Stellvertretender BDK-Landesvorsitzender als Gast beim Landesdelegiertentag in Berlin
11.04.2014
Ab 14.00 Uhr erfolgte eine Fachtagung unter der Überschrift
„ Berlin im Griff der OK?“.
Unter den Gästen konnten der Innensenator, Herr Henkel, die Vizepräsidentin der Polizei und andere Vertreter der Polizei begrüßt werden. Der Bundesvorstand unseres Verbandes wurde durch den Bundesvorsitzenden Andre Schulz vertreten, der wie auch andere Gäste ein Grußwort an die Anwesenden richtete. Für den BDK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern nahm der stellvertretende Landesvorsitzende Lothar Richter an dieser Veranstaltung teil.
Durch Herrn Oberstaatsanwalt Kamstra wurde dieses Thema des Landesdelegiertentages anschaulich vorgetragen. Aus bekannten Gründen konnte er nicht auf Einzelheiten eingehen, aber man verstand auch so, wo die Schwerpunkte bei der Bearbeitung von Rockerkriminalität und die Bekämpfung der Kriminalität durch arabische Großfamilien liegen. Der kurze Abriss zeigte auch die Unzulänglichkeiten bei der Polizei und Justiz auf. Hier wurde deutlich aufgezeigt, welcher Handlungsbedarf noch auf Seiten der Politik liegt. Einen Schwerpunkt bildet dabei sicherlich eine Verbesserung der Vermögensabschöpfung bei den Kriminellen. Hier liegt in ganz Deutschland vieles noch im Argen.
Durch die Berliner Staatsanwaltschaft werden gerade im Bereich der Rockerkriminalität alle relevanten Rechtsverletzungen der Mitglieder von Rockerbanden bearbeitet. Es ist egal, ob eine Ordnungswidrigkeit, ein Vergehen oder ein Verbrechen vorliegt. Nur so sind die Strukturen dieser kriminellen Banden sichtbar zu machen. Leider musste konstatiert werden, dass die Versuche, eine zentrale Bearbeitung von Vorgängen der Rockerkriminalität auch aus anderen Bundesländern zu ermöglichen, an der Justiz im jeweiligen Bundesland scheiterten. Dort werden die Vorgänge selbst in die Hand genommen und somit ist ein Klein-Klein bei der Bearbeitung nicht zu verhindern.
Wichtig bei der Bearbeitung dieser Vorgänge ist die Beweisführung. Hier würde die Videovernehmung schon eine vordere Stelle einnehmen. Es werden aber auch die Schwierigkeiten sichtbar. Wer macht wann und wo eine Videoaufzeichnung? Die Polizei kann dieses gegenwärtig aus finanziellen Gründen nicht leisten. Ein Verbot von Rockerbanden ist auch nicht das beste Mittel. Hier macht es sich die Politik offenbar zu einfach. Man kann einen Rockerclub verbieten, aber die Gesinnung und das kriminelle Streben bleiben. Hierbei zeichnen sich klare Parallelen zu den Neonazis ab.
Es müssen andere, geeignetere Wege beschritten werden, um die Organisierte Kriminalität – nicht nur in Berlin – in den Griff zu bekommen.
Als Fazit bleibt: Wegen der guten Arbeit der Polizei und der Justiz ist Berlin nicht in der Hand von Kriminellen!