Senat berücksichtigt BDK-Stellungnahme zu Altersgrenzen

20.11.2024

Das bisherige Pensionseintrittsalter soll für ALLE Angehörigen des Polizeivollzugsdiensts erhalten bleiben.
Senat berücksichtigt BDK-Stellungnahme zu Altersgrenzen

„Wir passen das generelle Pensionseintrittsalter auf das Niveau aller anderen Bundesländer an.“ „Die Altersgrenze im Feuerwehrtechnischen Dienst und bei der Polizei im Vollzugsdienst wird auf dem jetzigen Niveau festgeschrieben.“ – so steht es an verschiedenen Stellen im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU und SPD für das Land Berlin.

Der durch die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen erarbeitete Entwurf eines Gesetzes über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften hat folgerichtig die Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte unangetastet gelassen, hätte jedoch abweichend vom Koalitionsvertrag sogenannte „Seiteneinsteiger“ in den höheren Polizeivollzugsdienst diesbezüglich mit allgemeinen Beamten gleichgesetzt. Die besonderen Belastungen des Polizeivollzugsdienstes wären damit unberücksichtigt geblieben. In einigen Fällen handelt es sich zudem um Polizeivollzugsbeamte mit entsprechender Qualifikation, die sich aus dem mittleren bzw. gehobenen Polizeivollzugsdienst entlassen lassen haben, um im höheren Dienst neu „direkteinzusteigen“. Für diese Fälle hätte die angesichts des eklatanten Kräftemangels im höheren Polizeivollzugsdienst begrüßenswerte Bereitschaft, sich beim selben Arbeitgeber neu zu bewerben und weiter zu qualifizieren, zu einer Verlängerung der Dienstzeit um bis zu 6 Jahre geführt.

Der BDK hatte vor diesem Hintergrund Finanzsenator Stefan Evers mit einer Stellungnahme angeschrieben. Im Ergebnis wurde die Stellungnahme des BDK in der Gesetzesvorlage des Senats beim Abgeordnetenhaus von Berlin berücksichtigt. Nun ist das Abgeordnetenhaus am Zug.

(https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2001.pdf - ab Seite 47 unten)

Der geschäftsführende Landesvorstand, 20.11.2024