Sicherheit bei der Beantragung der Beihilfe für Pensionäre und Beihilfeberechtigte

24.05.2012

Verband BPOL empfiehlt Beihilfeberechtigten vorsorglich eine "Beihilfevollmacht" vorzubereiten und vorzuhalten
Sicherheit bei der Beantragung der Beihilfe für Pensionäre und Beihilfeberechtigte

Jedem Beihilfeberechtigten ist bekannt, dass eine Krankenkostenerstattung durch Private Krankenversicherungen und die Beihilfe durchgeführt wird.

In besonders gelagerten Fällen kann es daher zu finanziellen Einbußen kommen, die nicht mal so aus der „Portokasse“ gezahlt werden können.

Krankheitskosten einreichen und Beihilfe beantragen kann im Grundsatz nur der Beihilfeberechtigte selbst. Was passiert aber, wenn der Beihilfeberechtigte aus gesundheitlichen Gründen den Antrag nicht mehr selbst ausfüllen und selbst unterschreiben kann?
In solchen Fällen muss eine andere Person die Kosten einreichen, der nicht automatisch der Lebenspartner / die Ehefrau, ein anderer Beihilfefähiger oder berücksichtigungsfähiger Angehöriger ist.

Dies wird erheblich leichter und rechtlich unkomplizierter, wenn eine vertrauenswürdige Person eine entsprechende Vollmacht vorlegen kann. Dieser Bevollmächtigte muss damit nachweisen, dass er / sie  berechtigt ist, alle Formalitäten im Auftrag des Beihilfeberechtigten durchführen zu dürfen.

Wer allerdings bevollmächtigt wird, ist jedem Beihilfeberechtigten selbst überlassen. Die erteilte Vollmacht sollte jedoch, bis zur Notwendigkeit eines Einsatzes, zu Hause im „Beihilfeordner“ verbleiben. Dieses Formular sollte  schnell greifbar abgeheftet werden, damit die Vollmacht bei dem ersten notwendigen Beihilfeantrag direkt beigefügt werden kann.

Wichtig ist auch, dass die Beihilfevollmacht nicht sofort, nach Ausstellung, an die Beihilfestelle gesandt wird, sondern erst dann wenn sie auch wirklich benötigt wird.
Eine solche Vollmacht kann von jedem selbst aufgesetzt werden oder es kann ein solches Formular auf der Internetseite des BADV (www.dz-portal.de) heruntergeladen werden.
Sollte es mehrere Vollmachten geben, ist die zuletzt erstellte Vollmacht gültig.
Bei einer selbst aufgesetzten Vollmacht sollte diese folgende Einträge haben:

  • Daten des Behilfeberechtigten
  • Personal- / Versorgungsnummer
  • Adresse der beihilfebearbeitenden Institution
  • Name der zu beauftragten Person
  • Angaben zur Bevollmächtigung, wie z.B. Stellung der Anträge, Abgabe der Anträge, allen Beihilfe-angelegenheiten sowie die notwendigen Willenserklärungen, Führung und die Entgegennahme aller notwendigen Schriftwechsel

Weiterhin ist es wichtig, dass der Beihilfeberechtigte selbst und auch der Bevollmächtigte eigenhändig unterschreiben.

Der Bevollmächtigte sollte den Passus „Ich verpflichte mich, gegenüber der zuständigen Beihilfestelle alle für die Zahlung meines Vollmachtgebers  erforderlichen Willenserklärungen und die hierzu erforderlichen Nachweise, insbesondere Wohnungswechsel und Ableben des Vollmachtgebers, unverzüglich unter Vorlage entsprechender Dokumente mitzuteilen und den gesamten Schriftverkehr, Zahlungen in Beihilfeangelegenheiten zu führen“ eigenhändig unterschreiben.


Kurt Schigur
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Verband Bundespolizei
Beisitzer Pensionäre