Schießstand Kruppstraße zu – GdP-Personalräte verhindern…Welche GdP-Personalräte? Welche Information?

19.01.2016

Die Polizei Berlin hat große Probleme mit ihren Schießstätten. Im Frühjahr 2015 wandten sich Kollegen an den BDK, da sie woanders kein Gehör fanden. Der BDK unterstützt die Verantwortlichen bei der Beseitigung dieser Probleme und die Kolleginnen und Kollegen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Das sieht der BDK als Aufgabe einer Berufsorganisation, einer Gewerkschaft und auch von Personalräten: Immer im Sinne der Mitarbeiter.
Schießstand Kruppstraße zu –  GdP-Personalräte verhindern…Welche GdP-Personalräte? Welche Information?

Aus unserer Sicht sollte ein guter Personalrat frei von Gewerkschaftsdenken und erst recht frei von gewerkschaftlicher Agitation sein. Schon von Gesetzes (PersVG) wegen wollen wir als Polizisten das einhalten.

 

Ob dies auch für „GdP-Personalräte“ gilt, mögen diese für sich entscheiden, wer auch immer das sein mag, siehe „GdP-Denkzettel“ und die Pressemitteilung der GdP vom 18.01.16. Ärgerlich ist die Verunsicherung der Kollegen, die dadurch hervorgerufen wurde.

 

Nach Informationen der „BDK-Personalratsmitglieder“, um es im gleichen Ton einmal salopp zu formulieren, war folgendes passiert: Der Schießstand Kruppstraße war durch die LaKos untersucht und freigegeben worden.

Um mehr Kollegen ein scharfes Trainingsschießen zu ermöglichen sollten die Nutzungs- und Schießzeiten u.a. auch auf Wochenenden ausgeweitet werden. Das wurde dem Personalrat zur Beteiligung vorgelegt, da die Ausweitung Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitszeit hat. Noch offene Fragen seitens des Personalrates wurden von einem Ereignis überlagert:

Trotz Verbots und deutlich angebrachten Hinweisen wurden nun ca. 200 Schuss bleihaltiger Munition verschossen. Im Rahmen der Wartung wurde diese Bleiverunreinigung mit der Folge festgestellt, dass der Schießstand geschlossen werden musste.

Durch einen „Anwenderfehler“, und nicht durch vertuschte Mängel bzw. nicht erfolgte Wartung, können nun Kollegen ihre scharfen Schießübungen nicht absolvieren und es entstehen ggf. für eine Reinigung hohe Kosten (Bei einem vorgelagerten Fall hat die Reinigung der Anlage ca. 22.000€ gekostet.).

 

Der BDK hierzu: Wir sind dankbar, dass durch die Formulierung „GdP-Personalräte“ nicht der Eindruck erweckt wurde, der BDK sei an dieser sachfremden Stimmungsmache beteiligt gewesen. Vielmehr ist es mal wieder ein Grund, die GdP auf den Unterscheid zwischen Gewerkschafts- und Personalratsarbeit hinzuweisen.

 

„Wenn Kontrollmechanismen funktionieren und entsprechend reagiert wird, sind wir auf einem guten Weg im Interesse der Gesundheit aller Kollegen! Dennoch bedarf es eines Gutachtens über die Schädlichkeit der Schussabgabe in Raumschießanlagen und eine Abschaffung der bleihaltigen Munition.“ so der BDK-Landesvorsitzende Michael Böhl zum Thema der Schießstandproblematik.

 

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