„Erfolgreicher Einsatz gegen europaweit agierende Schleuser" ...

05.02.2015

... titelt die Bundespolizei nicht ohne Stolz auf ihrer Webseite und würdigt dabei die besondere Rolle der Kriminalisten, indem sie deren „monatelange akribische Ermittlungsarbeit“ hervorhebt.
„Erfolgreicher Einsatz gegen europaweit agierende Schleuser" ...
Quelle: bundespolizei.de

Auch der BDK gratuliert den Strafverfolgern der Bundespolizei und dankt der Bundesbereitschaftspolizei, den Spezialkräften sowie den europäischen Partnern, die alle gemeinsam diesen Einsatzerfolg ermöglichten.

Inwieweit allerdings tatsächlich „ein effektiver Schlag gegen die Hintermänner weltweit agierender Schleuserstrukturen gelungen“ ist, wird sich nicht zuletzt bei den Gerichtsverhandlungen zeigen. In Bezug auf die ergriffenen Beschuldigten sowie das „beschlagnahmte umfangreiche Beweismaterial und Vermögenswerte...“ geht die eigentliche, kriminalistische Arbeit jetzt erst los: z.B. eingehende Vernehmungen, gründliche Auswertung der Asservate, ergänzende Folgeermittlungen, beweiskräftige Dokumentationen, etc.

Der BDK hofft, dass die Kriminalisten der BPOL auch diesen Kraftakt leisten können, da deren Arbeitsbedingungen eine professionelle Strafverfolgung zum Teil immer noch erschweren. Trotz unbestreitbarer Fortschritte in der Kriminalitätsbekämpfung leiden die kriminalpolizeilichen Bereiche der Bundespolizei nicht nur unter erheblichem Personalmangel: Vor allem der Verlust von Fachwissen durch reformbedingtes Verdrängen und Abwandern von Kriminalisten in andere Dienstzweige aufgrund unerklärlicher Besoldungslücken sowie eine mangelhafte Aus- und Fortbildung verhindern nach wie vor ein echtes „Durchstarten“ der hoch motivierten Strafverfolger der BPOL.

Personengebundene Qualifikationen begleiten ihre „Inhaber“ in den Ruhestand und können nicht adäquat ersetzt werden. Das sog. „Personalentwicklungskonzept“ zwingt weiter, mit welchen Hintergedanken auch immer, in die teure und ineffiziente Verwendungsbreite. Fachaufstiege werden auf „Ausnahmen“ reduziert, obwohl sie im Kriminaldienst eine selbstverständliche Regel sein müssten. Selbst diejenigen, die das vom BDK abgelehnte und von der GdP durchgeboxte Personalentwicklungskonzept (PEK) zunächst hingenommen hatten, rudern schon zurück. In den Dienststellen und im Bundespolizeipräsidium scheint sich langsam die schmerzliche Einsicht durchzusetzen, dass z.B. langjährig erfahrenen und qualifizierten Fachkräften die weitere berufliche Entwicklung verwehrt wird, weil sie (angeblich) nicht genügend Verwendungen nachweisen können. Zur Präzisierung sind hier Spezialisten gemeint, deren außerordentliche Kompetenz nicht ohne weiteres ersetzt werden könnte, so dass die Aufgabenwahrnehmung Schaden nehmen würde! Somit stehen die Betroffenen vor der „Wahl“, in ihrem Fachbereich am Ende der „Karriere“ angekommen zu sein oder eine andere Aufgabe mit einer faireren Besoldungsstruktur im schutzpolizeilichen Aufgabenspektrum anzunehmen. Das kann und darf für niemanden akzeptabel sein.

Dabei war die Bundepolizei vor knapp 20 Jahren auf einem guten Weg, z.B. mit der Übernahme berufserfahrener Praktiker aus dem BKA und den Kriminalpolizeien der Länder, die als Fachleute kriminalistische Denk- und Arbeitsweise in die Bundespolizei verstärkt einbringen sollten. Auch der BKA-Aufstieg für Bundespolizeibeamte des mittleren Dienstes war ein Erfolgsmodell. Es ist nur bedauerlich, dass sich eine Vielzahl dieser Fachkräfte aus ihrem Spezialbereich zwangsläufig „verabschieden“ musste. Das BMI lässt diesen BKA-Aufstieg weiterhin zu, man muss ihn nur nutzen. Der Bedarf besteht dringend, zumal dies den Vorteil hätte, dass Kriminalisten des BKA und der BPOL gleiche Standards aufweisen würden. 

Der BDK weiß selbst am besten, dass es im Kriminaldienst der BPOL hoch motivierte und engagierte Beamte und Tarifbeschäftigte gibt. Gerade sie verdienen eine gründliche Vorbereitung und Qualifizierung für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit, die letztlich der Wahrheitsfindung vor Gericht und einer Verurteilung von Straftätern dient. Auch der BDK freut sich über positive Schlagzeilen für unsere Bundespolizei. Selbstbewusste Verweise des Dienstherrn sind legitim und verständlich, aber niemandem ist mit schlagzeilenträchtigen Zugriffen gedient, wenn den Ermittlern dann auf dem Weg zur Hauptverhandlung das Personal oder die Beweise ausgehen und die Beschuldigten, bzw. später die Angeklagten, das Gerichtsgebäude am Ende feixend verlassen können.