Richterbund NRW schlägt Fachaufsicht der Staatsanwaltschaft über Kriminalpolizeidiensstellen vor
07.09.2006
Es wurde ein umfangreicher Themenkatalog zur Qualitätsverbesserung erstellt, der in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Richterbundes und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter weiterentwickelt werden soll.
Schon heute zeichnet sich ab, dass durch stärkere Wahrnehmung der Sachleitungsfunktion der Staatsanwaltschaft die Strafprozessordnung mit Leben erfüllt werden muss. Der Kriminalpolizei muss innerhalb der Polizeistrukturen eine größere Selbständigkeit eingeräumt werden. Dabei wurde der Arbeitsgruppe die Anregung gegeben, unter anderem zu überprüfen, ob die Fachaufsicht über die Kriminalpolizei von der Staatsanwaltschaft wahrgenommen werden soll. Ziel dieser Maßnahme muss sein, dass Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft früher und enger zusammenarbeiten und dadurch die Kriminalitätsbekämpfung im Interesse der Bürger effektiver gestalten.