Rote Karte auch vom BDK

07.03.2013

Die Volksinitiative „Für den Erhalt einer bürgernahen Justiz in Mecklenburg-Vorpommern“ , initiiert von den Landesverbänden des Richterbundes, der Rechtsanwaltskammer, der Notarkammer, des Landesanwaltsverbandes, des Notarbundes und des Deutschen Beamtenbundes aus Mecklenburg-Vorpommern zeigte der Gerichtstrukturreform für unser Bundesland auf der Landespressekonferenz am 5. März 2013 die Rote Karte. Der hiesige Landesverband des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) schließt sich diesem Protest ohne Einschränkung an.
Rote Karte auch vom BDK

Die Landesregierung plant, elf der bisherigen 21 Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern zu schließen, als Ausgleich sollen sechs Zweigstellen dienen. Was das bedeutet, haben die Initiatoren des Widerstandes gegen das geplante Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz bereits vorgerechnet. Der Nordosten Deutschlands bekommt eine Justiz der langen Wege. Jeder Amtsgerichtsbezirk wird durchschnittlich eine Größe etwa 2.300 km² umfassen, womit wir die Spitze in der Bundesrepublik erklimmen. Sollte die Gerichtsreform wie jetzt vorgelegt beschlossen werden, wird jedes der hiesigen Amtsgerichte im Durchschnitt für mehr als 160.000 Bürger zuständig sein, auch hier liegt Mecklenburg-Vorpommern an der Spitze des Bundesdurchschnitts von 123.000 Bürgern pro Amtsgericht.

Unsere Landesregierung hält die vorgesehene Neustruktur der Amtsgerichte für bürgernah, doch schon die blanken Zahlen widerlegen diese Vorstellungen. Für die Bürger verlängern sich die Wege zu ihrem Amtsgericht teils erheblich, für sozial schwächere Mitglieder unserer Gesellschaft ist ein Erreichen der Gerichtsbarkeit dann manchmal kaum noch möglich.

Dass die angedachten Zweigstellen wohl auch weniger effektiv sind und vermutlich, so die Erfahrungen der eigenen Vergangenheit und anderer Bundesländer, nicht lange Bestand haben werden, kommt noch erschwerend hinzu.  Quelle

Auch für die Polizei bietet die Gerichtsstrukturreform Nachteile. Gerade die Kriminalpolizei, häufiger Gast in den Amtsgerichten, müsste nach der Reform längere Wege in Kauf nehmen. Und das, obwohl viele Ermittlungshandlungen eilbedürftig sind und dem Richtervorbehalt unterliegen. Dem stehen die Auswirkungen der letzten Polizeistrukturreform entgegen, die ebenfalls längere Wege und wie immer weniger Mitarbeiter einbrachte.

Den politisch Verantwortlich sollte endlich klar werden, dass allein der Sparwille eine Reform nicht erfolgreich verlaufen lässt. Negative Beispiele dafür scheinen die jüngste Kreisgebietsreform, die Polizeistrukturreform 2011 und jetzt die bevorstehende Gerichtsstrukturreform zu sein. Weshalb nimmt die Politik nicht die Angebote der fachkompetenten Expertenverbände und Berufsvertretungen an und sucht gemeinsam nach ergebnisoffenen Lösungen? Keine der genannten Reformen schien notwendig zu sein, Veränderungen aber lassen sich gemeinsam sicher immer finden.

Auch der BDK appelliert an die Abgeordneten unseres Landtages, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Anschließend könnten in einem konstruktiven Dialog Vorschläge zur Reformierung der Gerichtsstruktur gemeinsam zwischen den Interessen- und Berufsvertretungen und dem Justizministerium erarbeitet werden.