Steuerabkommen mit der Schweiz - Deutschlands Kriminalbeamte wütend auf Schäuble
10.08.2011
Düsseldorf, 10. August 2011 – In einer Geheimaktion hat die Bundesregierung unter Federführung von Bundesfinanzmister Dr. Wolfgang Schäuble und seinem Staatsekretär mit der Schweiz die größte Begnadigung deutscher Straftäter, die die Geschichte je gesehen hat, ausgehandelt.
Ein dreistelliger Milliardenbetrag bislang unbekannten Vermögens deutscher Staatsbürger schlummert auf geheimen Konten und Depots Schweizer Banken. Nach dem Willen des Finanzministers soll das auch so bleiben. In öffentlichen Verlautbarungen und Presseberichten wird verharmlosend von „Schwarzgeld“ und „Steuersündern“ gesprochen. Tatsächlich spricht jedoch alles dafür, dass ein hoher Anteil dieser Vermögensmassen aus kriminellen Aktivitäten deutscher Straftäter stammt. Es handelt sich um Gelder aus Betrug, Untreue, Drogengeschäften, Menschenhandel, Korruption und Organisierter Kriminalität, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Umgang der Bundesregierung diesen Kriminalitätsformen gegenüber ist mit Worten nicht mehr zu greifen. „Da doktert ein und dasselbe Finanzministerium an den Geldwäschevorschriften herum, um bis zum Jahresende wenigstens formell den internationalen Vorgaben zu genügen, und legalisiert zeitgleich eine der größten Geldwaschanlagen Europas.“, schimpft Sebastian Fiedler, einer der Sprecher einer Initiative des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DStG), des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW (DRB-NRW) und der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), die es sich auf die Fahne geschrieben hat, die Geldwäschebekämpfung in Deutschland zu forcieren.
Die professionellsten Steuerbetrüger und Verbrecher müssen sich künftig nicht mehr um ihr illegales Vermögen in der Schweiz sorgen. Sie zahlen einfach anonym einen Abschlag an den deutschen Fiskus und können fortan ruhig schlafen, da ihre Straftaten unentdeckt bleiben werden.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung nun der Schweiz gegenüber verpflichtet, auf Ankäufe von Steuer-CDs in der Zukunft zu verzichten - trotz der durchschlagenden Erfolge der deutschen Strafverfolgungs- und Finanzbehörden.
„Wenn die Kriminalpolizeien des Bundes und der Länder aus Überlastungsgründen ihre Akten nicht bearbeitet bekommen, müssen die Kolleginnen und Kollegen mit Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amte rechnen. Was hier nun passiert, geht um Lichtjahre darüber hinaus. Wir werden uns mal Gedanken machen müssen wie das Verhalten des Bundesfinanzministers, seines Staatssekretärs und der beteiligten Ministerialbeamten strafrechtlich zu würdigen ist. Hier wird bewusst und gewollt aus vermeintlich fiskalischen Gründen die Strafverfolgung vereitelt.“, rügt Sebastian Fiedler. „Nicht nur der ehrliche Steuerzahler ist der Dumme, auch die deutschen Strafverfolger, Steuerfahnder, Finanzbeamten, Zöllner und Staatsanwälte müssen sich angesichts des Vorhabens veralbert vorkommen.“
Ansprechpartner
Inhaltliche Rückfragen:
Sebastian
Fiedler, Tel.: +49.152-53 61 39 81