Schon wieder ein Femizid wegen patriarchaler Besitzansprüche

26.07.2022

Eine 47-jährige Frau musste gestern in Duisburg ihr Leben lassen, weil sie ihren Mann verlassen hatte.
Waffe

Eine Meldung, die aus einer Zeit stammen könnte, in der die Überzeugung verfestigt war, dass Männer geboren wurden, um zu herrschen und Frauen, um beherrscht zu werden. Eine Meldung, die wir in letzter Zeit immer öfter nur mit unterschiedlichen Tatorten hören, eine Meldung, die schockiert und eine Meldung, die wütend macht.

Die stellvertretende Bundesvorsitzende des BDK, Marina Hackenbroch findet zu diesem neuen Fall eines Femizids in Nordrhein-Westfalen ganz klare Worte:

"Immer wieder kostet es Frauen in Deutschland ihr Leben, wenn sie sich von ihren Partnern trennen wollen. Strafverschärfungen in solchen Fällen sind wichtig und mehr als überfällig, aber wir brauchen darüber hinaus noch viel mehr. Denn wichtiger als Täter zu bestrafen ist es, Femizide zu verhindern! Hierfür braucht es einen veränderten gesellschaftlichen Diskurs und konkrete Präventionmaßnahmen und vor allem geeignete Instrumente zur Risikoanalyse, wie es sie für andere schwere Gewalttaten bereits gibt.“

Gerade diese Risikoanalyse ist für die Polizei nicht immer ganz einfach, auch und gerade, weil gezielte Handlungsmöglichkeiten fehlen. Marina Hackenbroch dazu:

„Opfer suchen nicht selten im Vorfeld Hilfe bei der Polizei - leider oft, ohne dass geeignete und notwendige Konsequenzen gezogen werden. Das Leben von Frauen darf nicht vom Bauchgefühl von Polizistinnen und Polizisten abhängen. Außerdem müssen wir unseren Kolleginnen und Kollegen die notwendigen Mittel und Instrumente an die Hand geben, damit sie einerseits Gefährdungen erkennen und andererseits aber auch sinnvolle Handlungsmöglichkeiten haben. Hier besteht großer Handlungsbedarf insbesondere aufseiten der Politik."

Bereits nach dem Fall im Juni um hessischen Schwalmstadt hatten wir auf die Problematik der zunehmenden Fälle von misogynen Gewaltstraftaten hingewiesen und die Politik zum Handeln aufgefordert. 

Vor einigen Tagen kündigte der Bundesjustizminister Marco Buschmann an, dass man plane, § 46 des Strafgesetzbuches (Grundsätze der Strafzumessung) um geschlechtsspezifische Beweggründe zu ergänzen. Ein guter und wichtiger Vorstoß, dem aber noch viele weitere Schritte folgen müssen.