Sachstand für Alimentationsklageverfahren in der A-Besoldung
14.06.2021
Auf Anfrage eines BDK-Mitglieds zum Stand der Normenkontrollverfahren des Bundesverwaltungsgerichts zur A-Besoldung im Land Berlin hat das Bundesverfassungsgericht mit Schreiben vom 14. Mai 2021 mitgeteilt, dass ein konkreter Entscheidungstermin in den jeweiligen Verfahren noch nicht absehbar sei. Die den Themenkreis umfassenden Verfahren (2 BvL 5/18, 6/18, 7/18, 8/18 und 9/18) seien noch in Bearbeitung.
Ergänzend wurde durch das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es noch Vorlageverfahren zur A-Besoldung unterschiedlicher Länder aus den Jahren 2014 – 2017 gebe. Diese würden nach der Entscheidung im Verfahren 2 BvL 4/18 (hier hatte das Bundesverfassungsgericht am 4. Mai 2020 zur R-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 – 2015 entschieden und die Verfassungswidrigkeit festgestellt - http://www.bverfg.de/e/ls20200504_2bvl000418.html) nunmehr sukzessive abgebaut. Wann die oben genannten Normenkontrollverfahren an der Reihe seien, könne nicht mitgeteilt werden.
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur R-Besoldung wird das Abgeordnetenhaus in Kürze über das „Reparaturgesetz zur R-Besoldung im Land Berlin von 2009 bis 2015“ beschließen. Die A-Besoldung ist dabei nicht Beratungsgegenstand, da die Abgeordneten offenbar weiter passiv bleiben und erst reagieren wollen, wenn sie durch eine diesbezügliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu gezwungen sind.
Der vom BDK frühzeitig eingeschlagene Weg, seinen Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich mit Rechtsschutz im Rahmen der Rechtsschutzordnung gegen die von uns als verfassungswidrig zu niedrig bemessen angesehene Besoldung zur Wehr zu setzen, bleibt daher unbedingt richtig. Es ist jedoch leider weiter ein langer Atem notwendig.