Sachstand Musterklagen
15.07.2013
1. Amtsangemessene Alimentation/Versorgung
Diese Klagen sind, nach dem mit dem Personalamt abgeschlossenen Widerspruchsverfahren, nunmehr als Klagen beim Verwaltungsgericht (VG) Hamburg anhängig.
Nach einer ersten Anhörung der jeweils Beteiligten hat das VG Hamburg die weitere Befassung ausgesetzt. Für eine gerichtliche Entscheidung wird der Ausgang von zwei beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren (2 BvL 19/09 und 2 BvL 20/09) bedeutsam sein. Die Entscheidung zu diesen beiden Verfahren wird noch für dieses Jahr erwartet.
2. Altersdiskriminierende Besoldung
Hintergrund dieser Klagen ist die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Es wird die Auffassung vertreten, dass die unterschiedliche Behandlung von Personen lediglich basierend auf dem Lebensalter als rechtswidrig einzustufen ist (z.B. Urteil zu Urlaubstagen). Daraus kann durchaus abgeleitet werden, dass dies auch auf die Besoldung zutrifft. Insofern hatte der Hamburger Gesetzgeber bereits in 2010 reagiert und die Besoldungstabelle von den Dienstaltersstufen auf die Erfahrungsstufen umgestellt. In 2012 war aber aufgrund der BGB-Fristen für Forderungen nach der alten Besoldungstabelle das Jahr 2009 relevant.
Die Widersprüche zu diesen Musterklagen wurden gerade vom Personalamt abgelehnt. Damit werden jetzt die Klagen beim VG Hamburg eingereicht. In gleichgelagerten Fällen hatte das VG Berlin das Klageverfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Insofern ist zu vermuten, dass auch das VG Hamburg die Verhandlung zu diesen Klagen bis zum Vorliegen der Ergebnisse des EuGH (Termine hierzu sind noch nicht bekannt) aussetzen wird.
Sobald weitere Sachstände, insbesondere Ergebnisse zu den anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht und beim EuGH, vorliegen, werden wir weiterberichten.