Stellungnahme Haushaltsjahr 2021 Land NRW

21.12.2020

Wie jedes Jahr, hat auch diesmal der BDK NRW die angebotene Gelegenheit genutzt, zum Haushaltsentwurf des Landes NRW Stellung zu beziehen.
Stellungnahme Haushaltsjahr 2021 Land NRW
©Bildarchiv Landtag NRW, Schälte,Bernd

Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ist ein zentrales Themenfeld unserer Zeit. Das Haushaltsgesetz 2021 wird dem Thema grundsätzlich gerecht, stellt der stellvertrende Landsvorsitzende Oliver Huth der Stellungnahme des BDK NRW lobend voran. Tatsächlich sieht der Haushalt ein Ausgabenplus für die innere Sicherheit. Die Einstellungsermächtigung steigt erneut auf nunmehr 2760 Kommissarsanwärter:innen.

Der BDK fordert allerdings eine intensivere Berücksichtigung neuer Schwerpunktsetzungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, z.B. Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern.

Etliche letztjährige Forderungen des BDK wurden im politischen Bereich zwar übernommen, eine Entscheidung darüber steht allerdings noch aus.

So erinnert der BDK NRW an seine Forderungen, eine Erschwerniszulage für die Mitarbeiter einzuführen, die mit besonders belastenden Ermittlungen, z.B. im Bereich der Kinderpornografie, eingesetzt sind.
Zumindest in diesem Bereich sind die Ausschüsse des Landtags NRW mit der Umsetzung beschäftigt, um zu klären, in welchem personellen Umfang die bereits auf den Weg gebrachte Erschwerniszulage zu zahlen ist.

Ergänzend dazu, müssen endlich besonders belastende Einsatzzeiten in der Kriminalpolizei identifiziert und vergütet werden.
Der BDK verweist beispielhaft auf umfangreiche, in Ermittlungskommissionen zu bearbeitende Verfahren im Bereich der Banden- und Organisierten Kriminalität. Die Kolleginnen und Kollegen, die sich der Verantwortung stellen, in Ermittlungskommissionen mitzuarbeiten oder gar diese zu leiten, empfinden diese Aufgaben aufgrund ihres Selbstbildes und ihrer trotz aller Hemmnisse erlebten Erfüllung im „Berufsbild Kriminalpolizei“ als besonderen Motivationsschub. Die Mehrbelastung aus Überstunden und nicht planbarer Dienste wird nach Ansicht einer wachsenden Zahl von Kolleginnen und Kollegen weder durch die Besoldung noch durch Personalentwicklungskonzepte oder Aufstiegsmöglichkeiten kompensiert.
Auch hier sieht der BDK die dringende Erforderniss, eine Erschwernisszulagen, auch als Zeichen der Wertschätzung, zu zahlen.

Wie auch im letzten Jahr fordert der BDK die Nebenkosten in Todesermittlungsverfahren zukünftig nicht mehr pro Tag, sondern pro Einsatz zu zahlen.

Im Bezug auf die steigenden Einstellungszahlen sieht der BDK für die nächsten Jahre trotzdem ein personelles Minus. Nach unseren konservativen Berechnungen wird es, trotz erhöhter Einstellungszahlen, zu einem massiven Stellenabbau kommen. Eine weitere Erhöhung der Einstellungszahlen ist zunächst alternativlos, ein Direkteinstieg zur Kriminalpolizei könnte dafür neue Bewerbermärkte eröffnen.

Ein nachhaltiges Konzept bei der Einstellung der Regierungsinspektoranwärter:innen ist ein weiterer wichtiger Baustein. Mangelnde Karrierechancen lassen die Polizei häufig als wenig attraktiven Arbeitgeber erscheinen. Hier gilt es, im Wettbewerb zu anderen Behörden, deutlich nachzubessern.

Der BDK NRW hat die Sachausstattung der Kriminalpolizei in Nordrhein-Westfalen immer auf den Prüfstand gestellt und kritisiert. Für bestimmte Einsatzlagen ungeeignete zivile Fahrzeuge, fehlende mobile Endgeräte, fehlende Überziehwesten und mangelnde oder gar nicht vorhandene Schutzausstattung für Regierungsbeschäftigte im Außendienst sind hier nur einige Beispiele.

Die vollständige Stellungnahme