Reihenvorsorgeuntersuchung kommt im nächsten Jahr

20.07.2012

Das in unsere Landespolizei eingeführte Gesundheitsmanagement schreitet voran. Nach der üblichen Vorsorgeuntersuchung kommt nun auch die Reihenvorsorgeuntersuchung. Mit Wirkung vom 06. Juli 2012 hat das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern die Verwaltungsvorschrift zur „Organisation und Durchführung der Reihenvorsorgeuntersuchung gemäß § 109 des Landesbeamtengesetzes für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“ erlassen. Vor dem Hintergrund neuer und alter „Volkskrankheiten“ wird den Mitarbeitern damit die Möglichkeit eingeräumt, eigene gesundheitliche Probleme zu erkennen und mit ärztlicher Hilfe Physis und Psyche wieder zu verbessern.
Reihenvorsorgeuntersuchung kommt im nächsten Jahr

Weshalb nun diese Reihenvorsorgeuntersuchung und was bedeutet das für uns?

Die Anforderungen an Polizeibeamte sind hoch, besonders an ihr physisches und psychisches Leistungsvermögen. Daher sind Erhalt und Verbesserung der Gesundheit das zentrale Erfordernis im Rahmen des Gesundheitsmanagements. Wer in der letzten Zeit einmal intensiver die Rubrik Personal in der polizeiinternen Infoline betrachtet hat wird festgestellt haben, dass viel zu viele Kolleginnen und Kollegen weit vor dem Eintritt in den Ruhestand verstorben sind. Sie starben nach Unfällen, aber noch mehr an Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der medizinische Dienst unserer Landespolizei will hier helfen, diesem traurigen Trend entgegenzuwirken und bietet deshalb diese Reihenvorsorgeuntersuchungen an.

Grundsätzlich wird ab 2013 jeder Beamte, der das 35., 39., 43., 47., 51., 55. und 59. Lebensjahr vollenden wird, mit einer Einladung aufgefordert, an der Reihenvorsorgeuntersuchung teilzunehmen. Der eingeladene Beamte kann nun selbst entscheiden, ob er die Untersuchung beim Polizeiarzt oder seinem Hausarzt in Anspruch nimmt. Sie dient lediglich dazu, die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten oder zu verbessern sowie den medizinischen Handlungsbedarf zu erkennen.

Und um eventuell vorhandene Ängste zu nehmen. Die Reihenvorsorgeuntersuchung dient nicht dazu, die Polizeidienstfähigkeit einzuschätzen. Sollte jedoch die Untersuchung Hinweise auf eine Einschränkung oder den Verlust der Dienstfähigkeit ergeben, wird der Patient vom Leitenden Polizeiarzt schriftlich darauf hingewiesen. Der Beamte selbst hat nunmehr die Aufgabe im Rahmen seiner Beamtenpflichten, seinen Vorgesetzten über den oder die bestehenden Mängel an der Polizeidiensttauglichkeit zu informieren.

Damit es erst gar nicht soweit kommt, sollte jeder von uns die alle zwei Jahre möglichen Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen und die alle vier Jahre stattfindende Reihenvorsorgeuntersuchung als Chance zur Wahrung und Verbesserung der eigenen Gesundheit sehen. Die konkreten medizinischen Maßnahmen können beim Polizeiärztlichen Dienst erfragt werden.

Für den Landesvorstand

Ronald Buck