Soziale Gerechtigkeit

20.11.2019

Es ist kein Geheimnis, dass bei der niedersächsischen Polizei der Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge in die Pension bereits begonnen hat und in den kommenden Jahren seinen Höhepunkt erreichen wird. Es ist darüber hinaus ebenso wenig ein Geheimnis, dass eine recht nennenswerte Anzahl von Kolleginnen und Kollegen mit den Enddienstgrad Polizeikommissar(in) oder Kriminalkommissar(in) in den wohlverdienten Pensionsstand eintreten werden.
Soziale Gerechtigkeit
(Quelle: pixabay)


Ein Teil des vorgenannten Kollegenkreises wird mit den Beförderungen zum 01.12.2019 Berücksichtigung finden. Eine Einzelfallbetrachtung der sicherlich vielfältigen Gründe dafür, warum sich die Kolleginnen und Kollegen noch in der Besoldungsgruppe A 9 befinden, wollen wir an dieser Stelle außer Acht lassen.

Vielmehr sind wir der Auffassung, dass es ein Akt der Gerechtigkeit wäre, so viele Kolleginnen und Kollegen wie möglich mit dem Endamt A 10 statt mit dem heutigen Eingangsamt A 9 in den Ruhestand zu entsenden. Um dieses Ziel zu erreichen ist aus Sicht des LV Niedersachsen unbedingt erforderlich, eine spürbare Planstellenhebung von A 9 zu A 10 durchzuführen. Der BDK Landesverband Niedersachsen ist der Auffassung, dass eine Hebung von ca. 300 Stellen von A 9 nach A 10 erforderlich sein dürfte. Und die Zeit drängt, da ja bekanntlich eine Beförderung zwei Jahre vor der Pensionierung erfolgen muss, damit sie auch ruhegehaltsfähig wird.

Wir möchten Herrn Innenminister Pistorius bitten, sich dafür einzusetzen, dass die erforderlichen Finanzmittel für eine solche Maßnahme seitens der niedersächsischen Landesregierung zur Verfügung gestellt werden. Eine Stellenhebung für unsere lebensälteren Kolleginnen und Kollegen, zeitgerecht vor ihrer Pensionierung, wäre ein Akt der sozialen Gerechtigkeit und nach einer Dienstzeit von zum Teil mehr als 40 Jahren eine angemessene Würdigung der Lebensleistung im niedersächsischen Polizeidienst.


Matthias Karsch
Landesvorsitzender

 

 

PDF