Bund Deutscher Kriminalbeamter NRW befürchtet Lücken im geplanten neuen Polizeigesetz NRW und kritisiert die personelle Ausstattung der Kriminalpolizei
06.06.2018
Die Landesregierung will die Bevölkerung durch ihren Gesetzesentwurf vor terroristischen Anschlägen oder Einbrecherbanden schützen. Dies wird ausdrücklich begrüßt.
In Teilen sind die Regelungen aber nicht konsequent zu Ende gedacht. So will die Landesregierung zukünftig die gefahrenabwehrende Schleierfahndung gesetzlich regeln, räumt seiner Polizei aber nicht die Möglichkeit ein z.B. PKW auf dieser Grundlage gründlich zu durchsuchen.
Hier fordert Sebastian Fiedler eine deutliche Nachbesserung.
Klare Worte findet er zu dem polizeilichen Flickenteppich der vielen unterschiedlichen Polizeigesetze und zur Personalsituation der Kriminalpolizei.
Sebastian Fiedler resümiert:
„Die deutschen Innenminister haben noch immer kein Musterentwurf für ein einheitliches Polizeigesetz vorgelegt. Zur Umsetzung der neuen Befugnisse bedarf es mehr Personal. Dabei ist die Personalsituation bei der Kriminalpolizei NRW seit langem in hohem Maße besorgniserregend.“
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier: