Schlecht recherchiert oder vorsätzlich falsch dargestellt?
23.03.2016
Unter der Überschrift „Sinkende Aufklärungsquoten = Unfähige Ermittler?“ greift die GdP NRW in einem „Kripo News“ die WDR-Sendung WESTPOL vom 13. März 2016 und die darin zitierten Äußerungen einiger BDK-Vertreter an. Sie suggeriert dabei, die BDK-Vertreter hätten allein den schlechten Ausbildungsstand im „Ermittlungsdienst“ als Ursache schlechter Aufklärungsquoten ausgemacht und die „tatsächlichen Gründe“ verschwiegen.
Wer die Sendung gesehen hat, reibt sich verwundert die Augen. Denn eine solche Interpretation lässt der Beitrag gar nicht zu. Die BDK-Vertreter sprachen dort über fehlendes Personal, sich stapelnde Vorgänge, fehlende Ressourcen zur zeitgerechten Auswertung vorhandener Spuren und, ja, auch über die Notwendigkeit, die Ausbildung der Kriminalpolizei zu verbessern. Also: selektive Wahrnehmung oder vorsätzlich falsche Darstellung?
Es hätte schließlich ganzer 5 Minuten Konzentration bedurft, den gesamten Beitrag inhaltlich zu erfassen und sachlich zu analysieren.
Das sollte man auch von GdP-Funktionären erwarten dürfen. Sie aber ziehen übelste Polemik der sachlichen Auseinandersetzung vor. Sie greifen einen jungen Kriminalisten, der in der Sendung von seinen Erfahrungen in der Sachbearbeitung und der fehlenden fachlichen Vorbereitung auf diese Tätigkeit im Studium berichtet, persönlich an und sind sich nicht zu schade, gar seine grundsätzliche Eignung für den Polizeiberuf in Zweifel zu ziehen. „Sollte der gezeigte Ermittler seinen tatsächlichen Ausbildungsstand wiedergegeben haben, ist eher an seiner persönlichen Eignung für den Polizeiberuf zu zweifeln als am Ausbildungssystem“ heißt es dort wörtlich.
Der stellvertretende BDK-Landesvorsitzende Josef Schulz: „Ein unerträgliches Verhalten. Diese persönlichen Angriffe auf einen jungen Kriminalisten unterschreiten jedes mir bisher bekannt gewordene Niveau deutlich und wären mit ‚schlechtem Stil‘ sehr wohlwollend umschrieben. Da wurde in die unterste Schublade gegriffen.“
Denn auch die GdP-Funktionäre wissen, dass er Recht hat! Sie selbst schreiben, dass der Bachelorstudiengang „Basiskompetenzen“ vermittelt und legen Wert darauf, dass der Studiengang auf den Wachdienst vorbereitet. So sieht es die Ausbildungsverordnung auf Drängen der GdP-Funktionäre auch ausdrücklich vor. Dass dies nicht auf die Sachbearbeitertätigkeit in den Kommissariaten vorbereitet, wissen auch sie. Schließlich wurde mit ihrer Zustimmung die Einführungsfortbildung für kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung eingeführt, die eben diese Defizite ausgleichen soll. Die aber wird vielen jungen Kriminalisten vorenthalten, die ihre Tätigkeit innerhalb der ersten vier Jahre nach dem Studium aufnehmen.
Wachdienst und Kriminalpolizei sind aber zwei unterschiedliche Aufgabenbereiche, ihre Arbeitsweisen unterscheiden sich beträchtlich. Da ist auch nicht eine Aufgabe besser oder schlechter als die jeweils andere, nur eben anders. Und unterschiedliche Aufgaben erfordern eben zwangsläufig unterschiedliche Kenntnisse und Fertigkeiten. Dass dieses für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung notwendige kriminalistische Rüstzeug den Studierenden vorenthalten wird, muss auch ein junger Kriminalist sagen dürfen, ohne dafür von GdP-Funktionären öffentlich diffamiert und beleidigt zu werden.
Der stellv. BDK-Landesvorsitzende Josef Schulz weiter: „Dass die GdP-Spitze auf Kritik an der Ausbildung nicht mit sachlicher Argumentation, sondern mit der Beleidigung anders Denkender reagiert zeigt, dass ihr offenbar die fachlichen Argumente ausgehen. Einmal mehr reagiert sie damit auf abweichende Meinungen mit persönlichen Vorwürfen. Der Anstand verbietet es aber, die eigene Dünnhäutigkeit auf dem Rücken eines jungen Kollegen auszutragen, nur weil er nicht die GdP-Linie stützt. Ein Armutszeugnis und ein sehr fragwürdiges Verständnis von Meinungsfreiheit! Da liegen wohl die Nerven blank.“
Bei einem solchen eigenen Verhalten jedenfalls sollte man mit Diffamierungsvorwürfen gegenüber anderen sehr zurückhaltend umgehen.