Sorgen von Staatsanwälten berechtigt

25.01.2017

Wenn sich jetzt ein zweiter Behördenleiter bei der Staatsanwaltschaft öffentlich Sorgen um den Zustand der Kriminalpolizei macht, dann ist dies absolut berechtigt. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter betont seit Jahren, dass der Direkteinstieg junger Fachhochschulabsolventen in die Kriminalpolizei zwingend notwendig ist, um auch künftig die Qualität der Strafverfolgung gewährleisten zu können.
Sorgen von Staatsanwälten berechtigt

Der BDK macht seit langem auf den Umstand aufmerksam, dass in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Kriminalbeamte in den Ruhestand wechseln. Der stellvertretende Landesvorsitzende, Peter Kaiser, unterstreicht dazu: „Der Direkteinstieg junger Absolventen in die Kriminalpolizei ist dringend nötig, damit ein immenses Erfahrungswissen nicht verloren geht und weitergegeben werden kann. Dies kann man weder an Schulen oder in anderen Bereichen der Polizei erwerben. Mit dem Weggang jedes Kriminalbeamten verliert die Polizei Szenekenntnisse und praktische Erfahrungen bei der Arbeit in den verschiedensten Bereichen der Kriminalpolizei.“ Kaiser weiter: „Wenn das Innenministerium 15 Direkteinsteiger aus einem Jahrgang für ausreichend hält, erscheint dies wie ein Witz. Rechnerisch kämen auf die vier Polizeidirektionen mit ca. 1.500 Beamten drei Direkteinsteiger und vielleicht auch noch drei an das Landeskriminalamt mit seinen über 800 Kriminalbeamten.“
 
Ebenso ist die in Brandenburg praktizierte einheitliche Ausbildung aller Beamten schon lange nicht mehr zeitgemäß. Die fachlichen Anforderungen an die Kriminalpolizei steigen ständig und dem kann man nur mit besserer Ausbildung gerecht werden. Angesichts der derzeitigen Auslastung der Fachhochschule der Polizei wäre es vielleicht auch eine Lösung, im Rahmen der Sicherheitskooperation mit benachbarten Bundesländern eine gemeinsame Ausbildung von künftigen Kriminalbeamten zu praktizieren. So wird nach Berlin auch Sachsen-Anhalt künftig speziell Kriminalisten ausbilden.

Siehe: http://www.maz-online.de/Brandenburg/Die-Sorgen-des-Oberstaatsanwalts

Quelle:  Presseinformation BDK Brandenburg vom 24.01.2017
Verantwortlich: BDK Brandenburg, Peter Kaiser, Stellv. Landesvorsitzender