Relevante Änderungen im Jahr 2022
25.12.2021
Tarifabschluss vom 29.11.2021
Tarifbeschäftigte:
- Zum 1. Dezember 2022 steigt das Tabellenentgelt des TV-L um 2,8 %.
- Einmalige und steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro – Die Auszahlung erfolgt „spätestens mit dem Entgelt für März 2022“ (Auszubildende erhalten 650 Euro).
- Voraussetzung für die Corona-Sonderzahlung ist, dass in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 29. November 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
(Quelle: LBV, Artikel vom 09.12.2021, zu den Gehaltstabellen (2022 liegt noch nicht vor))
Ergänzung, Quelle: TV Corona-Sonderzahlung über oeffentlicher-dienst.info
Beamt:innen:
- Übertragung des Tarifergebnisses. Aufgrund der Alimentierung, die zu Beginn eines Monats greift, ist der Beginn der Erhöhung um 2,8 % auf 1. November vorgesehen.
- Für die Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro ist die Beschäftigung im November 2021 maßgeblich. Bei Teilzeitbeschäftigung oder begrenzter Dienstfähigkeit soll die einmalige Corona-Sonderzahlung anteilig entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten regelmäßigen Arbeitszeit gewährt werden. (Anwärter:innen erhalten 650 Euro).
Versorgungsempfänger:innen:
- Übertragung des Tarifergebnisses. Aufgrund der Alimentierung, die zu Beginn eines Monats greift ist der Beginn der Erhöhung um 2,8 % auf 1. November vorgesehen.
- Nach dem Willen der Landesregierung erhalten Versorgungsempfänger:innen keine Corona-Sonderzahlung. Ebenso ausgenommen sind Beamt:innen, die bis zum Oktober 2021 pensioniert worden sind.
(Quelle: FM BW sowie Info-Mail des BDK in Vorbereitung auf die Anhörung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes, das im 1. Quartal 2022 beschlossen werden soll)
Rente steigt
Das BMAS hat mit Stand 25.12.2021 noch keine verbindliche Information eingestellt über die tatsächliche Rentenanpassung 2022. In der aktuellen Presse wird Hubertus Heil mit einer Erhöhung von 4,4 % für Westdeutschland und 5,1 % für Ostdeutschland zitiert (vgl. Beitrag T-Online). Die Erhöhung soll zum Juli 2022 greifen und wird im Frühjahr festgelegt.
Bundesfinanzministerium
- Alleinerziehende profitieren von einer Verstetigung des Grundfreibetrags,
- Kalte Progression wird weiter abgebaut,
- Steuerfreier Bonus (Corona-Bonus) kann bis zu 1.500 Euro bis März 2022 ausgezahlt werden.
(Quelle: Bundesfinanzministerium, ergänzend LBV BW: „Steuerliche Änderungen ab Januar 2022“)
Unterhaltszahlungen – Anpassung der Düsseldorfer Tabelle
Die sog. Düsseldorfer Tabelle wird 2022 angepasst.
(Quelle: Beck Aktuell, direkt zur Seite des OLG Düsseldorf bzw. zur Tabelle)
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und E-Rezept
Ab dem 01.07.2022 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeit unmittelbar an den Arbeitgeber weitergeleitet, damit entfällt die Vorlagepflicht für den Arbeitnehmer. Bereits seit Oktober 2021 erhalten die Krankenkassen auf diesem Weg die Krankschreibung durch die Arztpraxis. Wichtig: Die Pflicht zur unmittelbaren Anzeige einer Erkrankung oder Dienstunfähigkeit gegenüber Dienststelle bzw. der Vorgesetzten/dem Vorgesetzten entfällt dabei nicht.
Weiterhin startet 2022 das digitale E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente (mit Übergangsfristen ebenfalls bis Ende Juni 2022). „Zur Einlösung des E-Rezepts in der Apotheke wird die E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte oder eine von der Krankenkasse ausgegebene PIN-Nummer benötigt. (…) Patienten ohne Smartphone können in der Arztpraxis einen Ausdruck mit Rezeptcode erhalten.“ (Hinweise von Haufe.de)
(Quellen: Ärztekammer BW, Artikel auf Haufe.de)
Umtausch/Erneuerung von Führerscheinen
Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ist (sofern die Führerscheine bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, danach zählt das Ausstellungsjahr) der Umtausch vorzunehmen. Der Umtausch müsste bis 19.01.2022 vorgenommen worden sein, aufgrund von Corona gibt es wegen Terminengpässen eine Aussetzung der Geldbuße bis 19.07.2022. (Quelle: ADAC)
Benzin- und Dieselpreis steigt durch Anpassung des CO2-Preises
Unabhängig von der Entwicklung des Ölpreises steigt die Abgabe auf einen Liter Benzin auf 8,4 Cent (+ 1,5 Cent im Vergleich zu 2021) und Diesel um 9,5 Cent (+ 1,6 Cent). Ursächlich ist die Erhöhung des CO2-Preises auf 30 Euro pro Tonne zum 1. Januar 2022. (Quelle: RND.de) Die Anstiege betreffen auch fossile Brennstoffe und Strom. (ergänzende Quelle: Verbraucherzentrale BW)
Hybridförderung wird verschärft, Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb mit neuer Möglichkeit
Während die Förderung von Hybridfahrzeugen strenger wird, haben reine Elektrofahrzeuge die Möglichkeit, ihre CO2-Einsparungen zertifizieren zu lassen und zu verkaufen. (Näheres im Beitrag auf RND.de)
Deutsche Bahn – kein Ticket mehr beim Schaffner im Zug
Bislang konnte im Fernverkehr noch gegen Aufpreis ein Ticket beim Schaffner erworben werden. Diese Möglichkeit entfällt zum 1. Januar 2022. Bis 10 Minuten nach Abfahrt kann dann nur noch ein digitales Ticket erworben werden. (Quelle: Deutsche Bahn)
Deutsche Post erhöht Porto
Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief kosten ab 1. Januar 2022 jeweils fünf Cent mehr (der Standardbrief bspw. 85 Cent). Die Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. (Quelle: Verbraucherzentrale BW)