Stillstand bei Beförderungen?

30.03.2025

Der Innenminister will keine Beförderungen. So oder ähnlich lauten aktuell Mitteilungen einer anderen Gewerkschaft der Polizei. Aber worum es geht und wer den tatsächlichen Grund gesetzt hatte, wird dabei gerne verschwiegen.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bevor ihr euch sofort den Vorgängen widmet, lesen loht sich…

Es ist Unruhe in der Truppe. Das Ministerium hat einen Erlass herausgegeben mit dem Titel:

Zuweisung von Beförderungsplanstellen für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2.1

Mit diesem Erlass werden mit Wirkung vom 1. April 2025, 1. Mai 2025 und 1. Juni 2025 im Kapitel 03 110 Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppen A 10, A 11, A 12 und A 13 LBesO A NRW der Laufbahngruppe 2.1 für Beförderungen von Beamtinnen und Beamten mit II. Fachprüfung (Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes als auch der Verwaltung) bzw. ohne II. Fachprüfung (nur Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Laufbahngruppe 2.1) zugewiesen.

Der entscheidende Satz sorgt für Unruhe:

Ich bitte bei Ihrer Planung zu berücksichtigen, dass die nächsten Beförderungsmöglichkeiten für die Laufbahngruppe 2.1 voraussichtlich erst im Juli 2025 bestehen werden.

Wer sich das dem Erlass anliegende Tabellenwerk anschaut, stellt fest, dass es weniger Beförderungsstellen in den Besoldungsstufen A 10 und A 11 geben wird. Bis Juli 2025 insgesamt es ca. 550 Beförderungen, die zeitlich versetzt stattfinden sollen.

Diese Entscheidung tangiert unsere Kolleginnen und Kollegen in allen Direktionen, also auch in der Direktion K.

Warum passiert das?

Eine Frage, deren Antwort unsere gewerkschaftlichen Mitstreiter offensichtlich aus taktischen Gründen nicht geben, folgt man deren Veröffentlichungen:

Der Landtag NRW hat mit der Drucksache 18/10871 beschlossen, die Karrierechancen bei der Kriminalpolizei zu verbessern. Die Landesregierung sollte dazu prüfen, ob die Anzahl der Funktionsstellen A12 und A13 zur Absicherung von Entwicklungspfaden für Fach- und Führungskarrieren gesteigert werden können.

Einen kleinen geschichtlichen Abriss über die Ursache der Unterversorgung der Direktion Kriminalität mit Spitzenfunktionen wollen andere Gewerkschaften offenbar vergessen machen. Die Kriminalpolizei wurde geschröpft, damit in anderen Direktionen Karrierechancen entwickelt werden konnten.

Die Landesregierung und das Innenministerium haben sich nun vorgenommen, die Kriminalpolizei wieder zu stärken. Es sollen 150 Stellen A 12 und 75 Stellen A 13 für die Direktion Kriminalität geschaffen werden. Der Bedarf in unseren 550 Kommissariaten in den KPB und Dezernaten im LKA NRW und LAFP NRW ist groß.

Der Landesgesetzgeber ist offensichtlich nicht in der Lage, die Kriminalpolizei aus dem laufenden Haushalt mit Funktionsstellen zu stärken, ohne gleichzeitig an anderer Stelle haushälterische Weichen zu stellen. Traurig genug. Wurde doch erst nach dem Terroranschlag von Solingen mal schnell ein Paket im Umfang von 40 Millionen Euro für die Sicherheitsbehörden in NRW geschnürt.

Wie muss dieser Beschluss jetzt also interpretiert werden?

Die Kriminalpolizei bekommt Funktionsstellen zurück, die ihr durch strategische Entscheidungen genommen wurden.

Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Direktion Kriminalität, die jetzt bis zum Sommer auf ihre Beförderungen warten, werden sich später auf diese Funktionsstellen bewerben können und mit kurzer Verzögerung deutliche bessere Chancen in der Zukunft haben.

Noch ein Wort zur Kommunikation des Innenministeriums: Ich möchte nicht wissen, wie viele Anrufe im zuständigen Referat des Ministeriums eingegangen sind. Ein Brief an die Landesvorsitzenden der Gewerkschaften und die Personalräte wäre das Mittel der Wahl gewesen. Wenn wir uns als BDK von Gerücht zu Gerücht zu Tatsachen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung durchfragen müssen, ist das nicht die feine Art.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Stärkung der Kriminalpolizei nicht zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen führt. Das ist uns der Dienstherr schuldig.