Spartenwechsel von „S“ zu „K“: Ein Flickenteppich im Land - BDK fordert landesweit einheitliche Modalitäten

16.05.2013

Das Nds. Innenministerium hat per Erlass bestimmte dienstrechtliche Befugnisse auf die Behörden delegiert, so auch die inhaltliche Gestaltung und Durchführung des Wechsels der Amtsbezeichnung innerhalb der Fachrichtung Polizei von der Schutz- („S“) zur Kriminalpolizei („K“) - sog. Spartenwechsel.
Spartenwechsel von „S“ zu „K“: Ein Flickenteppich im Land - BDK fordert landesweit einheitliche Modalitäten

Je nach Behörde führte dies zu unterschiedlichen Ausschreibungsintervallen und individuellen Bewerbungsvoraussetzungen. Der BDK hat dies zum Anlass genommen, diese Unterschiede zu erheben und einer kritischen fachlichen Prüfung zu unterziehen. Betrachtet wurden die PD'en Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück sowie das LKA Niedersachsen.

Das LKA hat seit 2013 eine sog. „Dauerausschreibung“. Quartalweise wird geprüft, ob die Bewerber mindestens eine zweijährige Zugehörigkeit im LKA aufweisen können, eine mindestens einjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Ermittlungsvorgängen in einem KED/ZKD oder dem LKA nachweisen können. Eine Verwendung in einer SOKO, EG oder der spezialisierten Tatortgruppe ist dabei wünschenswert.

Die PD Lüneburg verlangt nur eine aktuelle, mindestens zwei jährige andauernde Tätigkeit in einem ermittelnden Bereich (ZKD/KED, teilweise operative Maßnahmen).

Die PD Oldenburg handelt vergleichbar, dort dürfen aber nur Beamte bis einschließlich A 11 (Hauptkommissare) eine Bewerbung abgeben.

Die PD Osnabrück behandelt nur Bewerber der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt mit vergleichbaren Modalitäten wie in den anderen Direktionen.

Mitarbeiter der spezialisierten Tatortarbeit werden nicht berücksichtigt, da sie ja zum Einsatzbereich gehören! Auch der „Besoldungsbegrenzer“ (nur bis A 11) ist nicht nachvollziehbar.

Dieser fachlich nicht begründete und teilweise mit zu wenig fachlichen Voraussetzungen geprägte Flickenteppich für einen Wechsel zur Kriminalpolizei ist für den BDK nicht nachvollziehbar, nicht transparent und damit unfair! Warum gibt es eigentlich keine Spartenwechsler von „K“ zu „S“?

Wir fordern:

  • einheitliche Bewerbungsmodalitäten

  • Dauerausschreibungen in allen Behörden

  • keine Begrenzung auf bestimmte Besoldungsstufen

  • mindestens zweijährige vorherige Ermittlungserfahrungen

  • Aufhebung der Quoten für den Anteil der Kriminalpolizei (z.Z. ca. 22 % des Personalbestand)

  • da wo Kripo draufsteht, muss auch Kripo drin sein



Der geschäftsführende Landesvorstand


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