Schreibfehler oder bittere Realität – Tarifergebnis lässt sich nicht schönreden!
30.11.2021
Am 29.11.2021 haben die Tarifparteien des Öffentlichen Dienstes der Länder in Potsdam eine Einigung erzielt:
- Einkommenserhöhung um 2,8 % zum 01.12.2022
- Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € (steuer- und abgabenfrei) spätestens im März 2022
- Erhöhung der Pflegezulage von 125 auf 140 Euro, der Infektionszulage von 90 auf 150 Euro, der Intensivzulage von 90 auf 150 Euro, der Schichtzulage von 40 auf 60 Euro, der Wechselschichtzulage von 105 auf 150 Euro (alles zum 1.1.2022) Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung und eine Entgelterhöhung zwischen 50 und 70 Euro
- Vertragslaufzeit 24 Monate.
Nach Veröffentlichung des Tarifergebnisses haben uns ungläubige Nachfragen unserer Mitglieder ob des Zeitpunktes der Einkommenserhöhung erreicht. Mehrere Kollegen gingen von einem Schreibfehler in der Jahreszahl aus. Die Sprecherin Tarif des BDK-Bundesvorstands, Katrin Ruhmann, hierzu:
„Leider mussten wir unseren Kolleginnen und Kollegen bestätigen, dass auch das Jahr 2022 eine Nullrunde bedeuten wird, da sich die vereinbarte Erhöhung von 2,8 % erst zum 01.12.22 im Geldbeutel bemerkbar machen wird. Das kann man auch mit der Einmalzahlung (Corona-Sonderzahlung) im März 2022 nicht schönreden“.
Katrin Ruhmann erklärt weiter, dass die Bediensteten von Bund, Kommunen und in Hessen im Jahr der Tarifverhandlungen bereits eine Nullrunde „eingefahren“ haben.
Berücksichtigt man die aktuelle Inflationsrate (5,2 %) und die Tatsache, dass mehrere Landtage in diesem Jahr die Diäten Ihrer Abgeordneten nicht unerheblich erhöht haben, ist dies ein „ganz besonderer Ausdruck“ der Wertschätzung der Arbeitgeber für die Bediensteten der Länder.
Unsere Mitglieder im Fachbereich Tarif berichteten von der Enttäuschung der Kolleginnen und Kollegen über das Tarifergebnis. Statt der von ver.di und dbb geforderten 5 % Einkommenserhöhung für 12 Monate wurden lediglich 2,8 % für 24 Monate erzielt. Für uns ist das definitiv kein Grund zum Jubeln und für den Öffentlichen Dienst ein Minus in den Kategorien „Attraktivitätssteigerung“ und „Wettbewerb“. Über den Weggang von Fachkräften, hin zu den attraktiveren Arbeitgebern im Bund und den Kommunen braucht in der Folge niemand zu jammern. Die Schere zu diesen beiden Tarifgebieten und zum Land Hessen ist statt kleiner nun noch größer geworden.
Abgelenkt durch die Diskussion um das Thema „Arbeitsvorgang“ fielen wichtige Ziele, wie z. B. der stufengleiche Aufstieg, die Anpassung der Entgeltordnung an Bund und Kommunen und die Fachkräftezulage unter den Tisch.
„Ob wir den Beamtinnen und Beamten mit der Forderung nach einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses einen Gefallen tun oder ob die Länderparlamente wenigstens diesen Kolleginnen und Kollegen mit besseren Konditionen mehr Wertschätzung entgegenbringen, bleibt abzuwarten“, so Katrin Ruhmann am heutigen Tage.