Sichtbare Sicherheit
27.09.2018
Vor wenigen Wochen wurde per Erlass geregelt, dass nunmehr bei Auftreten in Uniform in der Öffentlichkeit die Dienstwaffe mitzuführen ist. Im Interesse der Eigensicherung und der Gewährleistung effizienten Eingreifens ist dies absolut zu begrüßen. Allerdings hegen viele Kolleginnen und Kollegen Bedenken, die Dienstwaffe mit nach Hause zu nehmen und dort zu verwahren. Zur Vermeidung von Risiken verzichten sie lieber auf die Fahrt in Uniform auf dem Weg zum Dienst.
Dadurch entstehen Defizite insbesondere auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und auch des Fahrpersonals leidet - weniger sichtbare Polizeipräsenz. Das Fahrpersonal muss befürchten, im Zweifelsfall auf sich allein gestellt zu sein, wenn keine Uniform in Sicht ist. Eine missliche Situation in Anbetracht der allgemein gestiegenen Gewaltbereitschaft oder auch „nur“ der Pöbeleien. Alle Kolleginnen und Kollegen auch der Kriminalpolizei, die funktionsbedingt über eine Uniform verfügen, sind daher aufgerufen, auch die Arbeitswege weiterhin in Uniform zurückzulegen.
Sicher wird jede Kollegin und jeder Kollege auch ohne Uniform eingreifen, wenn es die Situation erfordert. Es stimmt jedoch bedenklich, dass die Neuregelung im Erlass offensichtlich zu weniger Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit führt. Hier scheint noch Platz für eine intelligente Lösung - Vorschläge werden gerne entgegengenommen.
Der Geschäftsführende Landesvorstand