesetz hat das Bundesjustizministerium vorgeschlagen, die umstrittene Amnestie-Regelung zu verschieben. Dem Deutschen Richterbund reicht das jedoch nicht.“ |
|
18.03.2024 |
VG Berlin |
Polizeibeamter; Versagung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für künstlerische Auftritte in sozialen Medien; Ansehensschädigung Leitsätze: 1. Die von einem Beamten auf verschiedenen sozialen Medien erstellten Beiträge sind als einheitliche, gegebenenfalls künstlerische Nebentätigkeit anzusehen, wenn sie gemeinsame Merkmale wie den verwendeten Autorennamen, den Inhalt oder auch optische Signale aufweisen. (Rn.30) (Rn.32) (Rn.55) 2. Der Dienstherr darf seinem Beamten die weitere Ausübung einer solchen Nebentätigkeit gänzlich verbieten, wenn es in der Vergangenheit dabei bereits zu Dienstpflichtverletzungen wie Ansehensschädigungen gekommen ist. (Rn.40) (Rn.48) 3. Das Verbot darf auch die Verpflichtung beinhalten, bereits erstellte Beiträge im Rahmen des Möglichen wieder zu löschen. (Rn.56) Besprechung auf Beck-Aktuell: „TikTok-Verbot bleibt: Polizist darf nicht als "Officer Denny" auftreten“ |
18.03.2024 |
Rechtslupe |
Zwei Besprechungen zur Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung – Urteil BVerwG 1 WB 60.22 Artikel: Dienstliche Beurteilungen – und ihre gerichtliche Überprüfung Artikel: Die Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung – und die Wertungen des Erst- und Zweitbeurteilers Kernaussage: „Im gerichtlichen Rechtsschutzverfahren kann nur die dienstliche Beurteilung als Ganzes angegriffen werden. Die Anteile des Erst- und Zweitbeurteilers bilden unselbstständige, nicht isoliert anfechtbare Teile dieser dienstlichen Maßnahme.“ |
19.03.2024 |
VG Freiburg |
Besetzung eines Dienstpostens; elektronische Auswahlverfahrensakte; Vergabe von Beurteilungsnoten nur bis zu einer bestimmten Höhe Leitsätze: 1. Die Sammlung von Dokumenten in einem Ordner auf einem Laufwerk, die bedarfsweise zu einer verfahrensbezogenen „Akte“ zusammengestellt und dem Gericht übersandt werden, genügt nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen ordnungsgemäßer Aktenführung. (Rn.40) 2. Im Bewerberauswahlverfahren muss die elektronische Auswahlverfahrensakte hinreichend erkennbar machen, wer tatsächlicher Urheber der getroffenen Auswahlentscheidung ist. Die Urheberschaft wird regelmäßig durch eine persönliche Signatur nachgewiesen. (Rn.45) 3. Es besteht die Vermutung, dass eine Regelbeurteilung fehlerhaft ist, wenn über mehrere Beurteilungsrunden hinweg für die fragliche Gruppe von Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt Beurteilungsnoten nur bis zu einer bestimmten Höhe vergeben wurden. (Rn.70) |
21.03.2024 |
BVerwG Zu 5 C 5.22 |
Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg ist unwirksam Besprechung auf Beck-Aktuell |
21.03.2024 |
Text aus dem Newsletter: „Das OLG Karlsruhe hat die Auslieferung eines Briten, den die britische Justiz wegen Drogenhandels zur Verantwortung ziehen will, an das Vereinigte Königreich für zulässig erklärt. Noch vor einem Jahr hatte es die Auslieferung eines Albaners dorthin wegen der schlechten Haftbedingungen abgelehnt.“ |
|
21.03.2024 |
Bundestag beschließt Digitale-Dienste-GesetzNL-Text: „Illegale Inhalte auf Plattformen sollen besser bekämpft werden - zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene hat der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz beschlossen. Eine zentrale Rolle bei dem Digitale-Dienste-Gesetz spielt die Bundesnetzagentur.“ |
|
26.03.2024 |
OLG Stuttgart |
Leitsatz Verdunkelungsgefahr im Sinne des weit auszulegenden § 119 Abs. 1 S. 1 StPO besteht in Fällen schwererer Kriminalität schon dann, wenn kein Geständnis vorliegt und ein Näheverhältnis zwischen dem Untersuchungsgefangenen und einem Tatbeteiligten oder zwischen ihm und einer Beweisperson besteht, etwa weil Familienangehörige, Verwandte, Freunde oder Bekannte in die Tat involviert sind oder ihnen innerhalb der Beweisführung eine nicht unbedeutende Rolle zukommen kann. In diesen Fällen liegt nach allgemeiner Erfahrung die Gefahr einer die Wahrheitsermittlung erschwerenden Beeinflussung auf der Hand. |