Stärkung der Kompetenzen der Beschäftigten – BKA zeigt MV den Weg

01.09.2017

Wie wir schon an gleicher Stelle berichtet haben, äußern in unserer Landespolizei immer mehr Beschäftigte verstärkt den Wunsch, sich außerdienstlich für ihr Aufgabengebiet fortzubilden. Leider stoßen diese Vorhaben in MV (noch) auf Ablehnung - nicht so im Bundeskriminalamt (BKA).
Stärkung der Kompetenzen der Beschäftigten – BKA zeigt MV den Weg

Da in Mecklenburg-Vorpommern zukünftige Polizisten universell und nicht für den Einsatz in bestimmten Sparten der Polizei ausgebildet werden, ist natürlich eine Spezialisierung innerhalb der Sparten Wasserschutz-, Bereitschafts-, Kriminal- oder Schutzpolizei erst recht ausgeschlossen. In den letzten Jahren haben insbesondere Angehörige der Kripo feststellen müssen, dass diese Einheits-Ausbildung nicht ausreicht, um auf vielen Dienstposten im Bereich der Kriminalpolizei die Aufgaben ausreichend erfüllen zu können. Deshalb studierten so einige Kolleginnen und Kollegen aus den beiden Polizeipräsidien und dem Landeskriminalamt (LKA) neben ihrem dienstlichen Alltag im Fernstudium Kriminalistik, Psychologie, Wirtschaftswissenschaften oder Informatik. Während die bisher absolvierten Fern-Studiengänge lediglich im LKA auf Zustimmung und Unterstützung stießen, lehnen bislang die Präsidien und das Ministerium für Inneres und Europa jegliche Hilfe oder Anerkennung ab. Als Begründung dient zum einen die widersinnige Behauptung, es handele sich ausschließlich um Studien zu privaten Zwecken. Zum anderen meinen die Verantwortlichen, dass das schon erwähnte Einheitsstudium ausreiche, um allen Anforderungen in unserer Landespolizei gerecht zu werden.

Für uns als Berufsvertretung sind diese Begründungen wie auch für viele Betroffene weder akzeptabel noch stichhaltig. Unterstützung erhalten wir jetzt vom Vorreiter der Kriminalpolizei, dem Bundeskriminalamt. Das BKA hat offensichtlich längst erkannt, dass sich mit dienstlich nutzbaren Fernstudiengängen Vorteile und Wissensquellen für Beschäftigte und Dienststelle ergeben. Mit Datum vom 15. August 2017 wurde ein entsprechendes Manuskript implementiert. Dieses Papier weist aus: „Ziel dieses Konzeptes ist es, durch die Förderung von Fernstudiengängen die Kompetenzen des BKA in neuen Kriminalitätsphänomenen zu stärken sowie die Bindung von hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an das BKA zu fördern.“ Dabei besteht nach bestandenem Abschluss kein Anspruch auf einen höherwertigen Dienstposten. Außerdem können die Fernstudiengänge finanziell und arbeitszeitlich gefördert werden.

Es geht also.

Jetzt müssen sich nur noch unsere Verantwortlichen in Meck-Pomm durchringen, den offenkundigen Nutzen externer, im dienstlichen Interesse liegender Fernstudiengänge anzuerkennen. Ein kleines Konzept ist schnell geschrieben und schon zum nächsten Sommer-Semester könnten Studierende aus MV ihr Fachwissen zum Nutzen der Landespolizei erweitern.

Wir werden mit Sicherheit zum Thema weiter berichten.

 

Für Rückfragen:

Ronald Buck