Bekanntwerden rassistischer und misogyner Chatgruppen im BKA
22.04.2021
Derartiges Verhalten darf in keiner staatlichen Organisation Platz haben. Daher begrüßen wir das konsequente und stringente Vorgehen der Amtsleitung. Wir hoffen, dass die Vorwürfe restlos aufgeklärt werden und im Fall von festgestellten Verfehlungen angemessene disziplinarrechtliche Maßnahmen getroffen werden.
Der Fall ist ein weiteres Beispiel dafür, dass deutsche Sicherheitsbehörden große Probleme damit haben, rassistische, frauenfeindliche und andere diskriminierende Dynamiken an ihrer internen Entstehung zu hindern, egal ob auf Bundes- oder Landesebene und unabhängig von den jeweiligen Aufgabenbereichen.
Konsequente strafrechtliche und disziplinarrechtliche Maßnahmen bei Bekanntwerden von diskriminierenden und menschenverachtenden Einstellungen innerhalb der Belegschaft sind absolute Pflicht. Jedoch reicht Repression alleine nicht aus, wie man bei der Kriminalpolizei schon länger weiß ... Wir brauchen präventive Maßnahmen, um solchen Entwicklungen vorzubeugen!
Hierzu gehören regelmäßige und verpflichtende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Anti-Diskriminierungstrainings für alle Beschäftigten, damit Wissen und Fähigkeiten im Umgang mit Rassismus, Sexismus und Diskriminierung jedweder Art gefördert werden. Weiterhin muss die Bereitschaft zur Gegenrede bei diskriminierenden und abwertenden Äußerungen bei allen Beschäftigten gestärkt werden, um die Selbstregulierungs- und „Gesundhaltungsprozesse“ der Behörde zu unterstützen.
Ebenso muss die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen gestärkt werden. Allen Beschäftigten muss klar sein, dass es in ihrer Verantwortung liegt, derartiges Fehlverhalten nicht zu tolerieren.
Hierfür braucht es den Rückhalt anderer Kolleginnen und Kollegen, besonders der Führungsebene. Denn es erfordert Mut und Courage sich gegen Kolleginnen und Kollegen zu stellen – selbst wenn diese eindeutiges Fehlverhalten zeigen.
Kolleginnen und Kollegen, die Missstände ansprechen, müssen darüber hinaus die Sicherheit haben, dass sie danach nicht als „Nestbeschmutzer:innen“ oder Verräter:innen in der Behörde verbrannt sind. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten ist hier essentieller Bestandteil. Den Führungspersonen kommt also in allen Laufbahnen und auf jeder Ebene besondere Verantwortung zu – gerade von ihnen muss eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber jeglicher Art von Diskriminierung eingenommen werden!
Wir befürworten darüber hinaus weiterhin die flächendeckende Einrichtung von neutralen Polizeibeschwerdestellen und Polizeibeauftragten, um das Ansprechen von Missständen auch außerhalb der eigenen Behörde zu ermöglichen.
Ein weiterer wichtiger Baustein für die Zukunft liegt in der Einstellungspraxis. Hier muss unserer Auffassung nach kritisch geprüft werden, ob die bisherigen Einstellungstest wirklich gewährleisten, dass Bewerber:innen die notwendigen Wertüberzeugungen und Einstellungen für die Arbeit im BKA mitbringen.
Auch vor dem Hintergrund hoher avisierter Einstellungszahlen muss ein entsprechendes Augenmerk trotzdem gegeben sein. Insbesondere auf gesellschaftspolitisches Wissen, Demokratiebewusstsein und politische Allgemeinbildung muss im Bewerbungsprozess besonderer Wert gelegt und die notwendigen Konsequenzen gezogen werden, wenn diese nicht vorliegen.
Durch die Einrichtung der AG Werte und der Position des Wertebeauftragten sind erste gute und wichtige Schritte getan worden, die auch zeigen, dass der Behördenleitung die Wichtigkeit der Thematik bewusst ist.
Das BKA hat unserer Auffassung nach nun die Möglichkeit und die Verantwortung, als Vorbild voranzugehen und auch in der Öffentlichkeit durch selbstkritischen und transparenten Umgang mit der Thematik verlorenes Vertrauen in der Bevölkerung wiederherzustellen. Eine Thematisierung im Rahmen der Herbsttagung wäre nach Auffassung des BDK zum Beispiel eine geeignete Möglichkeit, dies umzusetzen.
Wir sind uns sicher, dass sich der absolut überwiegende Teil der Beschäftigten im BKA klar von Rassismus, Frauenhass und jeder Art von Diskriminierung distanziert. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass menschenverachtende Einstellungen, auch wenn sie in der Minderheit sind, im BKA konsequent aufgedeckt und an ihrer Entstehung gehindert werden. Denn sie schädigen das Vertrauen in das BKA und die gesamte Polizei nachhaltig.
Um dies zu erreichen, braucht es starke und wachsame Kolleg:innen, gute Führungskräfte, einen funktionierenden Disziplinarapparat und das kollektive Bewusstsein um die Gefahren von rassistischen, extremistischen und diskriminierenden Einstellungen im Kolleg:innenkreis.
Für den BDK-Verband BKA
Marina Hackenbroch & Stefan Packeiser