Streichung der Lehrzulage für Einsatztrainer
10.04.2018
BDK NRW fordert Änderung der Verordnung und gewährt Rechtsschutz
Nachdem der Landesrechnungshof die Zahlung der Lehrzulage an Einsatztrainer bereits in der Vergangenheit kritisiert hatte, teilte das Innenministerium am 22.03.2018 per Erlass seine Entscheidung mit, die Zulage für diese Zielgruppe künftig nicht mehr zu gewähren. Damit sind für die Einsatztrainer finanzielle Einbußen in Höhe von 1.116,00 Euro pro Jahr verbunden.
Der BDK NRW gewährt Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, diese Entscheidung rechtlich und ggf. gerichtlich überprüfen zu lassen, Rechtsschutz.
Darüber hinaus setzt sich der BDK beim Innenminister für eine klarstellende Anpassung der Lehrzulagenverordnung ein. Das Ergebnis muss dabei eine Rücknahme der Kürzungen sein.