Stellungnahme des BDK zu Änderungen des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze

28.08.2024

Der BDK war erneut aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Konkret ging es hier um Änderungen im Sprengstoffgesetz.
Stellungnahme des BDK zu Änderungen des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze

Hier haben wir uns zunächst mit den Zahlen aus dem Bundeslagebild „Angriffe auf Geldausgabeautomaten“ beschäftigt. Hier lässt sich festhalten, dass die GAA immer häufiger mit Festsprengstoff angegriffen werden, die Täter rücksichtslos agieren und es einen durchschnittlichen Schaden von 100.000 € zu verzeichnen ist. Daher scheint eine Änderung in den entsprechenden Gesetzen sachgerecht, so auch der vorgelegte Referentenentwurf.

Allerdings sehen wir die nachfolgenden Änderungen des § 308 Abs. 3 StGB durchaus kritisch. Vorgesehen ist, dass künftige Sprengungen von GAA, bei denen es zu einer schweren Gesundheitsschädigung eines Menschen oder zu einer Gesundheitsschädigung einer großen Anzahl von Menschen gekommen ist, mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren bestraft werden sollen, während es bei Sprengungen ohne Personenschäden künftig nur noch Freiheitsstrafen von 2 bis 5 Jahren geben soll.

Warum wir das kritisieren, steht in der vollständigen Stellungnahme, die an dieser Stelle nachzulesen ist.



Foto von Erik Mclean auf Unsplash

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