Stellungnahme des BDK zum Haushaltsgesetz 2018

22.11.2017

Anlässlich der gestrigen öffentlichen Anhörung des Unterausschusses Personal des Haushalts- und Finanzausschusses hat der BDK Landesverband Nordrhein-Westfalen zu einigen Punkten des Gesetzgebungsverfahrens Stellung bezogen.
Stellungnahme des BDK zum Haushaltsgesetz 2018

Fünfstelliges Personaldefizit bei der Polizei NRW

Der Landesvorsitzende Sebastian Fiedler weist auf die Unzureichende personellen Ausstattung der (Kriminal-)Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen hin und die im bundesweiten Vergleich nach wie vor niedrige Polizeidichte. NRW benötigt über 13.000 zusätzliche Polizeistellen, um nur eine durchschnittliche deutsche Polizeidichte zu erreichen und damit in bundesdeutsches Mittelmaß vorzurücken. Der BDK fordert deshalb, in den kommenden Haushalten die strukturellen Rahmenbedingungen für eine Einstellungszahl von 3.000 Polizeianwärtern zu schaffen.

Spezialisierte Studiengänge

Darüber hinaus fordert der BDK noch für den kommenden Einstellungstermin am 1. September 2018 die Möglichkeit zu schaffen, im Rahmen eines oder mehrerer spezialisierter Studiengänge nicht nur unmittelbar bei der Schutzpolizei, sondern auch bei der Kriminalpolizei einzusteigen. Umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen zur Basisqualifikation nach Abschluss des Studiums könnten so wegfallen, so dass die Umsetzung dieser Maßnahme Haushaltsmittel in zweistelliger Millionenhöhe ersparen würde.

Über 2.000 fehlende Stellen bei der Kriminalpolizei – Überstundenberge

Trotz vieler im Wahlkampf angekündigter Maßnahmen ist bei der NRW-Kriminalpolizei nach wie vor keine spürbare Entlastung feststellbar. Der überwiegende Teil der NRW-Kriminalpolizeien hat sogar im September Personal verloren. Bereits 2009 hat der BDK NRW 2.000 fehlende Stellen bei der Kriminalpolizei angemahnt - heute werden wir von 3.000 ausgehen müssen.

Der BDK erneuert seinen Vorschlag zur Einführung einer Wachpolizei aus zusätzlichen Tarifbeschäftigten innerhalb der Polizei NRW zur Erfüllung von Objektschutzaufgaben, um 300-350 Stellen freizusetzen, die in der Kriminalpolizei verwendet werden könnten. Durch Spezialisierte Studiengänge stehen künftige zusätzliche Kriminalbeamte bereits nach drei Jahren zur Verfügung und die Schaffung zusätzlicher Stellen für Tarifbeschäftigte – von der Hilfskraft für Dateneingaben bis hin zu Wissenschaftlern – hilft, die historisch hohe Arbeitsbelastung zu bewältigen.

Besoldung / Stellenpläne

Der BDK NRW hält die Besoldung nach wie vor für verfassungswidrig und erwartet von der Landesregierung das klare Bekenntnis zu einer angemessenen Besoldung, um NRW im bundesweiten Vergleich von den unteren Plätzen zu befördern. Die Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Besoldung und die Einführung einer Besoldungsordnung P (Polizei) ist erstrebenswert. Darüber hinaus weist der BDK in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die rechtswidrige Funktionszuordnung (FZO) einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Der Kripo fehlen mindestens 1.000 zusätzliche Stellen der Wertigkeiten A 12 und A 13, auch durch neue Funktionsbereiche (Bsp. Bekämpfung Cybercrime, IT-Forensik…). Für herausragende Funktionen des gehobenen Dienstes ist ein prüfungsfreier Aufstieg in den höheren Dienst zu schaffen und auch die Erschwerniszulagenverordnung ist in Bezug auf mehrere Inhalte überarbeitungswürdig.

Der BDK Landesvorsitzende Sebastian Fiedler zieht in der Stellungnahme das Resümee, dass Kriminalität teurer ist als Kriminalitätsbekämpfung. Investitionen in die innere Sicherheit (Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Kriminalprävention) seien nicht als „Ausgaben“ zu betrachten. Die Devise müsse lauten: Staatliche Kernaufgaben zuerst, politisch Wünschenswertes danach.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier:

null 2017-11-21 Stellungnahme BDK Haushalt 2018.pdf — PDF document, 242Kb