Reihenvorsorgeuntersuchung nicht verpassen
17.11.2017
Die für die Gesundheitsvorsorge verantwortliche Lenkungsgruppe unserer Landespolizei musste erneut feststellen, dass nach den erhobenen Statistiken seit dem Jahr 2013 die Teilnahme der zur Untersuchung aufgeforderten Beschäftigten nur als höchst ungenügend bezeichnet werden kann. Dabei handelt es sich bei den Vorsorgeuntersuchungen nicht nur um eine Beamtenpflicht, sondern auch um eine wichtige Gelegenheit, den eigenen Gesundheitszustand zu überprüfen. Dieser Möglichkeit sollte sich niemand ohne besondere Gründe entziehen.
Wie auch schon der Leiter der Polizeiabteilung, möchten wir unsere Kolleginnen und Kollegen darauf hinweisen, dass die Teilnahme an der alle vier Jahre vorgesehenen, vorsorglichen und nach Jahrgängen gestaffelten Reihenuntersuchung eine nicht unwesentliche Pflicht darstellt, die in unserem Landesbeamtengesetz § 109 eindeutig verankert ist. Und jeder Betroffene weiß selbstverständlich, dass bei Pflichtverletzung eine disziplinare Überprüfung nachfolgen kann. Das halten wir für vermeidbar, indem der Aufforderung zur Untersuchung einfach Folge geleistet wird.
Im Gegensatz zur verlangten Ablegung eines Sportabzeichens, die mal eben zur Beamtenpflicht erhoben worden ist - und deren rechtliche und gesundheitliche Wirkung in der beschriebenen Form wir stark anzweifeln -, sind wir der Ansicht, dass eine Reihenvorsorgeuntersuchung wichtig und unabdingbar ist. Jeder, der nicht persönliche und nachvollziehbare Gründe gegen diese medizinische Maßnahme erheben kann, sollte sich der Möglichkeit und Pflicht stellen.
Daher rufen wir ausdrücklich zur Teilhabe auf.
Für Rückfragen:
Ronald Buck
0171-1440304
ronald.buck (at) bdk.de