Sonderlaufbahn Polizei Rheinland-Pfalz Thema schon erledigt??
27.11.2014
Mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014/2015 wurden die entsprechenden finanziellen Mittel eingestellt und damit gleichzeitig die Sonderlaufbahn Polizei beschlossen.
Der Haushaltsplan weist demnach 45 Stellen für die Polizeipräsidien und 12 Stellen für das Landeskriminalamt aus. Eine solche Sonderlaufbahn bedeutet, dass man Bewerber mit abgeschlossenem Fachhochschul- oder sogar Hochschulabschluss einstellen und nach einer zusätzlichen polizeilichen Ausbildung zu Polizeibeamten ernennen kann.
Parallel dazu wurden bereits erste Überlegungen angestellt, wie ein entsprechender Lehrgang an der FHÖV-Fachbereich Polizei aussehen soll.
Aber, wie leider allzu häufig, es gab Widerstände und Empfindlichkeiten, weil offenbar im Vorfeld die Behörden und Einrichtungen sowie einige „interessierte Kreise“ nicht ausreichend eingebunden wurden.
Das traurige Ergebnis: Auf Intervention der GDP wurde der Weg zu dieser notwendigen Sonderlaufbahn gestoppt!
Die Gegner einer solchen Sonderlaufbahn befürchten offenbar nicht nur, dass damit dauerhaft die Möglichkeit eröffnet wird, über eine „abgespeckte“ Ausbildung Polizeibeamte zu rekrutieren, sondern auch, dass man dieses Personal dauerhaft an ihre Disziplin und damit in ein spezielles Arbeitsfeld bindet.
Im Interesse einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung übersehen diese Kritiker, dass
- wir aufgrund der immer größer werdenden auch technischen Spezialisierung für die Verbrechensaufklärung immer häufiger auf externen Sachverstand angewiesen sind.
- unsere Polizei eine Fachlichkeit abbilden muss, die in ihrer Spezialisierung und bei der Rechtsanwendung vor Gericht überzeugt.
- eine Sonderlaufbahn Polizei in vielen Bereichen notwendig ist. Insbesondere die spektakulären Abschlussberichte der AG Zeit und NSU belegen eindrucksvoll das Erfordernis.
- wir nur auf diesem Weg Fachleute für die Polizei gewinnen können.
Die Erfahrungen mehrerer Bundesländer, die diesen Weg eingeschlagen haben und z.B. über eine Direkteinstellung zur Kriminalpolizei in der Lage sind, mehr Bewerber mit einem akademischen Grad für die Polizei zu interessieren, bestätigen die Richtigkeit dieses Vorgehens. Darauf aufbauend gibt es inzwischen auch entsprechende “Sonderlaufbahnen für Wirtschaftskriminalisten“ und ähnliche Spezialisierungen.
Aber warum nutzt Rheinland-Pfalz diese positiven Erfahrungen nicht???
Aktuell sind sechs Stellen „Cyberanalyst“ als Verwaltungsbeamte in der Besoldungsgruppe A 10 ausgeschrieben. Hierbei handelt es sich nach Informationen des BDK um sechs der o.g. 57 Stellen. Diese Ausschreibung entspricht nach Auffassung des BDK nicht der Sonderlaufbahn Polizei. Hier handelt es sich schlicht und ergreifend um die Einstellung von Verwaltungsbeamten für einen einzelnen Bereich, wobei es fraglich erscheint, ob damit das Interesse bei den „richtigen“ Bewerbern geweckt wird.
Wenn die Politik sich weiter so treiben lässt, wird aus einer tatsächlich gut gemeinten Sache letztendlich nur eine Seifenblase.
Wir brauchen zeitnah diese die 57 Stellen „Sonderlaufbahn Polizei“. Nur so können wir das damit verbundene Fachwissen sichern um die Kriminalpolizei zukunftsorientiert aufzustellen.