Stellenwiederbesetzungssperre im Tarif bleibt ausgesetzt

22.11.2019

Eine kurze Nachbetrachtung zum Thema - als Ergänzung zu unserem Mitgliederbrief.
Stellenwiederbesetzungssperre im Tarif bleibt ausgesetzt

Zunächst ist festzustellen, dass die endgültige Abschaffung der Stellenwiederbesetzungssperre im Tarif im grün-schwarzen Koalitionsvertrag fest vereinbart ist. In den aktuellen Haushaltsverhandlungen sollte die zum Ende 2019 auslaufende temporäre Aussetzung der Regelung für die Polizei zurückgenommen werden. Nicht finanzierbar. Das war das Votum aus dem Finanzministerium. Das würde dann auch bedeuten, dass die Vereinbarung hinfällig ist, denn der Doppelhaushalt 2020/2021 ist das Programm bis zur nächsten Landtagswahl. Diese Kuh bleibt auch jetzt noch auf dem Eis.

Aber! Mit recht viel Dynamik und vielen Gesprächen, ist es gelungen, die Finanzierung zumindest für die nächsten beiden Jahre zu sichern und damit die Aussetzung aufrecht zu erhalten. Keine dauerhafte Lösung wie versprochen, aber immerhin ein Etappensieg.

Wir stehen auch offen zu unserer Bewertung, dass es integer ist, diesen Sieg als gemeinsamen Erfolg der Berufsvertretungen zu bezeichnen. In unserem Mitgliederbrief haben wir einige Schritte offengelegt, die der BDK Baden-Württemberg konkret in dieser Sache unternommen hat.

Jedenfalls möchten wir - auch wiederum öffentlich - an dieser Stelle all denjenigen danken, die sich - insbesondere auch aus der Politik - dafür eingesetzt haben, dass uns in der personellen Talsohlenphase nicht auch noch das zugemutet wird.

Für eine dauerhafte Lösung kämpfen wir weiter. Das bezieht im Übrigen auch die rein haushalterisch und nicht sachlich orientierte Wiederbesetzungssperre in den Beamtenbereichen mit ein.