Standpunkt Verfassungsschutz – BDK Baden-Württemberg
31.05.2020
Polizeibehörden, Polizeivollzugsdienst und Verfassungsschutz leisten ihren jeweiligen Beitrag in unserem Rechtsstaat und unserer Demokratie. Dabei kommt auch der Zusammenarbeit unter Beachtung des historisch entwickelten Trennungsgebotes eine hohe Bedeutung zu. Die Komplexität unserer heutigen Welt mit ihrer Globalisierung, Technisierung und Digitalisierung sowie trans- und internationaler Kriminalität bedingen leistungsfähige und personell gut ausgestattete Behörden auf staatlicher Seite. Zudem müssen die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden und nicht zuletzt bedarf es rechtlicher Instrumentarien im Sinne eines Werkzeugkastens, mit dem die Behörden den Herausforderungen begegnen können.
Der nachrichtendienstlich arbeitende Verfassungsschutz ist dabei wie alle staatlich Handelnden an Recht und Gesetz gebunden. Dies in Abrede zu stellen, lässt ein tiefes Misstrauen in Staat und Gesellschaft erkennen. Einer im Wesentlichen verdeckt arbeitenden Behörde werden häufig Eigenschaften attribuiert, die eher Film- und Fernsehproduktionen entstammen. Wenn politische Parteien oder Teilorganisationen sich für eine Abschaffung stark machen, irritiert das umsomehr, denn der Verfassungsschutz unterliegt der parlamentarischen Kontrolle. So sind im Parlamentarischen Kontrollgremium des Landtags von Baden-Württemberg alle Parteien des Landtags vertreten. Dass zudem eine gerichtliche Kontrolle stattfindet zeigt das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Arbeit des Bundesnachrichtendienstes.
Für die Kriminalpolizei in Baden-Württemberg sind das Landesamt für Verfassungsschutz bzw. die Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes wichtige Partner. Aufgaben, die der Verfassungsschutz wahrnimmt, können von der Polizeistruktur nicht übernommen werden. Unsere Arbeitsweisen unterscheiden sich in wesentlichen Punkten, unser Rechtssystem wäre dafür gar nicht ausgelegt.
Wir begrüßen die jüngste Aussage des Innenministers Thomas Strobl (CDU), der den Verfassungsschutz als „Auge und Ohr einer wehrhaften Demokratie“ und damit als unentbehrlich bezeichnet hat.
Externe Links:
- Homepage LfV BW
- Gesetz über den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg
- Landtagsdrucksache 16/5666, Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Landtag von Baden-Württemberg vom 6. 2. 2019 zur Mitte der Legislaturperiode
- Pressemitteilung IM BW vom 23.05.2020