Regelbeförderung für Polizeibeamte im Land Sachsen-Anhalt

19.03.2025

Der BDK Sachsen-Anhalt setzt sich für eine transparente und nachvollziehbare Beförderungspraxis ein. Das vorgeschlagene Modell soll mehr Objektivität und Klarheit schaffen.

Um die Beförderungspraxis innerhalb der Polizei in Sachsen-Anhalt transparenter, gerechter und weniger abhängig von subjektiven Einschätzungen zu gestalten, wird folgendes Modell für eine Norm Beförderung vorgeschlagen:

1.) Laufbahngruppe 1.2

Beförderungsschritte:
- Nach der Ernennung erfolgt nach sieben Jahren die Beförderung zur Besoldungsgruppe A8.
-  Weitere sieben Jahre später erfolgt die Beförderung zur Besoldungsgruppe A9.
-  Ein Dienstposten in der Besoldungsgruppe A9Z kann nach einem Ausschreibungsverfahren und einer einjährigen Probezeit auf diesem Posten erreicht werden.

Leistungskomponente:
- Liegt die Beurteilung eines Beamten über dem Durchschnitt, können die beiden Wartezeiten von sieben Jahren jeweils um ein Jahr verkürzt werden.
- Bei einer Beurteilung unter dem Durchschnitt verlängert sich die jeweilige Wartezeit entsprechend.


2.) Laufbahngruppe 2.1

Beförderungsschritte:
- Von der Besoldungsgruppe A9 zur A10 erfolgt die Beförderung nach sieben Jahren.
- Von A10 zur A11 erfolgt die Beförderung nach weiteren sieben Jahren.

Leistungskomponente:
- Auch hier gilt: Bei einer Beurteilung über dem Durchschnitt verkürzen sich die Wartezeiten um jeweils ein Jahr, bei einer Beurteilung unter dem Durchschnitt verlängern sie sich entsprechend.


3.) Weitere Beförderungsmöglichkeiten

- Aufstiege zu den Besoldungsgruppen A12 und A13 sollen ausschließlich über entsprechende Ausschreibungsverfahren vergeben werden.


Begründung des Modells

Derzeit hängen sämtliche Personalmaßnahmen, insbesondere Beförderungen, stark von der subjektiven Beurteilung eines einzelnen Vorgesetzten ab. Dieses System führt zu einer hohen Willkür im Führungssystem der Polizei, da die tatsächliche Leistung der Beamten nur eine untergeordnete Rolle spielt. Weder der Erwerb von Qualifikationen noch der Abschluss von Lehrgängen führt direkt zu Beförderungen. Ein Vergleich mit anderen Institutionen wie der Berufsfeuerwehr oder der Bundeswehr zeigt, dass dort der Erwerb bestimmter Befähigungen klar mit Beförderungen verknüpft ist. Bei der Polizei hingegen entscheidet allein die Einschätzung des Vorgesetzten, die im besten Fall wohlwollend, im schlechtesten Fall jedoch willkürlich oder ungerecht ausfallen kann.
Das vorgeschlagene Modell setzt auf feste Wartezeiten, die durch eine Leistungskomponente objektiv angepasst werden können, sowie auf Ausschreibungsverfahren für höhere Positionen. Dadurch wird die Abhängigkeit von subjektiven Beurteilungen reduziert und eine gerechtere, transparentere Beförderungspraxis ermöglicht. Ziel ist es, die Willkür im Polizeidienst einzudämmen und die Motivation der Beamten durch klare und nachvollziehbare Aufstiegsmöglichkeiten zu fördern.