Strafverfolgung erst ab zehn Fällen
06.12.2022
„Ich habe nicht den Eindruck, dass da überhaupt irgendjemand von der Polizei etwas unternommen hat.“ sagte der Geschädigte.
Die Pressestelle der Polizei gibt an, dass die Fälle jetzt „priorisiert“ bearbeitet und zusammengeführt werden.
Der BDK Bremen kritisiert, dass eine erforderliche Priorisierung von Fällen bei der Kriminalpolizei schlimm genug ist. Landesgeschäftsführer Michael Hauk dazu:
"Noch schlimmer ist es, dass die Aufgabe der Priorisierung mittlerweile zum Alltag nahezu aller Dienststellen der Kriminalpolizei gehört. Und das „Worst Case-Szenario“ besteht darin, dass aufgrund der akuten Personalmangellage eine fortwährend alltägliche Priorisierung zur Folge haben wird, dass Fälle immer wieder hinten angestellt und somit ggf. niemals bearbeitet werden dürften."
Hieraus ergibt sich die Frage, ob man in Bremen als Geschädigter einer Straftat nur noch den Anspruch auf Strafverfolgung hat, wenn man nur oft genug Opfer von Straftaten geworden ist? Tatsächlich hat die Polizei den durch den Gesetzgeber verankerten Auftrag, Straftaten erforschen und ermitteln zu müssen. Und dies unverzüglich und ohne Priorisierung. Daraus leitet sich auch die Verpflichtung der Politik ab, die Polizei in die Situation versetzen zu müssen, dass diese ihren gesetzlich verankerten Aufgaben gerecht werden kann. Die Polizei Bremen ist durch jahrzehntelange Sparmaßnahmen der Politik heruntergewirtschaftet worden. Die Rahmenbedingungen sind katastrophal. Die Leidtragenden sind am Ende die Geschädigten, die Profiteure die Kriminellen.
Ohne entsprechende finanzielle Investitionen in die Polizei seitens der Politik ist eine Besserung dieser Situation auf Jahre hinaus nicht in Sicht. Der BDK Bremen fordert die Politik im Ganzen auf:
Handeln Sie jetzt. Stellen Sie unverzüglich der Polizei die finanziellen Mittel zur Verfügung, die erforderlich sind, um in die Bereiche Personalgewinnung, Logistik, Digitalisierung und Gebäude / Räumlichkeiten, investieren zu können.