Stellungnahme des BDK zum Gesetzesentwurf über Statistiken der Strafrechtspflege

17.12.2024

Derzeit sind die Daten aus der PKS und der Strafverfolgungsstatistik der Justiz für Laien und auch für Expertinnen und Experten nur schwer auswertbar, offenbaren aber erhebliche Defizite in der Abstimmung der Prioritäten zwischen Kriminalpolizei und Justiz, die durch eine Verlaufsstatistik perspektivisch verbessert werden können.
Gerd Altmann - Pixabay

Seit Jahren fordern wir als Bund Deutscher Kriminalbeamter, die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und die Statistiken der Strafrechtspflege zu einer einheitlichen Verlaufsstatistik zu entwickeln. Beide Statistiken gemeinsam informieren Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über gesellschaftlich relevante Entwicklungen im Bereich der Kriminalität. Daher begrüßen wir den Gesetzesentwurf ausdrücklich.

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