Rückkehr zur Heilfürsorge der richtige Weg. Es müssen jetzt weitere Schritte folgen!
16.03.2017
Die Wiedereinführung der „Heilfürsorge“ für niedersächsische Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bzw. die Wechselmöglichkeit für alle in diese Gesundheitsabsicherung wurde vom BDK lange eingefordert. Logischer Weise ist deshalb die Entscheidung der Landesregierung hierzu ausdrücklich anzuerkennen!
Die Reduzierung des Eigenanteils zur Finanzierung von 1,6% auf 1,3% ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, er greift jedoch zu kurz.
Konsequent und richtig wäre es aber, diesen Eigenanteil ganz zu streichen und eben zur „uneingeschränkten Heilfürsorge“ zurück zu kehren, so wie sie ursprünglich wegen der Besonderheiten des Polizeiberufes eingeführt wurde. An diesen Besonderheiten hat sich nichts geändert.
Die Streichung des individuellen Eigenanteils ist das richtige Zeichen für echte Wertschätzung durch verantwortliche Politik!
Der BDK fordert die Entscheidungsträger deshalb eindringlich auf, sich in diesem Sinne für alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht selten ihre Gesundheit für das Land riskieren müssen, einzusetzen.
Der geschäftsführende Landesvorstand