Regelbeförderung bis A11 statt Beförderungsroulette

14.02.2024

Im Herbst letzten Jahres war es wieder soweit, die Kolleginnen und Kollegen wurden leistungsbezogen beurteilt. Wurden sie das wirklich? Eine „Leistungsbeurteilung“, oder doch viel mehr eine quotierte Regelung?
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Eine Beförderung sollte nicht davon abhängig sein, wie viele Beschäftigte gerade in Pension gehen. Sie sollte einen Bezug zur tatsächlichen Leistung haben und nicht überwiegend dem Haushalt der Landesregierung untergeordnet sein.

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Der BDK fordert seit etlichen Jahren eine vernünftige Lösung. Eine Regelbeförderung könnte hier Abhilfe schaffen.

Neben der Beförderung von Beamtinnen und Beamten mit Spitzenleistungen muss es auch für leistungsstarke Beschäftigte möglich sein, in angemessener Frist belohnt zu werden.

Wertschätzung muss sich auch in Beförderung widerspiegeln. Eine Regelbeförderung könnte hier schon einmal der Anfang sein.

Mehr zu unseren Forderungen auf https://www.bdk.de/der-bdk/landesverbaende/niedersachsen/personalratswahl-2024

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